Entscheidungen u¨ber Anordnung oder Aussetzung der MaBregeln setzen eine Vorhersage u¨ber ein ku¨nftiges menschliches Verhalten voraus. Solche Prognosen beinhalten immer eine Unsicherheit. Daru¨ber hinaus besteht ein sog. breites ‘Mittelfeld’....
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Entscheidungen u¨ber Anordnung oder Aussetzung der MaBregeln setzen eine Vorhersage u¨ber ein ku¨nftiges menschliches Verhalten voraus. Solche Prognosen beinhalten immer eine Unsicherheit. Daru¨ber hinaus besteht ein sog. breites ‘Mittelfeld’....
Entscheidungen u¨ber Anordnung oder Aussetzung der MaBregeln setzen eine Vorhersage u¨ber ein ku¨nftiges menschliches Verhalten voraus. Solche Prognosen beinhalten immer eine Unsicherheit. Daru¨ber hinaus besteht ein sog. breites ‘Mittelfeld’. Und vom materiellrechtlichen Gefahrbegriff erhebt sich die umstrittene Frage, wie der Richer bei Zweifeln u¨ber die weitere Gefa¨hrlichkeit des Ta¨ters zu entscheiden hat. Dem Richer stehen fur seine schwierige Aufgabe kaum verla¨Bliche Grundlagen and gesicherte Erkenntnisse zur Verfu¨gung. Hierbei stellt sich die Frage, ob nach dem Grundsatz ‘in dubio pro reo’ zu entscheiden ist, wenn Zweifel bleiben, ob die fu¨r die Anordnung oder Aussetzung einer MaBregel erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Das Interesse der allgemeinen Sicherheit dra¨ngt auf die Verwirklichung der strafrechtlichen MaBregein. Aber es erleidet eine gewisse Beeintra¨chtigung, wenn ein Tater trotz des Fehlens des genauen Nachweises seiner Gefa¨hrlicheit untergebracht wird. Der Grundsatz ‘in dubio pro reo’ erweist sich fu¨r den Bereich der materiellen strafrechtlichen Voraussetzungen als unabdingbarer AusfluB des einem Rechtsstaat immanenten Gerechtigkeitsgebots. Wenn das Gericht keinen zweifelsfreien Nachweis fu¨hren kann, wirken die verbleibenden Zwifel zugunsten des Verurteiltn. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz ‘in dubio pro reo’ and man kann dies auch als Konkretisierung der wa¨hrend des gesamten Verfa¨hrens geltenden ‘Unschuldsvermutung’ verstehen.
Bei Entschdungen u¨ber die Aussetzung oder Entlassung aus einer angeordneten MaBregel gilt auch der Grundsatz ‘in dubio pro tee, obwohl in Deutschland nach traditioneller Meinung der Grundsatz ‘in dubio contra reum’ gilt.
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Financial Ethics and Cultural Heritage of Korea
원인에 있어서 자유로운 행위의 연혁과 최근독일의 논의상황