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        결합규정(Koppelungsvorschriften)의 해석방법에 관한 연구: 대법원 2010. 2. 25. 선고 2009두19960 판결의 비판적 분석

        홍강훈 한국비교공법학회 2012 공법학연구 Vol.13 No.3

        독일에서는 법규범의 구성요건부분에서 불확정법개념을 사용하고, 법률효과부분에서 재량이 허용된 경우를 결합규정(Koppelungsvorschriften)이라고 하여 독자적 영역으로 다루고 있다. 그러나 아직 우리나라에서는 그에 관한 본격적 논의가 존재하지 않고 단지 개념소개정도에 머물고 있다. 이에 본 논문에서는 소위 결합규정의 해석과 관련하여 대법원 2010. 2. 25. 선고 2009두19960 판결을 지렛대로 삼아서 이를 비판적으로 분석하여 결합규정에 대해 한국적 상황에 맞는 새로운 실질적 해석방법이론을 전개해 보았다. 이를 위해 먼저 대법원 2010. 2. 25. 선고 2009두19960 판결을 간단히 소개하였고, 뒤이어 결합규정의 의의 및 유형을 살펴보았다. 이에 따라 본 판결의 대상규정이 결합규정에 해당함을 밝혔다. 나아가 결합규정의 해석의 원칙이 각각의 영역마다 고유의 규율에 따라 판단해야 하는 것, 즉, 구성요건영역에서는 불확정법개념 및 판단여지이론에 따라 원칙적으로 전면적 사법심사가 가능하고 오직 판단여지가 인정되는 경우에만 사법심사가 제한되며, 법률효과영역에서는 재량이론에 따라 오직 (제한된) 재량하자의 심사에 머무른다는 것을 알아보았다. 한편 그 전제로서 불확정법개념 및 판단여지를 재량과는 구별하여 인정해야 함을 논증하였다. 그리고 법문언상 재량인지 기속인지 불분명한 경우 그 구분에 관한 새로운 기준 또한 제시하였다. 즉 법문언상 재량인지 기속인지 불분명한 경우에는 전형적인 경우는 기속행위로 보고 비전형적인 경우에만 재량으로 보아야 한다는 기준을 제시하였다. 이 경우 전형적인 경우인지 비전형적인 경우인지의 구분은 형량에 투입된 원칙들 간의 비교를 통한 형량결과 명확성의 정도에 따라 구분해야 한다. 이러한 전제하에 대법원 2010. 2. 25. 선고 2009두19960 판결의 비판적 분석을 통해 새롭게 제시한 기준이 어떻게 실제 사례에서 적용되는지를 알아보았고, 또한 판례가 어떠한 논리적 실수를 범하고 있는지도 살펴보았다. 즉, 판례는 일단 불확정법개념을 인정하면서도 불확정법개념 및 판단여지영역과 재량영역을 혼동하고 있다. 뿐만 아니라 우리나라의 대법원 판례는 독일의 판례가 인정하는 판단여지 영역을 인정하는 듯한 뉘앙스를 풍기다가 종국에는 재량의 문제로 해결하고 있다. 그러나 위 사례는 판단여지가 인정되는 어느 유형에도 해당하지 않으므로 판단여지를 인정해서는 안 될 것이다. 따라서 금지요건에 해당하는지 여부에 대해 재량권을 인정한 대법원의 판시는 잘못된 것이며 그 포섭에 대해 판단여지를 부정하고 전면적인 사법심사가 이루어 졌어야 옳았을 것이다. 한편 재량인지 기속인지의 여부와 관련하여 사안의 경우 자세한 허가기준이 불확정법개념으로 규정되어 있어서 구체적 사실관계의 허가기준에의 포섭과정에서 이미 건축허가여부에 대한 결정적 관점이 모두 고려되어진다고 보이므로 만약 건축허가 신청권자가 이러한 상세한 허가기준을 모두 충족시켰다면 형량결과는 건축허가를 반드시 해주어야만 하는 쪽으로 이미 명확해졌다고 할 것이다. 따라서 재량을 인정한 대법원의 판시는 잘못된 결과이고 그 결과를 이끌어낸 논리는 더욱 받아들이기 어렵다할 것이다. 이러한 새로운 해석을 통하여 법원뿐만 아니라 결합규정을 직접 적용하는 실무담당공무원, 결합규정의 적용을 받는 일반 국민에게 좀 더 명확한 기준이 제시되었기를 희망하며 앞으로 법원의 판례변화도 조심스럽게 기대해 본다.

      • KCI등재

        Die Möglichkeit eines einheitlichen Informationszugangsgesetzes in Deutschland - UIG, IFG und VIG im Vergleich -

        홍강훈 한국비교공법학회 2011 공법학연구 Vol.12 No.4

        Seit 2008 bestehen in Deutschland auf Bundesebene drei Informationszugangsgesetze, d. h. Umweltinformationsgesetz (UIG), Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Diese drei Informationszugangsgesetze haben grundsätzlich gemeinsamen Zweck. Außerdem gewähren das UIG, IFG und VIG den Bürgern einen voraussetzungslosen Informationszugang, deshalb kann man ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses einen Antrag stellen. Allerdings existiert ein großer Unterschied zwischen den drei Gesetzen im Anwendungsbereich. Das UIG und IFG sind lediglich auf Behörden des Bundes oder andere Bundesstellen anzuwenden, demgegenüber ist das VIG nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene anzuwenden. Darüber hinaus haben das UIG und VIG nach Art. 1 Abs. 3 IFG als lex specialis Vorrang vor dem IFG. Das VIG und UIG können hingegen nebeneinander zur Anwendung gelangen, damit steht den informationssuchenden Bürgern ein Wahlrecht zu. Ferner fallen alle Umwelt- und Verbraucherinformationen in den Rahmen der amtlichen Informationen i.S.d IFG. Umwelt- und Verbraucherinformationen stehen auch in einem komplizierten Verhältnis zueinander. Beide Gesetze haben gleichsam ein Überschneidungsgebiet. Falls ein Bürger einen Antrag auf Informationen bei einer Behörde stellt, muss er deswegen die Informationen zuerst einordnen, ob diese unter die Umwelt- oder Verbraucherinformationen fallen. Wenn die begehrten Informationen zu den beiden Bereichen gehören, kann der Antragsteller einen Antrag auf Informationszugang nach seiner Wahl nach dem UIG oder VIG stellen. Wenn die begehrten Informationen dagegen weder beim UIG noch VIG einschlägig sind, kann der Antragsteller einen Antrag auf Informationen durch das IFG als lex generalis stellen. Darüber hinaus sollen Antragsteller die gesuchten Informationen gleichzeitig mit Ausnahme von Verbraucherinformationen beurteilen, ob sie zur Bundes- oder zur Landesebene gehören. Wenn die gewünschten Informationen mit Ausnahme der Verbraucherinformationen zur Landesebene gehören, sind die UIG oder IFG der Länder anzuwenden. Die drei Informationszugangsgesetze verfolgen im Wesentlichen den gleichen Zweck. Die Zielerreichung wird jedoch nun durch die Existenz der drei gleichartigen Informationszugangsgesetze behindert. Schließlich scheint ein einheitliches Informationszugangsgesetz eine Lösung des Problems zu sein. Jedoch ist die Einheit zwischen der Bundes- und Landesebene beim UIG und IFG wegen des Problems der Gesetzgebungskompetenz nicht möglich. Deshalb sollte eine Möglickeit für die Einheit von Bundes- und Landesebene getrennt gefunden werden. Seit 2008 bestehen in Deutschland auf Bundesebene drei Informationszugangsgesetze, d. h. Umweltinformationsgesetz (UIG), Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Diese drei Informationszugangsgesetze haben grundsätzlich gemeinsamen Zweck. Außerdem gewähren das UIG, IFG und VIG den Bürgern einen voraussetzungslosen Informationszugang, deshalb kann man ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses einen Antrag stellen. Allerdings existiert ein großer Unterschied zwischen den drei Gesetzen im Anwendungsbereich. Das UIG und IFG sind lediglich auf Behörden des Bundes oder andere Bundesstellen anzuwenden, demgegenüber ist das VIG nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene anzuwenden. Darüber hinaus haben das UIG und VIG nach Art. 1 Abs. 3 IFG als lex specialis Vorrang vor dem IFG. Das VIG und UIG können hingegen nebeneinander zur Anwendung gelangen, damit steht den informationssuchenden Bürgern ein Wahlrecht zu. Ferner fallen alle Umwelt- und Verbraucherinformationen in den Rahmen der amtlichen Informationen i.S.d IFG. Umwelt- und Verbraucherinformationen stehen auch in einem komplizierten Verhältnis zueinander. Beide Gesetze haben gleichsam ein Überschneidungsgebiet. Falls ein Bürger einen Antrag auf Informationen bei einer Behörde stellt, muss er deswegen die Informationen zuerst einordnen, ob diese unter die Umwelt- oder Verbraucherinformationen fallen. Wenn die begehrten Informationen zu den beiden Bereichen gehören, kann der Antragsteller einen Antrag auf Informationszugang nach seiner Wahl nach dem UIG oder VIG stellen. Wenn die begehrten Informationen dagegen weder beim UIG noch VIG einschlägig sind, kann der Antragsteller einen Antrag auf Informationen durch das IFG als lex generalis stellen. Darüber hinaus sollen Antragsteller die gesuchten Informationen gleichzeitig mit Ausnahme von Verbraucherinformationen beurteilen, ob sie zur Bundes- oder zur Landesebene gehören. Wenn die gewünschten Informationen mit Ausnahme der Verbraucherinformationen zur Landesebene gehören, sind die UIG oder IFG der Länder anzuwenden. Die drei Informationszugangsgesetze verfolgen im Wesentlichen den gleichen Zweck. Die Zielerreichung wird jedoch nun durch die Existenz der drei gleichartigen Informationszugangsgesetze behindert. Schließlich scheint ein einheitliches Informationszugangsgesetz eine Lösung des Problems zu sein. Jedoch ist die Einheit zwischen der Bundes- und Landesebene beim UIG und IFG wegen des Problems der Gesetzgebungskompetenz nicht möglich. Deshalb sollte eine Möglickeit für die Einheit von Bundes- und Landesebene getrennt gefunden werden.

      • KCI우수등재

        선결문제의 신소송물이론 및 일차적 권리보호 우선의 원칙에 근거한 새로운 해결방안

        홍강훈 한국공법학회 2022 공법연구 Vol.50 No.4

        위법성 판단에 관한 선결문제의 핵심은 ①행정행위의 존속력(구성요건적 효력) 침해, ②행정법원의 취소소송 1심 관할권 위배, ③취소소송 대신 국가배상소송(민사소송)에서 위법성 심사를 인정하는 경우 취소소송의 짧은 소 제기기간 회피 및 법률상 필요적 행정심판 전치의 회피라는 세 가지 문제로 좁혀진다. 우선 선결문제는 일차적 권리보호 우선의 원칙에 따라 취소소송 제기기간 도과로 취소소송제기가 불가능하여 국가배상소송을 제기한 경우에 국한해야 하며, 취소소송 기간 내임에도 곧바로 국가배상소송을 제기한 경우는 부적법 각하 판결을 내려야 한다. 이때 원고가 취소소송 제기기간 도과에 고의・과실의 책임이 있는 경우 국가배상액 산정에서 민법상 과실상계 규정을 유추 적용해야 하며, 위 ③의 회피 문제도 함께 상계에서 고려되어야 한다. 민・형사법원의 위법성 심사에 의한 존속력(구성요건적 효력) 침해와 관련하여, 소송절차와 행정절차의 본질적 차이 때문에 행정행위의 존속력은 판결의 기판력보다 훨씬 약하고, 존속력(구성요건적 효력) 일부만을 침해할 뿐 전부를 침해하는 것은 아니므로 이런 불완전한 침해는 존속력의 성질상 가능하다. 그러나 존속력(공정력)은 유효성 추정이지 적법성 추정이 아니므로 민・형사법원의 위법성 심사는 처음부터 존속력(공정력) 침해가 아니라는 기존의 논리는 부당하다. 행정법원의 취소소송 1심 관할권 위배와 관련하여, 다수설인 신소송물이론의 이원설에 따르면 행정행위의 위법성은 국가배상소송의 소송물이므로 민사법원의 관할권 내에 있어 민사법원은 위법성을 심사할 수 있다. 한편, 형사소송의 소송물은 공소장에 기재된 공소사실과 그와 동일성이 인정되는 전체적 범죄사실이라는 이원설이 압도적 다수설・판례이다. 따라서 공소사실에 포함된 행정행위의 위법성은 형사소송의 소송물에 해당하여 형사법원의 관할권 내에 있으므로 형사법원은 그 위법성을 심사할 수 있다.

      • KCI등재

        평등권의 심사원칙 및 강도에 관한 연구 ― 간접적 차별의 법리를 중심으로 ―

        홍강훈 한국공법학회 2012 공법연구 Vol.41 No.1

        Bei den Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen differenziert das BVerfG nach der Intensität, mit der eine Ungleichbehandlung die Betroffenen beeinträchtigt. Nach der neuen Formel des BVerfG vollzieht sich die Rechtsfertigungsprüfung regelmäßig in folgenden Schritten:(1) Zunächst muss festgestellt werden, dass eine Personengruppe oder Sachverhaltsgruppe in einer bestimmten Weise ungleich behandelt wird. (2) In einem zweiten Schritt ist festzustellen, dass eine Ungleichbehandlung nach Sachverhaltsmerkmalen mittelbar zu einer Ungleichbehandlung von Personengruppen führt. (3) Schließlich ist danach zu fragen, ob eine Ungleichbehandlung das Freiheitsrecht als Grundrecht beeinträchtigt. Bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen und bei der Beeinträchtigung des anderen Grundrechts verlangt das BVerfG eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Bei der Ungleichbehandlung von Sachverhaltsgruppen beschränkt sich die gerichtliche Rechtfertigungsprüfung dagegen auf eine Evidenzkontrolle (Willkürverbot). Bei der mittelbaren Ungleichbehandlung fordert das BVerfG lediglich eine abgeschwächte Verhältnismäßigkeitsprüfung an. Diese neue Formel des BVerfG rezipieren das koreanische Verfassungsgericht und Literaturen etwa auf diese Weise. Trotzdem in Korea ist nur die Theorie der mittelbaren Ungleichbehandlung noch nicht erörtert. Mit diesem Aufsatz hoffe ich auf die Änderung der verfassungsgerichtlichen Prüfungsintensität über die mittelbare Ungleichbehandlung. 평등원칙위반의 경우 그 정당화를 위한 심사기준의 문제는 헌법 해석학상 난제 중의 하나이다. 독일연방헌법재판소가 1980년을 기점으로 그 심사기준을 대대적으로 변경하였고 이에 대한 논란이 여전하다는 것이 이를 증명한다 할 것이다. 소위 새로운 공식으로 불리는 이 기준은 평등원칙위반의 경우 종래 자의금지원칙에 따라서만 심사하던 것을 인적집단의 차별과 기본권으로 보호되는 자유권에 영향을 미치는 경우에는 엄격한 비례성 원칙에 따라서 심사하고, 사안집단차별의 경우에만 종래의 자의금지원칙에 따른 심사를 한다는 것이다. 이러한 독일연방헌법재판소의 소위 새로운 공식은 1999년 제대군인 가산점제 위헌판결 이래 우리 헌법재판소와 학계에서도 널리 받아들여져 사용되고 있다. 그러나 독일에서는 이러한 새로운 공식에 대해서 평등원칙위반의 경우 자의금지원칙을 완전히 대체하여 오로지 비례성 원칙에 따른 심사만 해야 한다는 비판과 인적집단차별과 사안집단차별의 구분이 과연 실질적으로 가능한지에 대한 논란이 있어 왔다. 또한 독일의 새로운 공식에서는 간접적 차별의 문제가 중요하게 다루어지고 그 심사강도의 문제가 깊이 있게 논의되어 왔음에도 우리나라의 경우 이에 관한 본격적인 연구는 전무하다고 할 수 있다. 독일에서는 간접적 차별의 경우 소위 완화된 기준을 적용한 비례성 원칙에 따른 심사를 하고 있다. 이러한 간접적 차별의 문제는 이미 헌법재판소의 제대군인 가산점제 위헌판결에서 한 번 다루어진 적이 있지만 헌법재판소는 그 심사강도의 차이를 알지 못하고 오히려 더 엄격한 비례성 심사를 한 우(愚)를 범하였다. 이에 본 논문에서는 먼저 독일의 평등원칙위반에 관한 정당성심사의 기준 및 그 심사강도에 관해 시대의 흐름에 따라 고찰해 보고, 특별히 우리나라에서 지금까지 거의 논의된 바 없는 간접적 차별의 심사기준 및 강도의 문제를 따로 심도있게 논의하면서 헌법재판소의 제대군인 가산점제 위헌판결의 비판적 분석을 통해 간접적 차별에 있어서 그 심사원칙 및 심사강도의 새로운 기준을 제시하였다.

      • KCI등재

        법규명령과 행정규칙의 경계설정을 위한 새로운 기준― 소위 행정규칙형식의 법규명령과 법규명령형식의 행정규칙의 정체성 규명기준 ―

        홍강훈 한국공법학회 2014 공법연구 Vol.43 No.1

        Das Problem der Abgrenzung von Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift ist ein großes Problem in Korea. Allerdings ist das Problem heißt in Korea sog. „Verwaltungsvorschrift als Form der Rechtsverordnung“ und „Rechtsverordnung als Form der Verwaltungsvorschrift.“ Diese Terminologie sog. „Verwaltungsvorschrift als Form der Rechtsverordnung“ und „Rechtsverordnung als Form der Verwaltungsvorschrift“ ist ein sinnenstellender Ausdruck. Deswegen ist diese Bezeichnung aufzuheben. Die sog. „Rechtsverordnung als Form der Verwaltungsvorschrift“ ist eine typische Art von Verwaltungsvorschriften. Das hängt deshalb nicht mit der Abgrenzung von Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift zusammen. Die Abgrenzung von Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift ist normalerweise auf sog. die Verwaltungsvorschrift als Form der Rechtsverordnung begrenzt. Für dieses Problem der Verwaltungsvorschrift als Form der Rechtsverordnung schlage ich die neuen Kriterien sog. Maßstabslehre von dem synthetischen Haftpflichtigen vor. Wenn die neue Maßstabslehre angewandt wird, grundsätzlich sind formeller Maßstab und materieller Maßstab für Abgrenzung mit zu berücksichtigen. Im Falle der Regelungen, die in die Grenzlinie zwischen Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift bestehen, ist der entscheidende Maßstab, wer die Verantwortung für Regelwidrigkeit übernimmt. 소위 ‘법규명령형식의 행정규칙’과 ‘행정규칙형식의 법규명령’의 문제는 한국 행정법학에서 풀리지 않는 난제영역으로 자리 잡고 있다. 이들 규정을 법규명령으로 보느냐 혹은 행정규칙으로 보느냐에 따라 실제상의 결과에 많은 차이가 나므로 이는 꼭 규명되어야 할 문제이다. 결론부터 말하자면 소위 ‘행정규칙형식의 법규명령(법령보충규칙)’은 고유한 행정규칙의 한 유형에 불과하므로 법규명령과 행정규칙의 중간영역에 존재하는 경계규정의 경계설정의 문제가 아니고, 경계설정의 문제는 소위 ‘법규명령형식의 행정규칙’에서 주로 문제된다. 이 경우 그 경계설정을 위한 새로운 대안적 기준으로 본 논문에서는 종합적 책임자기준설(사견)을 제시하였다. 본 학설에 따를 경우 원칙적으로 형식적 기준과 실질적 기준을 다 고려하여 법규명령과 행정규칙의 경계를 설정해야 하지만, 그 경계가 모호한 중간영역에 존재하는 경계규정의 경우 최후의 결정적 기준은 경계규정 위반 시 그 위반책임을 누가 지는가에 달려있다.

      • KCI등재

        무하자재량행사의 독자적 청구권성

        홍강훈 한국공법학회 2012 공법연구 Vol.40 No.3

        In jüngerer Zeit ist es sehr umstritten, ob ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung isoliert gesehen wird. Das größte Problem liegt also darin, dass ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung als subjektives Recht eine Klagebefugnis selbständig verschaffen kann(eine die Selbständigkeit eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentschiedung bejahende Auffassung), bzw. dass das Ermessen als solche kein subjektives Recht und damit keine Klagebefugnis verschafft(eine die Selbständigkeit eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentschiedung verneinende Auffassung). Die die Selbständigkeit eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentschiedung verneinende Auffassung behauptet, dass ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung als formelles Recht in den Begriff des subjektiven öffentlichen Rechts, das ein Bestandteil der Klagebefugnis, nicht eingeschlossen werden kann und damit aus dem Anspruch eine Klagebefugnis nicht direkt abgeleitet werden kann. Deshalb ist der Kern der Kontroverse, ob der Begriff des subjektiven öffentlichen Rechts einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung erfassen kann oder nicht. In Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Begriffs des subjektiven öffentlichen Rechts und seiner Erweiterung ist der Erfassungsbereich des Begriffs des subjektiven öffentlichen Rechts nicht das Problem des festen Wertbegriff, sondern das Problem der wechselhaften Rechtspolitik. Schließlich haben beide Auffassungen eine eigene Gültigkeit, soweit die Begriffsbestimmung des subjektiven öffentlichen Rechts folgerichtig ist. 이 논문은 현재의 행정법학계에서 큰 난제 중의 하나인 무하자재량행사의 독자적 청구권성의 문제를 다루고 있다. 논란의 초점은 무하자재량행사청구권을 독자적인 권리로 보아 그의 침해로부터 직접 원고적격이 획득되어 항고소송의 제기가 가능한지, 아니면 그 독자성을 부인하여 형식적 권리인 무하자재량행사청구권의 침해만으로는 원고적격을 취득할 수 없고 실질적 권리가 침해되어야만 항고소송의 제기가 가능하게 되는지 여부이다. 독일에서 시작된 이 논의는 독일에서는 그 논의의 진전이 크게 없는데 반해, 한국에서는 오히려 그 찬반에 대한 논쟁이 뜨거운 것이 현실이다. 무하자재량행사청구권의 독자적 청구권성에 관한 문제는 독자성을 부정하는 입장에서는 무하자재량행사청구권이라는 형식적 권리가 소권(원고적격)을 이루는 개인적 공권개념에 포함되지 않으므로 이로부터 직접 원고적격이 도출되지 않는다는데 그 논거의 핵심이 있다. 이는 사견에 따르면 독자성 긍정설과 부정설의 논쟁이 개인적 공권개념 안에 무하자재량행사청구권이 포섭되는가의 문제로 귀결됨을 의미한다. 그러나 개인적 공권개념의 역사적 발전과정과 현재까지의 공권개념 확대의 과정을 고찰해 볼 때, 개인적 공권개념의 포섭범위는 절대가치의 문제가 아니라 시대적 상황에 따라 유동적으로 변할 수 있는 법정책의 영역에 속한다고 할 수 있다. 따라서 독자성 긍정설이나 부정설 모두 그 나름의 독자적 타당성을 가지고 있으며 공권개념 정의의 논리적 일관성만 유지한다면 어느 한 쪽만이 타당하다고 할 수는 없다고 할 것이다. 따라서 독자성에 관한 기존의 논쟁은 현재까지의 상황 아래에서는 어느 일방만이 그 타당성을 획득할 수 있다고 치부할 수 있는 문제는 아니며, 미래에 이와 관련된 법적상황의 변화가 있게 된다면 그때의 시대상황에 맞추어 법정책적 관점에서 다시 심도있게 논의되어야 할 사항이라고 보여진다.

      • KCI우수등재

        「가족관계등록법」의 ‘공법상 신고의무’ 관련 중요법령과 판례에 대한 「신고제의 행정법 Dogmatik을 통한 해결론」의 실증적 적용연구

        홍강훈 한국공법학회 2019 공법연구 Vol.48 No.1

        우리나라는 소위 ‘자체완성적 신고’와 ‘수리를 요하는 신고’의 사전구분을 전제로 소위 ‘신고제’라는 독자적 규제완화수단을 사용하는 세계에서 유일한 국가이다. 그러나 이러한 독자적 규제완화제도는 자체완성적 신고와 수리를 요하는 신고를 ‘사전’에 구분할 수 있는 실질적 기준이 없기 때문에 사실상 허구이다. 따라서 소위 신고제는 신고규정 그대로를 기존의 확정개념, 불확정개념, 판단여지, 기속행위, 재량행위, 처분성, 처분의 하자이론 등의 전통적 행정법이론으로 해결하면 되며, 규제완화는 구성요건에 불확정개념 대신 확정개념을 쓰고, 구성요건의 개수를 줄이며, 법률효과부분에 재량행위가 아닌 (수익적) 기속행위를 사용함으로써 달성될 수 있다(「신고제의 행정법 Dogmatik을 통한 해결론」). 본 논문은 「주민등록법」의 ‘공법상 신고의무’규정의 문제가 「신고제의 행정법 Dogmatik을 통한 해결론」을 통해서 어떻게 해결될 수 있는지를 논증한 전작에 이어서, 「가족관계등록법」의 ‘공법상 신고의무’규정의 문제가 「신고제의 행정법 Dogmatik을 통한 해결론」에 의해서 어떻게 해결될 수 있는지를 계속해서 논증하고, 이를 바탕으로 관련 학설 및 판례를 구체적으로 분석 비판하였다. Korea ist der einzige Staat in der Welt, der sog. an sich vollendende Anzeige und Annahme bedürftige Anzeige als das selbständige Milderungsmittel der rechtlichen Kontrolle benutzt. Leider kann das selbständige Anzeigesystem nicht aufgenommen werden. Wie schon in vorherigen Aufsätzen Vgl. Hong, Kang-Hoon, "Unterscheidungsmöglichkeiten zwischen sog. an sich vollendende Anzeige und Annahme bedürftige Anzeige bzw. eine Lösungstheorie durch Verwaltungsrechtsdogmatik für das Anzeigesystem", Public Law(Korean Public Law Association), Vol. 45, No. 4, June 2017, S. 93 ff; Hong, Kang-Hoon, "Eine empirische Forschung der sich auf Anzeige beziehenden erheblichen Gesetze bzw. maßgeblichen Urteile, die auf 「Lösungstheorie durch Verwaltungsrechtsdogmatik für das Anzeigesystem」 beruht (I) - unter besonderer Berücksichtigung des Sportanlagegesetzes und Baugesetzes -", Public Law(Korean Public Law Association), Vol. 46, No. 1, October 2017, S. 227 ff. erwähnt, ist die praktische Unterscheidung zwischen an sich vollendende Anzeige und Annahme bedürftige Anzeige nicht möglich. Schließlich kann dieses Problem durch die Verwaltungsrechtsdogmatik gelöst werden. Also Anzeigebestimmungen sollen durch unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum, gebundene Verwaltung, Ermessen der Verwaltung, Verfügungscharakter des Verwaltungsaktes gelöst werden(「Lösungstheorie durch Verwaltungsrechtsdogmatik für das Anzeigesystem」). Im vorherigen Aufsatz Vgl. Hong, Kang-Hoon, “Eine empirische Anwendungsforschung der 「Lösungstheorie durch Verwaltungsrechtsdogmatik für das Anzeigesystem」 über die sich auf öffentlichrechtliche Anzeigepflicht beziehenden Gesetze bzw. Urteile des 「Resident Registration Act」”, Public Law(Korean Public Law Association), Vol. 47, No. 4, June 2019, S. 399 ff. wird eine empirische Analyse der sich auf ‘öffentlichrechtliche Anzeigepflicht’ beziehenden Gesetze bzw. Urteile gemacht, die auf 「Lösungstheorie durch Verwaltungsrechtsdogmatik für das Anzeigesystem」 beruht. Anschließend wird in diesem Aufsatz eine empirische Analyse der sich auf ‘öffentlichrechtliche Anzeigepflicht’ beziehenden Gesetze(Act on the Registration, etc. of Family Relationships) http://elaw.klri.re.kr/kor_service/lawView.do?hseq=45910&lang=ENG bzw. maßgeblichen Urteile gemacht, die auf 「Lösungstheorie durch Verwaltungsrechtsdogmatik für das Anzeigesystem」 beruht.

      • KCI우수등재

        소위 자체완성적 신고와 수리를 요하는 신고의 구분가능성 및 신고제의 행정법 Dogmatik을 통한 해결론

        홍강훈 한국공법학회 2017 공법연구 Vol.45 No.4

        우리 행정법의 최고난제 가운데 아직도 풀리지 않고 있는 문제가 소위 자체완성적 신고와 수리를 요하는 신고의 구분에 관한 문제이다. 이 문제에 관해 수많은 논문이 축적되었지만 아직까지도 지배적인 학설은 존재하지 않고, 대법원 또한 내용상 서로 모순된 판례를 양산함으로써 오히려 혼란을 가중하고 있는 것이 현실이다. 그러나 해제유보부 금지와 허가유보부 금지의 구분단계에서 이미 그 구분의 불가능성을 간파하여 구분을 포기하고, 더 이상 다른 규제개념들 간의 구분으로 나아가지 않고 있는 독일학계의 태도를 면밀히 분석해 보면, 자체완성적 신고와 수리를 요하는 신고를 구분하려는 우리의 시도는 처음부터 불가능한 구분에 도전한 무모한 시도였다는 것을 알 수 있다. 결국 이 문제는 신고규정 그대로를 기존의 불확정개념, 판단여지, 기속행위, 재량행위, 행정행위의 처분성 등의 전통적 행정법이론으로 해결하면 되는 문제인 것으로 보인다. Das Problem der Unterscheidung zwischen an sich vollendende Anzeige und Annahme bedürftige Anzeige ist ein großes Problem in Korea. Es gibt viele Aufsätze über das Problem. Trotzdem besteht leider keine herrschende Meinung. Auch bestehen viele Entscheidungen des obersten Gerichts über das Problem. Diese Entscheidungen freilich widersprechen sich einander. Das Verbot mit Befreiungsvorbehalt (Ausnahmebewilligung) und das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Kontrollerlaubnis) können praktisch nicht immer scharf voneinander getrennt werden. Durch dieselbe Logik kann man auch zwischen an sich vollendende Anzeige und Annahme bedürftige Anzeige nicht unterscheiden. Der Versuch für die Unterscheidung zwischen an sich vollendende Anzeige und Annahme bedürftige Anzeige ist deshalb sinnlos. Schließlich kann dieses Problem durch die traditionelle Theorie des Verwaltungsrechts gelöst werden. Also Anzeigebestimmungen sollen durch unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum, gebundene Verwaltung, Ermessen der Verwaltung, Verfügungscharakter des Verwaltungsaktes gelöst werden.

      • KCI등재

        Historische kommunalverfassungsrechtliche Grundlagen und gegenwärtige Bedeutung des sog. allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes in Deutschland- unter besonderer Berücksichtigung der frühkonstitutionalistischen Kommunalverfassungen -

        홍강훈 한국지방자치법학회 2011 지방자치법연구(地方自治法硏究) Vol.11 No.3

        In diesem Aufsatz werden die historischen Grundlagen und die gegenwärtige Bedeutung des sog. allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes in Deutschland diskutiert. In der Regel wird die historische Entwicklung des Gesetzesvorbehalts unterschieden zwischen dem Vobehalt des Gesetzes im liberalen Rechtsstaat des 19. Jahrhunderts und solchem im sozialen Rechtsstaat des 20. Jahrhunderts. Historisch ist der Vorbehalt des Gesetzes auf die liberale Rechtsstaatsidee und den Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts zurückzuführen. Die erste in Deutschland sog. Freiheit- und Eigentum-Formel niedergelegte Verfassung war das patent für das Herzogtum Nassau vom 1./2. September 1814. Seitdem wird die Freiheit- und Eigentum-Formel in den vorwiegenden Verfassungen vorgeschrieben. Die Lehre vom Vorbehalt des Gesetzes wurde bis in die Frühzeit des Grundgesetzes durch die klassische Klausel vom Eingriff in Freiheit und Eigentum beherrscht. Über die Reichweite des Gesetzesvorbehalts und Regelungsdichte sind der klassische Gesetzesvorbehalt, die Lehre vom Totalvorbehalt und die Wesentlichkeitstheorie nach dem historische Entwicklungsabschnitt erwähnt. Im Zusammenhang mit einzelnen Sachgebieten des Gesetzesvorbehalts sind zum letztenmal Leistungsverwaltung, verwaltungsrechtliche Sonderrechtsverhältnis, Verwaltungsorganisation bzw. Verwaltungsverfahren und behördliche Warnungen dargestellt.

      • KCI등재

        기속행위와 재량행위 구별의 새로운 기준

        홍강훈 한국공법학회 2012 공법연구 Vol.40 No.4

        기속행위와 재량행위의 구별문제는 한국 행정법학에 있어 가장 어려운 난제 중의 하나이다. 법문상 기속인지 재량인지 명백한 경우는 다수설과 판례가 법률문언에 따라 판단하여 큰 문제가 없으나 법문상 기속인지 재량인지 구분이 불가능한 경우는 그 해결이 쉽지 않다. 이 경우 우리나라에서는 독자적으로 종합설, 기본권기준설 등으로 해결하고 있으나 이들 학설들은 실제적으로는 기준을 제시한다기보다는 오히려 물음에 물음으로 답하는 것일 수 있으며, 실무상 기속행위와 재량행위를 구별해야만 하는 실무 담당 공무원과 행정의 상대방인 국민뿐만 아니라 소송이 제기된 경우 이를 판단해 주어야 하는 법원에게도 무엇이 기속행위이고 재량행위인지를 구분하는데 큰 도움이 되지 못하고 있다고 할 것이다. 이에 본 논문에서는 독일 연방행정법원의 창조물인 의도된 재량개념의 해석에서 나온 구분기준을 응용하여 기속행위와 재량행위 구별의 새로운 기준을 제시하였다. 즉, 법문언상 재량인지 기속인지 불분명한 경우에는 전형적인 경우는 기속행위로 보고 비전형적인 경우에만 재량으로 보아야 한다는 기준을 제시하였다. 이 경우 전형적인 경우인지 비전형적인 경우인지의 구분은 형량에 투입된 원칙들 간의 비교를 통한 형량결과 명확성의 정도에 따라 구분해야 한다. 이러한 구분과정에서 간과하지 말아야 할 것은 대상규정이 논증요소의 동일성을 가진 결합규정인 경우에는, 전형적 사안인지 비전형적 사안인지를 구분하는 형량결과의 명확성 심사에서, 불확정법개념의 적용시 이미 재량행사를 위한 결정적인 관점이 고려되어질 수 있는지 여부가 형량결과의 명확성의 정도에 결정적 영향을 미치므로 이를 반드시 고려해야 한다는 점이다. 한편 법문언상 재량으로 규정된 행위일지라도 우리나라 학설과 판례가 인정하는 바와 같이, 경우에 따라서는 기속행위로 보아야 할 경우가 있으며 이는 바로 독일 연방행정법원이 창설한 의도된 재량개념에 해당함을 알 수 있다. 이 경우 법문상으로 명백한 재량규정이 의도된 재량규정에 해당하는지의 여부는 법의 체계적 해석을 통해 입법자가 형량에 투입된 원칙 중 어느 하나의 원칙에 일견 우선순위를 부여하였느냐의 여부로 결정한다. 나아가 구체적 상황이 전형적인 경우에 해당하여 기속행위인지 아니면 비전형적인 경우에 해당하여 재량행위인지는 또다시 형량결과 명확성의 정도에 따라 판단하게 된다. 이 경우에도 대상규정이 논증요소의 동일성을 가진 결합규정인 경우에는 불확정법개념의 적용시 이미 재량행사를 위한 결정적인 관점이 고려되어질 수 있는지 여부를 반드시 고려해야 한다. Das Problem des Unterschiedes zwischen gebundene Verwaltung und Ermessensverwaltung ist ein großes Problem in Korea. Wenn eine Rechtsnorm klar ist, ob sie nach dem Wortlaut eine gebunde Verwaltung oder eine Ermessensverwaltung ist, ist das kein Problem, denn man kann die beiden nach dem Wortlaut mühelos unterscheiden. Das größte Problem liegt darin, wenn man die beiden nach dem Wortlaut nicht differenzieren kann. In diesem Fall wird das Problem in Korea durch die Kombinationslehre oder die Lehre von Grundrechtsmaßstab gelöst. Allerdings legen diese Lehren dem zuständigen Beamten, dem Bürger oder dem Richter leider nicht die deutlichen Kriterien vor. In diesem Aufsatz werden deshalb neue Kriterien für den Unterschied zwischen gebundene Verwaltung und Ermessensverwaltung vorgelegt, die auf die Auslegung vom intendierten Ermessen beruhen. Die neuen Kriterien sind, dass in den Fällen, in denen eine Rechtsnorm nach dem Wortlaut undeutlich ist, die Rechtsnorm die Behörde in typischen Situationen zum Tätigwerden verpflichtet, dagegen kann aber die Behörde in atypischen Situationen davon absehen. Die Frage ist das Kriterium für die Bestimmung, ob ein typischer oder atypischer Fall besteht. Maßgebend für die Antwort auf die Frage ist, ob sich das Ergebnis der Abwägung durch den Vergleich zwischen den in der Abwägung ausgestatteten Prinzipien von selbst versteht. In das Verfahren darf man nicht übergehen, ob bereits bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs alle auch für die Ermessensausübung maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, wenn die einschlägige Rechtsnorm eine Koppelungsvorschrift ist. In Korea erkennen einige Rechtsprechungen und Literaturen tatsächlich das intendierte Ermessen an. Es gibt jedoch keine exakte Begründung und Kriterium. Das Problem des Vorhandenseins von intendiertem Ermessen kann durch die Festsetzung eines prima facie-Vorrangs gelöst werden. Darüber hinaus kann die Frage, ob ein typischer oder atypischer Fall vorliegt, ebenfalls durch das Maß der Gewissheit des Abwägungsergebnisses zwischen den beiden aufgeklärt werden. In das Verfahren darf man natürlich nicht übersehen, ob bereits bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs alle auch für die Ermessensausübung maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, wenn die einschlägige Rechtsnorm eine Koppelungsvorschrift ist.

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