Der Konsens- und Dissensbegriff hat einen gesetzlich bedingten Wandel in zwei Richtungen vollzogen. Zum einen basieren beide Begriffe durch den § 109 KBGB auf dem Erfordenis “objektiver”, d. h. an der Verkehrsanschauung und dem Empfängerhori...
http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.
변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.
https://www.riss.kr/link?id=A106181425
2006
-
의사주의 ; 표시주의 ; 합의 ; 불합의 ; 착오 ; 의사표시의 해석 ; 인식의 하자 ; 해석의 하자 ; 요지설 ; Willenstheorie ; Erklä ; rungstheorie ; Konsens ; Dissens ; Irrtum ; Auslegung von Willenserklaerungen ; Wahrnehmungsfehler ; Deutungsfehler ; Vernehmungstherie
KCI등재
학술저널
229-256(28쪽)
4
0
상세조회0
다운로드다국어 초록 (Multilingual Abstract)
Der Konsens- und Dissensbegriff hat einen gesetzlich bedingten Wandel in zwei Richtungen vollzogen. Zum einen basieren beide Begriffe durch den § 109 KBGB auf dem Erfordenis “objektiver”, d. h. an der Verkehrsanschauung und dem Empfängerhori...
Der Konsens- und Dissensbegriff hat einen gesetzlich bedingten Wandel in zwei Richtungen vollzogen. Zum einen basieren beide Begriffe durch den § 109 KBGB auf dem Erfordenis “objektiver”, d. h. an der Verkehrsanschauung und dem Empfängerhorizont ausgerichteter Auslegung von Willenserklärungen, so dass ein nur den inneren Willen betreffender Einigungsmangel nicht mehr das Zustandekommen des Vertrages verhindert. Der Fall des Erklärungsirrtums ist vom Dissensrecht ausgeschlossen worden, so dass der Dissens grundsätzlich nicht mehr als Missverständnis eingeordnet werden kann. Zum anderen gehen die §§ 154 und 155 BGB von einen objektiven Konsensbegriff aus, indem sie die Fallkonstellation zum Regelungsgegenstand haben, bei der wesentliche Vertagspunkte nicht übereinstimmend geregelt wurden. Somit kann ein Dissens nicht nur anerkannt werden, wenn die Willenserklärungen der Parteien auseinander gehen und dadurch die wesentlichen Vertragspunkte nicht bestimmt sind, sondern auch, wenn diese Vertragspunkte von den Vertragparteien ungeregelt geblieben sind. Der Dissens hat hiernach drei Erscheinungsformen: a) wenn sich die Parteien über einen regelungsbedürtigen Punkt überhaupt nicht einigen, b) wenn die Willenserklärungen auseinander gehen, c) wenn die Willenserklärungen unbestimmt sind.
학술지 이력
연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
---|---|---|---|
2027 | 평가예정 | 재인증평가 신청대상 (재인증) | |
2021-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (재인증) | |
2018-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | |
2015-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | |
2014-12-23 | 학회명변경 | 영문명 : Law Research Institute, Center for International Area Studies, Hankuk University of Foreign Studies -> The HUFS Law Research Institute | |
2014-12-22 | 학술지명변경 | 외국어명 : 미등록 -> HUFS Law Review | |
2011-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | |
2008-01-01 | 평가 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | |
2007-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | |
2005-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) |
학술지 인용정보
기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
---|---|---|---|
2016 | 0.97 | 0.97 | 0.75 |
KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
0.72 | 0.69 | 0.856 | 0.38 |