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      미생물 기탁과 분양의 법적 문제점 = Rechtsfragen der Hinterlegung und der Freigabe vom Mikroorganismen

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Das Problem der ausreichenden Beschreibung mikrobiologischer Erfindungen stellt sich international. Obwohl in den meisten Ländern der Weg der Hinterlegung als einer Ergänzung der Patentbeschreibung gewählt wurde, variierte die Praxis sehr. Die Rechtslage war für die Anmelder nicht nur kaum überschaubar, sondern brachte durch den vielfachen Zwang zu wiederholten Hinterlegung auch große Nachteile mit sich. Um diesen Rechtszustand zu beenden, ist der Budapester Vertrag zustandegekommen. Was am Anmeldetag und Prioritätstag als Erfindung zum Patent angemeldet wird, sollte unabhängig von Besonderheiten des jeweiligen Patentrechts auch am Anmeldetag und Prioritätstag feststehen und grundsätzlich nicht zu einer Beweisfrage werden können. Deshalb erscheint es auch patentrechtlich sachgerecht, die Hinterlegung des Mikroorganismus spätestens am Anmeldetag bei einer anerkannten Hinterlegungsstelle zu fordern.
      Die Frage der Folgen der Freigabeerklärung bei Zurückweisung oder Rücknahmen der Anmeldung stellt sich im US-amerikanischen Patentrecht praktisch nicht. Das koreanisches PatG nimmt bei Zurückweisung oder Rücknahmen der Anmeldung nach deren Veröffentlichung in jedem Falle keine Rücksicht auf die sachenrechtliche Komponente des hinterlegten Materials. Ab diesem Zeitpunkt wird das hinterlegte Material ohne jede Beschränkung jedermann zugänglich. Jeder Entnehmer von Proben wird so behandelt, als ob er an diesen Proben Eigentum erworben hätte. Diese Folgen der Zurückweisung oder Rücknahmen der Anmeldung sind abgelehnt worden.
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      Das Problem der ausreichenden Beschreibung mikrobiologischer Erfindungen stellt sich international. Obwohl in den meisten Ländern der Weg der Hinterlegung als einer Ergänzung der Patentbeschreibung gewählt wurde, variierte die Praxis se...

      Das Problem der ausreichenden Beschreibung mikrobiologischer Erfindungen stellt sich international. Obwohl in den meisten Ländern der Weg der Hinterlegung als einer Ergänzung der Patentbeschreibung gewählt wurde, variierte die Praxis sehr. Die Rechtslage war für die Anmelder nicht nur kaum überschaubar, sondern brachte durch den vielfachen Zwang zu wiederholten Hinterlegung auch große Nachteile mit sich. Um diesen Rechtszustand zu beenden, ist der Budapester Vertrag zustandegekommen. Was am Anmeldetag und Prioritätstag als Erfindung zum Patent angemeldet wird, sollte unabhängig von Besonderheiten des jeweiligen Patentrechts auch am Anmeldetag und Prioritätstag feststehen und grundsätzlich nicht zu einer Beweisfrage werden können. Deshalb erscheint es auch patentrechtlich sachgerecht, die Hinterlegung des Mikroorganismus spätestens am Anmeldetag bei einer anerkannten Hinterlegungsstelle zu fordern.
      Die Frage der Folgen der Freigabeerklärung bei Zurückweisung oder Rücknahmen der Anmeldung stellt sich im US-amerikanischen Patentrecht praktisch nicht. Das koreanisches PatG nimmt bei Zurückweisung oder Rücknahmen der Anmeldung nach deren Veröffentlichung in jedem Falle keine Rücksicht auf die sachenrechtliche Komponente des hinterlegten Materials. Ab diesem Zeitpunkt wird das hinterlegte Material ohne jede Beschränkung jedermann zugänglich. Jeder Entnehmer von Proben wird so behandelt, als ob er an diesen Proben Eigentum erworben hätte. Diese Folgen der Zurückweisung oder Rücknahmen der Anmeldung sind abgelehnt worden.

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      목차 (Table of Contents)

      • Ⅰ. 서론
      • Ⅱ. 미생물 기탁과 부다페스트조약
      • Ⅲ. 주요국에서의 미생물기탁제도
      • Ⅳ. 미생물 기탁과 분양의 법적 문제점
      • Ⅴ. 결론
      • Ⅰ. 서론
      • Ⅱ. 미생물 기탁과 부다페스트조약
      • Ⅲ. 주요국에서의 미생물기탁제도
      • Ⅳ. 미생물 기탁과 분양의 법적 문제점
      • Ⅴ. 결론
      • Abstract
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      참고문헌 (Reference)

      1 박성수, "프로덕트 바이 프로세스 클레임에 관계된 특허발명의 요지 인정 in: 특허판례백선" 박영사 447-, 2005

      2 박영규, "특허법상 조약우선권제도에 관한 고찰" 한국비교사법학회 11 (11): 627-658, 2004

      3 吉藤幸朔, "특허법개설(제13판)" 대광서림 304-, 2000

      4 최덕규, "특허법" 세창출판사 2001

      5 주기동, "특별한 특허청구항의 권리범위" 법조협회 56 (56): 62-101, 2007

      6 최성준, "의약의 용도발명에 있어서의 약리효과 기재정도" 서울대학교 기술과법센터 (2) : 133-, 2005

      7 정상조, "실용신안의 개념과 보호범위: 색채가 포함된 고안을 중심으로"

      8 특허청, "생명공학분야 특허심사기준"

      9 박영규, "생명공학과 의약용도발명의 특허법적 보호" 광운대학교 법과대학 비교법연구소 (6) : 289-, 2005

      10 곽윤직, "민법주해 제2권" 박영사 2005

      1 박성수, "프로덕트 바이 프로세스 클레임에 관계된 특허발명의 요지 인정 in: 특허판례백선" 박영사 447-, 2005

      2 박영규, "특허법상 조약우선권제도에 관한 고찰" 한국비교사법학회 11 (11): 627-658, 2004

      3 吉藤幸朔, "특허법개설(제13판)" 대광서림 304-, 2000

      4 최덕규, "특허법" 세창출판사 2001

      5 주기동, "특별한 특허청구항의 권리범위" 법조협회 56 (56): 62-101, 2007

      6 최성준, "의약의 용도발명에 있어서의 약리효과 기재정도" 서울대학교 기술과법센터 (2) : 133-, 2005

      7 정상조, "실용신안의 개념과 보호범위: 색채가 포함된 고안을 중심으로"

      8 특허청, "생명공학분야 특허심사기준"

      9 박영규, "생명공학과 의약용도발명의 특허법적 보호" 광운대학교 법과대학 비교법연구소 (6) : 289-, 2005

      10 곽윤직, "민법주해 제2권" 박영사 2005

      11 Robbins, "Zur Frage der Patentierung von mikrobiologischen Erfindungen - ein internationales Problem"

      12 Straus, "Rechtsfragen der Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen nach dem Budapester Vertrag"

      13 Benkard, "Patentgesetz-Gebrauchsmustergesetz, 10.Aufl" C.H. Beck 2006

      14 "PTO Draft Rules for Deposit of Biological Materials II Nr. 5" 32 (32): 1986

      15 Bernhardt, "Lehrbuch des Patentrechts, 4.Aufl"

      16 Straus, "Hinterlegung und Freigabe von biologischem Material für Patentierungszwecke" Nomos Verlagsgesellschaft 1989

      17 Beier, "Gentechnologie und gewerblicher Rechtsschutz"

      18 Frieling, "Forschungstransfer: Wem gehören universitäte Forschungsergebnisse?"

      19 Benkard, "EPÜ" C.H. Beck 2002

      20 Machlup, "Die wirtschaftlichen Grundlagen des Patentrechts"

      21 Singer, "Die europäische Patentanmeldung"

      22 Hallmann, "Der Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen"

      23 Trüstedt, "Der BGH-Beschluß? 'Bäckerhefe'"

      24 Vossius, "Das Problem der Freigabe von hinterlegten Mikroorganismen"

      25 Vossius, "Bedingungen für die Freigabe von Mikroorganismen-Kulturen"

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