Im Strafrecht ist die normale Form des Verbrechens daß, die subjektiven und objektiven Tatbestand angefüllt werden. Doch das Versuchsdelikt hat der Mangel des objektiven Tatbestandes. Wenn mann anerkennen könnte, daß der Grundsatz der Ents...
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2009
-
360
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학술저널
57-78(22쪽)
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Im Strafrecht ist die normale Form des Verbrechens daß, die subjektiven und objektiven Tatbestand angefüllt werden. Doch das Versuchsdelikt hat der Mangel des objektiven Tatbestandes. Wenn mann anerkennen könnte, daß der Grundsatz der Ents...
Im Strafrecht ist die normale Form des Verbrechens daß, die subjektiven und objektiven Tatbestand angefüllt werden. Doch das Versuchsdelikt hat der Mangel des objektiven Tatbestandes. Wenn mann anerkennen könnte, daß der Grundsatz der Entstehungsbedingung des Verbrechens die vollendete Ausfüllung des subjektiven und objektiven Tatbestandes wäre, gehördete das Versuchsdelikt zum besondere Form des Verbrechens, die die verkleinernd Entstehungsbedingung hat. Aber wirklich im besonderen Teil des kStGB, hat das Verbrechen zum typischen Rechtsgut z. B. zum Leben, Körper, Vermögen größtenteils die Regel für die Strafbarkeit des Versuchs. Zum Schluß, das Versuchsdelikt wird im mordernen Strafrecht 'wirklich' feste Verbrechensform anerkennt, die gleich mit der Vollendung ist. Aus diesem Grund jeder Gesetzgebung von den verschiedene Länder den Standpunkt, der das Versuch stafbar wir die vollendung ist. Dann können wir Fragen haben. Obwohl das Versuch den Mangel der Stehtsbedingung des Verbrechens hat, ist das warum strafbar? Was ist der Strafgrund des Versuchsdelikts?
In der Spitze dieser Fragen ist die Diskussion über das untauglichen Versuch. Nach dem Artikel §27 von kStGB, obwohl die Tat die Vollendung nicht machen kann, wenn die die Gefährlichkeit hat, wird die Strafbarkeit zum Versuch erteilt. Dieser Artikel zeigt, das die Tat strafbar ist, obwohl die Vollendung natürlich nicht verursachen kann, wenn die 'bestimmte Bedingung' wie die Gefährlichkeit hat. Also regelt dieser die Untergrenze der Strafbarkeit des Versuchs und ist die 'bestimmte Bedingung' wenigste Bedingung für die Strafbarkeit des Versuchs. Die Norm, über das, ob die Tat strafbar oder straflos ist, ist der Strafgrund des Verbrechens. Deshalb ist die Auslegung über die Norm für strafbare untaugliche Versuch und straflosige untagliche Versuch die Arbeit, daß der Strafgrund des Versuchsdelikts bestätigt. Diese Norm ist, im kStGB, die Gefährlichkeit.
Der Begriff der Gefährlichkeit ist hier, wie die Unmittelbarkeit über die Vollendung für taugliche Versuch, der einmalige Strafgrund des Versuchsdelikts. Für das tauglichen Versuch ist die unmittelbare Möglichkeit zur die Vollendung der Strafgrund und macht die die Tat dem Anfang der Ausführung. Für das untauglichen Versuch ist die Gefährlichkeit der Tat zur Vollendung der Strafgrund.
목차 (Table of Contents)
참고문헌 (Reference)
1 박상기, "형법개정법률안(1992) 및 제안이유서에 대한 비판과 대안" 1992
2 김호기, "불능미수에서의 착오, 결과발생의 불가능, 위험성" 한국비교형사법학회 9 (9): 73-96, 2007
3 이승준, "불능미수에 관한 연구" 연세대학교 대학원 2004
4 김일수, "미수의 불법귀속에 관한 연구" (40) : 17-, 2003
1 박상기, "형법개정법률안(1992) 및 제안이유서에 대한 비판과 대안" 1992
2 김호기, "불능미수에서의 착오, 결과발생의 불가능, 위험성" 한국비교형사법학회 9 (9): 73-96, 2007
3 이승준, "불능미수에 관한 연구" 연세대학교 대학원 2004
4 김일수, "미수의 불법귀속에 관한 연구" (40) : 17-, 2003
학술지 이력
연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
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2022 | 평가예정 | 계속평가 신청대상 (등재유지) | |
2017-01-01 | 평가 | 우수등재학술지 선정 (계속평가) | |
2013-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | |
2010-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | |
2007-01-01 | 평가 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | |
2006-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | |
2005-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 FAIL (등재후보1차) | |
2004-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | |
2003-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) |
학술지 인용정보
기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
---|---|---|---|
2016 | 0.94 | 0.94 | 0.95 |
KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
0.94 | 0.89 | 1.109 | 0.3 |