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      법해석에 있어서 법률의 흠결과 사물의 본성 = Die Lucke des Gesetzes und Natur der Sache bei der Auslegung des Rechts

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Die vorliegender Arbeit geht es um die Auslegung des Rechts in der Lucke des Gesetzes. Zuerst zeigen sich die Maßstabe von Sagviny, die sie in der Auslegung des Rechts anfuhrt. Die Auslegungstheorie von Savigny hielt es fur die Aufgabe der Auslegung sich in Gedanken auf den Standpunkt des Gesetzgebers zu versetzen. So ist die Auslegung des Gesetzes die Rekonstruktion des dem Gesetz innewohnenden Gedankens. Es geht um den Gedanken, die der Gesetzgeber als Vertreter des Volksgeistes denken mußte. Auslegungsziel des Gesetzes ist es, die Gedanken des Gesetzgebers in einer konsensfahigen Gestalt zu gewinnen. In den Dienst seines Auslegungsziels stellte Savigny verschiedene Auslegungskriterien, namlich grammatische, systematische, historische, teleologische Anhaltspunkt fur den Sinn des Gesetzes.
      Weil das Recht die Entsprechung von Sollen und Sein ist, entsprecht die Natur der Sache der Rechtsidee(Gesetzesnorm) und der Lebensverhalt im Auspunkt von der Rechtsidee und Methologie. Die Lebensache stimmt mit der Rechtsnorm, und nur wenn die Rechtsnorm sich im Leben widerspiegelt, wird das Recht konkret vollendet. Deshalb ist Rechtsverwirklichung erneute Erkenntnisse der Norm, die sich auf den Boden der Tatsache stellen, und erneute Erkenntnisse der Tatsache auf den Boden der Norm. Die Gleichsetzung ist niemals Determination und Subsumtion, auch nicht nur Interpretation, sondern wesentlich eine hermeneutische Spirale zwischen Norm und Tatsache. Die Natur der Sache ist das Mittel zwischen dem Gesetzgebungs-und Rechtsfindungverfahren und Kreuzpunkt von Sollen und Sein, Verbindungspunkt von Wirklichkeit und Wert.
      Eine Lucke des Gesetzes liegt dann vor, wenn das Gesetz fur eine bestimmte Fallgruppe keine Regel enthalt, die auf sie anwendbar ware, obgleich es nach seiner eigenen Toleologie eine solche Regel enthalten sollte. Gesetzerganzung und Gesetzesberichtigung haben ihr Instrument in der Lehre von der Luckenausfullung. Die Natur der Sache, der sachlogische Struktur ist das Mittel der Gesetzerganzung.
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      Die vorliegender Arbeit geht es um die Auslegung des Rechts in der Lucke des Gesetzes. Zuerst zeigen sich die Maßstabe von Sagviny, die sie in der Auslegung des Rechts anfuhrt. Die Auslegungstheorie von Savigny hielt es fur die Aufgabe der Auslegung ...

      Die vorliegender Arbeit geht es um die Auslegung des Rechts in der Lucke des Gesetzes. Zuerst zeigen sich die Maßstabe von Sagviny, die sie in der Auslegung des Rechts anfuhrt. Die Auslegungstheorie von Savigny hielt es fur die Aufgabe der Auslegung sich in Gedanken auf den Standpunkt des Gesetzgebers zu versetzen. So ist die Auslegung des Gesetzes die Rekonstruktion des dem Gesetz innewohnenden Gedankens. Es geht um den Gedanken, die der Gesetzgeber als Vertreter des Volksgeistes denken mußte. Auslegungsziel des Gesetzes ist es, die Gedanken des Gesetzgebers in einer konsensfahigen Gestalt zu gewinnen. In den Dienst seines Auslegungsziels stellte Savigny verschiedene Auslegungskriterien, namlich grammatische, systematische, historische, teleologische Anhaltspunkt fur den Sinn des Gesetzes.
      Weil das Recht die Entsprechung von Sollen und Sein ist, entsprecht die Natur der Sache der Rechtsidee(Gesetzesnorm) und der Lebensverhalt im Auspunkt von der Rechtsidee und Methologie. Die Lebensache stimmt mit der Rechtsnorm, und nur wenn die Rechtsnorm sich im Leben widerspiegelt, wird das Recht konkret vollendet. Deshalb ist Rechtsverwirklichung erneute Erkenntnisse der Norm, die sich auf den Boden der Tatsache stellen, und erneute Erkenntnisse der Tatsache auf den Boden der Norm. Die Gleichsetzung ist niemals Determination und Subsumtion, auch nicht nur Interpretation, sondern wesentlich eine hermeneutische Spirale zwischen Norm und Tatsache. Die Natur der Sache ist das Mittel zwischen dem Gesetzgebungs-und Rechtsfindungverfahren und Kreuzpunkt von Sollen und Sein, Verbindungspunkt von Wirklichkeit und Wert.
      Eine Lucke des Gesetzes liegt dann vor, wenn das Gesetz fur eine bestimmte Fallgruppe keine Regel enthalt, die auf sie anwendbar ware, obgleich es nach seiner eigenen Toleologie eine solche Regel enthalten sollte. Gesetzerganzung und Gesetzesberichtigung haben ihr Instrument in der Lehre von der Luckenausfullung. Die Natur der Sache, der sachlogische Struktur ist das Mittel der Gesetzerganzung.

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      참고문헌 (Reference)

      1 구모영, "형법해석의 한계에 관한 방법적 성찰" 2002

      2 문정민, "형법해석의 한계로서 책임주의" 11 (11): 2004

      3 최석윤, "형법해석의 한계, In 김일수교수 기념논문집" 2006

      4 변종필, "형법해석에서 법정책적 논거원용의 타당성문제" 한국형사법학회 (26) : 509-518, 2006

      5 강경근, "헌법적 관점에서 본 대법원 상지학원 판결의 의미" 52 (52): 2007

      6 이영춘, "한국민법론 : 총칙편" 박영사 2004

      7 고영남, "학교법인 임시이사의 권한 : 상지학원 사건을 중심으로" 민주주의법학연구회 (34) : 15-43, 2007

      8 이동희, "칸토로비츠의 자유법과 법학방법론" 법학연구소 31 (31): 327-347, 2007

      9 김학태, "존재론과 법인식론에 관한 고찰-아르투어 카우프만의 법철학을 중심으로-" 법학연구소 (19) : 305-332, 2005

      10 김영환, "아르투어 카우프만의 죽음을 애도하며" 4 (4): 2001

      1 구모영, "형법해석의 한계에 관한 방법적 성찰" 2002

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      10 김영환, "아르투어 카우프만의 죽음을 애도하며" 4 (4): 2001

      11 임재홍, "사립학교법상 임시이사제도의 법적 성격" 민주주의법학연구회 (36) : 199-228, 2008

      12 임재홍, "사립학교법상 임시이사의 정이사 선임권" 민주주의법학연구회 (33) : 485-510, 2007

      13 임재홍, "사립학교를 둘러싼 법적 후퇴와 대응 : 대법원의 상지대 판결과 사립학교법 개악을 중심으로" 민주주의법학연구회 (34) : 69-95, 2007

      14 김학태, "법학방법론의 역사적 발전과 법학교육의 미래" 한국법철학회 9 (9): 81-110, 2006

      15 심헌섭, "법철학적 법학방법론-법철학과 합리적 법학방법" 24 : 1983

      16 류전철, "법률해석의 방법과 형법" 17 : 1997

      17 곽윤직, "민법총칙" 박영사 1998

      18 최윤성, "구 사립학교법상 퇴임이사의 업무승계권과 임시이사의 권한범위" 20 : 2009

      19 장상균, "구 사립학교법상 임시이사의 정식이사 선임권한" (68) : 2008

      20 Esser, "Vorverständnis und Methodenwahl, 2. Aufl." 1972

      21 Adormeit, "Rechtslehre für Studenten, 3. Aufl." 1990

      22 Kriele, "Rechtsgewinnung, 2. Aufl" 1976

      23 Fuchs, "Recht und Wahrheit in unserer heutigen Justiz" 1908

      24 Kaufmann, "Problemgeschichte der Rechtsphilosophie, In Einführung in Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart" 2004

      25 Wieacker, "Privatrechtsgeschichte der Neuzeit"

      26 Larenz, "Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl." 1995

      27 Kantorowicz, "Kampf um die Rechtswissenschaft"

      28 Müller, "Juristische Methodik, 3. Aufl." 1988

      29 Koch, "Juristische Begründungslehre"

      30 Krey, "Gesetzestreue und Strafrecht-Schranken richterlicher Rechtsfortbildung" 101-, 1989

      31 Kaufmann, "Freirechtsbewegung-lebendig oder tot?" 1965

      32 Zippelius, "Einführung in die juristische Methodenlehre, 2. Aufl." 1974

      33 Riebschläger, "Die Freirechtsbewegung, Zur Entwicklung einer sozialogischen Rechtsschule"

      34 Kaufmann, "Analogie und 'Natur der Sache'" 1982

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      2018-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2015-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2014-12-23 학회명변경 영문명 : Law Research Institute, Center for International Area Studies, Hankuk University of Foreign Studies -> The HUFS Law Research Institute KCI등재
      2014-12-22 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> HUFS Law Review KCI등재
      2011-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2008-01-01 평가 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2007-01-01 평가 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
      2005-01-01 평가 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
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      2016 0.97 0.97 0.75
      KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
      0.72 0.69 0.856 0.38
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