http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.
변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.
분수계 수학을 사용한 박막트랜지스터의 문턱전압 이동 모델 확장
정태호,Taeho Jung 한국반도체디스플레이기술학회 2024 반도체디스플레이기술학회지 Vol.23 No.2
The threshold voltage shift in thin-film transistors (TFTs) is modeled using stretched-exponential (SE) and stretched-hyperbola (SH) functions. These models are derived by introducing empirical parameters into reaction rate equations that describe defect generation or charge trapping caused by hydrogen diffusion in the dielectric or interface. Separately, the dielectric relaxation phenomena are also described by the same reaction rate equations based on defect diffusion. Dielectric relaxation was initially modeled using the SE model, and various models have been proposed using fractional calculus. In this study, the characteristics of the threshold voltage shift and the dielectric relaxation phenomena are compared and analyzed to explore the applicability of analytical models used in the field of dielectric relaxation, in addition to the conventional SE and SH models.
정태호 경희대학교 법학연구소 2010 경희법학 Vol.45 No.3
Hiermit wurde mit der Problematik des Verfassungsgewohnheitsrechts und des ungeschriebenen Verfassungsrechts beschäftigt. Der Anlass für diese Untersuchung war die Verfassungswidrigerklärung vom Spezialmaßnahmegesetz für die Neugründung der Regierungshauptstadt, das eine starke Unterstützung von der überwiegenden Mehrheit im Kongress erhalten hatte, durch das koreanische Verfassungsgericht. Nach dieser Entscheidung verletzte dieses Gesetz das subjektive Verfassungsrecht der Beschwerdeführer auf Beteiligung am Referendum für die Änderung des Verfassungsrechts, weil es die Nationshauptstadt umzuzihen versuchte, ohne zuerst das Verfassungsgewohnnheitsrecht über den Regierungssitz gemäss dem verfassungsmässigen Verfassungsänderungsverfahren zu verändern. Das Gericht beschränkte dort den möglichen Bereich des Verfassungsgewohnheitsrechts auf die grundlegenden Verfassungssachen. Aus der Untersuchung wurde die folgenden Schlussfolgerungen gezogen:Erstens kann das Verfassungsgewohnheitsrecht mit dem Verfassungsrang unter der Geltung des schriftlichen Verfassungsrechts nicht Anerkennung finden, soweit es keine Stütze innerhalb der Verfassungsurkunde finden kann; denn sonst würde die klarstellende und damit stabilisierende Funktion des Verfassungsrechts in den Verlust gehen. Verfassungsgewohnheitliche Rechtssätze sind andererseits nicht notwendig, weil ungeschriebene Verfassungsrechtssätze, die aus dem verfassungsrechtlichen Texte notwendig hergeleitet zu werden vermögen, nach der herrschenden Lehre und der Praxis an dessen Vorrangwirkung beteiligt sind, so dass diese die Aufgabe des Verfassungsgewohnheitsrechts übernehmen können. Zweitens ist der Regierungssitz zwar ein Verfassungsproblem im materiellen Sinne, aber nicht eine Sache des Verfassungsvorbehalts bzw. eine grundsätzliche Verfassungssache. Und es kann keine absolute Verfassungssache geben, die die verfassungsgebende oder die verfassungsändernde Gewalt regeln muss. Folglich bedeutet das Schweigen des Verfassungsrechts über den Regierungssitz dessen Parlamentsvorbehalt. Drittens missverstand bzw. missbrauchte das koreanische Verfassungsgericht die Verfassungsgewohnheitslehre im eingangs genannten Fall, da vor allem der Konsens der koreanischen Rechtsgemeinschaft über den derzeitigen korenischen Regierungssitz vornherein nicht existierte oder mittlerweile verlorengang. Die Entscheidung des Gerichts ist m. E. eine Art der politischen Forderung im Gewand der Gewohnheitslehre, einen Referendem über den Regierungssitzwechsel durchzuführen und somit politische Konflikte darüber aufzulösen. Viertens ist das Verfassungsgewohnheitsrecht, vor allem das ohne die Konnexität zum geschriebenen Verfassungsrecht einerseits abzulehnen, weil seine Existenz schwer nachzuweisen ist und weil es oft dem Richter als Tarnung für eine Rechtsvorstellung wie im eingangs erwähnnten koreanischen Fall dient. Es ist andererseits nicht notwendig, weil verfassungsrechtliche Konkretisierungen, Verfassungswandel und ungeschriebenes Verfassungsrecht mit Verfassungsrang seine Rolle ausreichend übernehmen können. Schliesslich kann die ungeschriebene Verfassungsnorm ohne die Konnexität zum geschriebenen Verfassungsrecht keinen Verfassungsrang geniessen.