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        임의대리권의 범위에 관한 소고 ― 민법 제118조의 법적 성질 및 타당성 ―

        허명국 ( Myeong Guk Heo ) 연세대학교 법학연구원 2020 法學硏究 Vol.30 No.1

        Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der Festlegug des Umfang einer Vollmacht. Dabei möchte ich durch die kritische Überprufung von §118 KBGB, der den Umfang der Vollmacht regelt, die Rechtsnatur und Legitimität dieser Klausel erklären. Die wichtigen Ergebnissen lassen sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der Stellvertretung stehen die Interessen von Vertretenen, Vertreter und Geschäftsgegner zueinander. Deswegen soll der Umfang der Vollmacht sorgfältig festgelegt werden. (2) Der Umfang der Vollmacht wird durch normative Auslegung aus der Sciht des zu Bevollmächtigenden bestimmt. Auf die Verständnismöglichkeiten des Geschäftsgegners kommt es nicht an. Ist aber eine Vollmacht nach außen kund gegeben oder Vollmachtsurkunde dem Dritten vorgelegt, so ist bei der Auslegugn auf die Verständnismöglichkeiten des Geschäftsgegners abzustellen. (3) Bei der Auslegung der Erteilung der Vollmacht ist es ein allgemein geltenden Grundsatz, dass im Zweifel der geringere Umfang gilt. (4) Der Inhalt der Vollmacht ergibt sich in der Regel aus dem ihr zu Grunde liegende Rechtsverhältnis(z.B. Dienstvertrag, Wekvertrag, Auftrag, Geschäftsbesogungsvertrag) und seinem Zweck. (5) §118 KBGB ist nicht als eine ergänzende dispositive Norm, sondern als eine materiale Auslegungsregel anzusehen, die ein bestimmtes Auslegungsergebnis als das in Zweifelsfällen anzunehmende bestimmt. (6) Die Probleme von §118 KBGB liegen darin, dass er die für die Auslegung der Bevollmächtigung geltenden Grundsätzen nicht beachtet und dass er den Umfang der Vollmacht im Zweifel zu weit anerkennt. (7) Außerdem schützt §126 KBGB den Gechäftsgegner, wenn der Vertreter den Umfang seiner Vollmacht überschreitet. Die Verbindung von §118 und §126 KBGB führt dazu, dass die Interessen des Gechäftsgegners geschützt auf Kosten der Privatautonomie des Vollmachtgebers. (8) Zum Schluss wäre es meines Erachtens besser, §118 KBGB auszustreichen und mindestens §118 Nr. 2 auszustreichen. Die Bestimmung des Umfang einer Vollmacht ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers und sie muss dem Fortschritt von Lehren und Rechtsprechungen überlassen werden.

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        민법상 소급효의 의미와 한계 ― 취소 및 추인의 소급효를 중심으로 ―

        허명국 ( Myeong Guk Heo ) 연세대학교 법학연구원 2018 法學硏究 Vol.28 No.3

        Humans can not influence the present by stopping or reversing time and changing past facts. On the other hand, in the domain of the law, it is possible to cope with the flow of time more flexibly. The Civil Code also has a retroactive effect on various systems such as cancellation, ratification, positive and negative prescription. ‘Declaratory theory’ and ‘Fiction theory’ are presented as the theories explaining the meaning of retroactive effect in civil law. According to the Declaration Theory, the legal effect has already existed even before the occurrence of the event where the retroactive effect is recognized, but the contents or the existence of the effect were in an unclear state for the future and the retroactive effect was recognized. And the effect that it has had is clearly revealed, it is said that the retroactive effect is only a declarative effect. On the other hand, the theory of the Fiction states that if a case of retroactive effect on a certain legal relationship occurs, the legal effect that would have been given to the legal relationship would have occurred do. Even if the retroactive effect is acknowledged, it is clear that the law can not change past facts. However, the legal assessment of past facts can be retroactively changed. Since it is in the world of ideas that what kind of legal effect is to be given to a factual relationship, the legislator may change the legal evaluation already granted retroactively to achieve a specific purpose. Accordingly, in the case where there is a ratification to act of a representative without authority, the obligation to provide benefits is retrospectively established. Therefore, it is a matter of whether the debtor can retroactively bear the default liability. In this regard, the German Constitution and the precedent say that the obligation to pay must be actually present in order to fulfill the obligation to default. On the other hand, the retroactive effect can not be changed the fact, but the legal evaluation on the facts is changed, so it is suggested that the liability may be exceptionally established.

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        부당이득법에서 급부관계의 의미에 관한 소고 -독일에서의 논의를 중심으로-

        허명국 ( Myeong Guk Heo ) 제주대학교 법과정책연구원 2014 法과 政策 Vol.20 No.1

        Die unterschiedliche Grundfunktionen des Bereicherungsrecchts macht eine dogmatiche Trennung zwischen Leistungs- und Nichtleistungskondiktion notwendig, trotzdem es immer wieder Bestrebungen, diese Trennung aufzugeben und die Einheitslehre neu zu begrunden, gibt. Schon die Situation des fehlenden Rechtsgrundes stellt sich bei Leistung und Nichtleistung als zu unterschiedlich dar. Die Leistungskondiktion dient der Ruckabwicklung fehlgeschlagener Erfullungen. Sind aber Erfullung gemaß § 362 Abs. 1 BGB oder Leistungskondiktion gemaß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB lediglich alternative Ergebnisse des Vergleichs von erbrachter mit geschuldeter Leistung, stellt die Leistungskondiktion die Kehrseite der Erfullung dar. Sowohl Erfullung als auch Leistungskondiktion knupfen an dieselbe Handlung des Leistenden an. Daraus folgt, dass Leistung in beiden Vorschriften nicht unterschiedlich ausgelegt werden darf. Im Anschluss an Josef Esser entwickelte der BGH zur Erfassung des strittigen Verhaltnisses zwischen Leistungs- und Nichtleistungskonsdiktion den Grundsatz der Subsidiaritat. Er besagt pauschal, dass eine Nichtleistungskondiktion nicht mehr zulassigist, falls eine Leistungskondiktion in Betracht kommt. Aber erst die Berucksichtigung aller eigentumsrechtlichen Wertungen aus §§ 932, 935 BGB und Ruckbesinnung auf den Rehctsfortwirkecharakter der Eingriffskondiktion konnen erklaren, dass die Anwendbarkeit der Nichtleitungskondiktion keiner Subsidiaritat unterworfen ist. Die Anwendbarkeit der Nichtleitungskondiktion hangt mithin nicht vom Vorliegen etwaiger Leistungsbeziehungen ab. Die Rechtsprechung und h.M. legen nicht nur die Person des Leistenden im Wege der Auslegung der Zweckbestimmung nach dem Empfangerhorizont fest, sondern sichern die dadurch gewonnenen Ergebnisse mit dem angeblichen Subsidiaritatsgrundsatz ab. Die Zweckbestimmung kann jedoch nicht die Person des Leistenden im Wege der Auslegung gemaß §§ 133, 157 BGB entnommen werden. Die Zweckbestimmung bestimmt allein das erloschende Schuldverhaltnis. Erst aus der Vornahme der Zuwendung folgt die Moglichkeit der Zuordnung, weshlab immer der Zuwendende die Zweckbestimmung abgibt und damit zum Leistenden wird.

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        법률행위의 당사자 확정, 제3자의 급부, 법률행위의 추인 - 대법원 2017. 11. 14. 선고 2014다21021, 21038 판결을 중심으로 -

        허명국 ( Myeong Guk Heo ) 연세법학회 2021 연세법학 Vol.37 No.-

        In this article is the author discussing about The privity, fulfillment by the third party and the ratification of a contract. This article is based on the case of Supreme Court 2017. 11. 14, 2014다21021, 21038. If a man have promised to bear the obligations of content that can only be performed by a third party who is not a party to the contract, It matters who is the real party of the contract. The parties to the legal act must be determined through the interpretation of the legal act. Obligations can be fulfilled by a third party other than the debtor, and in this case, the fulfillment by the third party is established. However, through the fulfilled by a third party, ratification of a contract made by an unauthorized agent cannot be made. This is because only the parties to the leagl act can ratify the act by the unauthorized agent. Therefore, before determining whether the contract has been implicitly ratified through the fulfillment of the contractual obligation, it is necessary to first determine whether the person performing the contract is a party to the contract. If the person who fulfills the contractual obligations is not a party to the contract, his or her conduct is a fulfillment by the third party, through which ratification of the contract cannot be recognized. Ratification of the contract can only be recognized if the person who fulfills the obligations under the contract is a party to the contract.

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        소프트웨어 ASP계약의 법적 성질

        허명국(Myeong Guk Heo) 강원대학교 비교법학연구소 2014 江原法學 Vol.42 No.-

        세계경제 상황의 급변과 그에 따른 경쟁의 심화로 인하여 기업들의 아웃소싱이 일반화되면서 기업들의 정보통신기술과 관련된 활동들도 아웃소싱의 대상이 되고 있다. 이러한 흐름에 따라 애플리케이션서비스라는 새로운 비즈니스모델이 개발되었는데, 애플리케이션 서비스란 기업이 필요로 하는 소프트웨어를 서비스 제공자의 서버에 설치하여 두고 기업은 소프트웨어의 운용이 필요한 경우에 정보통신망(예컨대, 인터넷)을 통하여 이용할 수 있도록 제공하는 것을 말한다. 결국 ASP계약이란 서비스제공자가 사용자에게 약정한 소프트웨어를 사용할 수 있도록 제공하고 사용자는 소프트웨어의 사용대가를 지급하는 것을 내용으로 하는 계약이라고 할 수 있다. 이러한 ASP계약은 소프트웨어의 사용을 내용으로 하는 비교적 최근에 등장한 신종계약이라고 할 수 있을 것이다. 따라서 ASP계약의 법적 성질을 밝히고 이에 어떠한 계약유형에 관한 규정들이 적용되어야 하는지 밝히는 작업이 필요하다. 이에 대하여 독일 연방대법원은 BGH, Urt. v. 15. 11. 2006 - ? ZR 120/04 판결에서 최초로 ASP계약을 임대차계약으로 파악하고 이에 임대차계약에 관한 규정을 적용하는 것이 타당하다고 판시하였다. 임대차계약은 물건만을 목적물로 할 수 있는데, 이에 관하여 컴퓨터 프로그램은 그것을 담고 있는 정보저장매체와 경제적으로 분리할 수 없는 일체를 이루는 것으로서 물건으로 보아야 한다는 연방대법원의 일관된 판결의 태도를 유지하고 있다. 즉 컴퓨터의 조정기능을 수행하는 프로그램이 그 기능을 수행하기 위해서는 유체화된 형태로 존재할 수밖에 없으며 이때 정보저장매체가 디스켓, CD, USB 또는 하드디스크인지는 중요하지 않다고 한다. ASP를 통하여 컴퓨터 프로그램을 사용하는 동안 컴퓨터 프로그램은 제공자의 컴퓨터에 계속해서 머물게 되고 제공자는 사용자에게 그 컴퓨터 프로그램의 점유를 이전하지 않고 계속 보유한다. 이에 대하여 대상판결은 컴퓨터 프로그램의 점유가 이전됨 없이 단지 이를 인터넷을 통하여 사용가능하도록 제공되었다는 점이 ASP계약을 임대차 계약으로 파악함에 어려움을 주지 않는다고 판단하면서 임대목적물의 온라인 이용이 계약의 내용인 경우에는 그것의 점유의 이전은 필요하지 않고 단지 인터넷을 통하여 그 컴퓨터 프로그램에 접근할 수 있도록 하는 것으로 족하다고 판단하였다. 이러한 대상판결의 태도는 타당한 것으로 판단된다. 이와 같이 ASP계약은 임대차계약임에도 불구하고 ASP제공자들은 라이선스계약이라는 명칭을 사용하여 라이선스계약을 체결하려고 시도하는 것은 지적재산인 컴퓨터 프로그램 저작물을 기반으로 하여서 생산된 제품인 컴퓨터 프로그램의 거래를 라이선스라고 명명하는 것으로서 지적재산의 보유자와 그것의 사용자간의 이해관계를 조정하고 있는 현재의 지적재산권법 체계와 맞지 않는 ‘사적인 입법’으로서 허용될 수 없다고 할 것이다.

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        장래채권의 본질에 관한 고찰

        허명국(Myeong Guk Heo) 한국비교사법학회 2017 비교사법 Vol.24 No.2

        장래채권은 실제로 빈번히 양도되고 있다. 이중 가장 빈번하게 이루어지는 것은 담보목적으로 장래채권을 양도하는 것이다. 하지만 장래채권이 담보목적으로만 양도되는 것은 아니고 근래에는 자본시장어써 담보목적이 아닌 장래채권의 매n까 이루어지고 있다. 즉 자잔유통화증권 (Asset-Backed Securities. ABS) 이나 장래자산유동화(future flow securitization) 의 방식으로 장래채권이 증권화되어 매매되고 있다. 또한 2012. 6. 11 동산 • 채권 등의 담보에 관한 법률이 시행되어 장래채권을 목적으로 -ö}는 채권담보권의 설정도 가능해 졌다. 그런데 장래채권이 무엇얀지에 관하여는 법률에 규정을 두고 있지 않으E로 장래채권의 양도를 둘러싼 다ÒJ한 법률문제틀을 해결하기 위해서는 그 선결과제로 장래채권의 본질을 밝히는 작업이 필요하다. 장래채권은 매우 간단하게 추상적으로 말하면 장래에 발생할 채권‘ 즉 아직 생겨나지 않은채권을 의미한다. 즉 채권의 성립을 위하여 필요한 법률요건의 전부 또는 일부가 결여되어 아직 채권으로서 성립되지 못한 것이 장래채권이다. 정지조건부 채권, 시기부 채권 및 불특정 채권이 장래채권에 해당히는지에 관하여 논란이 있으나 이들은 모두 아직 채권의 성립을 위한 법률요건의 전부가 갖추어지지 않아 현재시점에서 채권이 성립하지 않은 것이므로 장래채권으로 포섭하여 통얼적으로 이해하는 것이 타당하다. 현재채권과 장래채권은 단절되어 있는 것이 아니라 동적얀 채권의 성립 및 실행과정의 한국면 (Phase)을 관념화 한 것이다. 장래에 채권을 취득할 것이라는 희망 내지 기대를 갖게 된다. 이러한 채권 취득에 대한 사설상의 희망 내지 기대가 거래당사자들의 기술을 통하여 특정할 수 있게 되면 이것은 더 이상 사설상의 기대에 머무는 것이 아니라 장래채권으로서 법적얀 의마 (rechtliche Relevanz) 를 얻게 되는 것이다. 장래채권은 채권의 성립과정에서 채권의 성립 전단계의 국변을 관념화한 것이고 이것은 현재 성립되어 있는 채권과 결부되어 있는 위험의 측면에서 동얼한 구조를 가지고 있는 것이다. 장래채권도 이미 현재에 그 자체로서 경제적가치를 가지고 있는 것이며 장래채권에 대한 담보 역시도 필요하게 된다. 뿐만 아니라 자본시 장에서는 장래채권이 증권화되어 자본조달을 위하여 유통되고 있다 즉 장래채권이 장래에 발생할 채권의 가치에 따라서가 아니라 장래채권 자체가 현재에 가지고 있는 가치에 따라 매매되고 있는 것이다. 이러한 거래의 상황을 볼 때 장래채권은 그 자체가 이마 현재의 가치를 가지고 있는 재화로서 거래의 대상이 되고 있다고 할 것이다. Der vorliegende Aufsatz b않chäftigt sich mit der Rechtsnatur von künftigen Fordenmgen. Künftige Forderungen werden im Wirtschaftsverkehr als Sicherheit fÜI eine Leistung eingesetzt, stellen selbst ein Wirtschaftsgut dar oder bedürfen ihrerseits der Sicherung. Die künftige Forderung hat nämlich ihrer durchgglgen Erwähnungen im Gesetz keine Definition im Gesetz. Damit eine Forderung zu den künftigen zählt, darf sie noch nicht entstanden sein. Folglich grenzt der rechtliche Entstehungszetitpunkt die künftige Forderung von der gegenwärtigen Forderung ab. Aufschiebend bedingte Forderungen, aufschiebend befristete Forderungen und unbestimmte Forderungen gehören auch zur künftigen Forderung zu. Die künftige Forderung, also die noch nicht entstandene Forderung hat einen eigenen gegenwärtigen Vermögenswe다. Die künftige Forderung kann zum Beispiel für eine Sicherung abgetreten werden. Auch im Finanzbereich werden künftige Forderungen gegen Geld verkauft. Hier wird also der Wert einer künftigen Forderung a1s so1cher, der ihr a1s Erwerbschance innewohnt, bereits rea1isiert, bevor und unanhärJgig davon ob sie spätet entsteht. Die entstandene Forderung vereint als subjektives Recht mehrere Befugnisse. Sie ist nicht nur eine personale Leistungsbeziehung, sondern von der Rechtordnung auch a1s eigener Gegenstand anerkannt, da sie einen eigenen Vermögenswert aufweist. Ihr gegenwärtiger Wert entspricht keinesfalls dem Wert der Leistung, da die Forderung als Erwerbsaussich auch tatsächlichen oder rechtlichen Risiken unterworfen ist. Die künftige Forderung ist von gleicher Struktur. Sie ist gleichfalls eine Erwerbsaussicht, die einen gegenwärtigen Wert haben kann, und als solche ein Gegenstand. Ihr Wert ist freilich noch weiter gernindert. da das in ihr verkörperte Risiko größer ist a1s bei der entstandenen Forderung

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        변제에 있어서 급부의 주체 및 귀속 결정 -독일에서의 논의 및 우리법에의 시사점-

        허명국 ( Myeong Guk Heo ) 홍익대학교 법학연구소 2013 홍익법학 Vol.14 No.2

        Gemaß § 362 Abs. 1 BGB fuhrtdasBewirkendergeschuldeten Leistungzum Erloschen des Schuldverhaltnisses. Als Grund des Erloschens kann man die Befriedigung des Glaubigerinteresses ansehen. Die Befriedigung des Glaubigerinteresses kann bei Ubereinstimmung der erbrachten mit der geschuldeten Leistung sicher angenommen werden. Die Befreiung von seiner Verbindlichkeit ist Hauptziel des Schuldners bei der Leistunng. Eine Mehrzahl von unterschiedlichen Verbindlichkeiten aus allen Bereichen des taglichen Lebens trifft jeden Schuldner. Welches dieser verschiedenen Schuldverhaltnissen der Schuldner durch seine Lesitung zum Erloschen bringt, spielt fur ihn eine wichtige Rolle. Ohne Zuordnung der Zuwendung zu einem Schuldverhaltnis kann weder geklart werden, ob Erfullung des Schuldverhaltnisses ingeterten ist oder die Leistung ihren Zweck verfehlt hat, noch lasst sich feststellen, welches konkrete Schuldverhaltnis erfullt wurde. Aus diesen Grunden ist die Zuordnung notwendiger Bestandteil jeder Erfullung. Das Zuordnungsrecht des Schuldners stellt sich als Ausgleich fur das Risiko eines erneuten Leistungsversuchs und die Tragung des Insolvenzrisiko des Glaubigers fur den Fall einer Ruckabwicklung dar. Der Einsatz eigenen Vermogens durch den Leistenden ist mit der Insolvenzrisiko des Glaubigers fur den Fall der Zweckverfehlung der Leistung verbunden. Also mit dem Einsatz eigenen Vermogens korrespondiert das Recht, einseitig die fur jede Erfullung notwendige Zuordnungsbestimmung fur alle Beteiligten verbindlich abzugeben. Mitder Abgabe der Zuordnungsbestimmung wird der Zuwnedende zum Leistenden. Leistender und Zuwendender sind mithin zwangslaufig identisch.

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        표준 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질

        허명국(Myeong Guk Heo) 한국비교사법학회 2009 比較私法 Vol.16 No.3

        Ein Computerprogramm ist eine Reihe von Befehlen und dazu gehöorigen Daten, die eine Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träager erfordert und danach fäahig sind zu wirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fäahigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausfüuhrt oder erzielt. Um diese Steuerungsfunktion zu erfüullen, muss es auf einem Datenträager verköorpert sein. Ein Computerprogramm und ein Datenträager, auf dem das Computerprogramm verköorpert ist, stellen daher eine untrennbare Einheit dar. Darin ist die Köorperlichkeit des Computerprogramms zu sehen. Ein Computerprogramm stellt daher eine Sache i.S.v. § 98 Koreanisches BGB(KBGB) dar. Die Benutzungsvorgäge eines Programms umfassen technisch unbedingt erforderliche Kopiervorgäge des Programmwerks. Indessen stellen das Ablaufenlassen des Programms und das Laden im Arbeitsspeicher keine Vervielfätigungshandlung i.S.d. § 2 Nr. 22 Koreanisches Urheberrechtsgesetz(KUrhG) dar. Lediglich ist die Installation des Programms auf der Festplatte des Anwenders die Vervielfätigung. § 101-5 Abs. 1 KUrhG gibt dem berechtigten Erwerber eines Computerprogramms ein gesetzliches Nutzungsrecht. Der Anwender bedarf daher der Einrämung eines Nutzungsrechts von Rechtsinhaber nicht. Die Einrämung eines Nutzungsrechts ist somit kein Gegenstand eines Softwareüerlassungsvertrags. Bei der Softwareüerlassung auf Dauer ist der Softwarelieferant dazu verpflichtet, dem Anwender das Eigentum und den Besitz an der vereinbarten Software zu verschaffen. Dafü muss der Anwender das vereinbarte Entgelt entrichten. Die Struktur dieser Leistungspflichten entspricht der des Kaufvertrags im § 563 KBGB. Der Kaufgegenstand Software ist eine Sache. Daher liegt bei der Üerlassung eines Programms auf Dauer ein Sachkauf vor. Die Mölichkeit, eine Software ohne Datenträer zu üertragen, kann dieser vertragstypologischen Einordnung nicht abträlich sein. Sie ist nur eine neue Art von Softwarevertrieb. Nach der unköperlichen Üertragung der Software entsteht auf der Festplatte des Anwenders eine neue Sache, also Softwarekopie, die der Gegenstand der Üertragung ist.

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