Die Arbeit behandelt die neuen Vertragstypen unter dem Gesichtspunk der Rechtsprechung in Korea. Die im arbeitsteiligen EntwicklungsprozesB von Wirtschaft und Gesellschaft entstandenen verkehrstypischen, aber nicht kodifizietren Vertrage sind uberaus ...
Die Arbeit behandelt die neuen Vertragstypen unter dem Gesichtspunk der Rechtsprechung in Korea. Die im arbeitsteiligen EntwicklungsprozesB von Wirtschaft und Gesellschaft entstandenen verkehrstypischen, aber nicht kodifizietren Vertrage sind uberaus zahlreich. Die neuen vertragstypischen, gesetzlich nicht kodifidzierten Vertragsformen sind jedoch nicht gleichbedeutend mit den modernen Vertragstypen. Nach der kurzen Auflisting der wichtigsten in der Rechtsprechung sog. neuen Vertragstypen kann zunachst festgestellt werden, daB auch sie durchaus zu den Innominatsvertragen gehoren. Auch sie vom koreanischen Schuldvertragsrecht nicht als Vertragstypen eigenstandig benannt und erfaBt. Das bedeutet: die neuen Vertragstypen sind zwar verkehrstypische Vertrage, aber normative nicht in Ihrer Typizitat vom Gesetzgeber aufgegriffene Vertrage. Die vorstehende Charakterisierung hat zugleich deutlich werden lassen, daB die neuen Vertragtypen unterer Rechtsordnung vielfaltigen Problemstoff bieten. Fur die neuen Vertragstypen, die bereits als Teilmenge der nicht gesetzlich kodifizierten Vertrage erkannt worden sind, folgt aus den vorstehenden Uberlegungen, daB sich im Einzelfall durchaus als bloBe Modifikation eines normativen Schuldvertagstypes: Z.B Reisevertrag, Maklervertrag, Arztvertrag.