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      아파트 분양 광고와 시공사의 법적 책임 = Werbung zur Teilverkauf von Appartement und Haftung des Herstellers -Besprechung des Urteils des koreanischen obersten Gerichtshofs von 23. April 2009, 2009Da1313-

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Ein Käufer des erst zu erbauenden Appartement kann sich auf die Werbung des Vekäufers oder des Herstellers verlassen. Entspricht aber das in der Sache herstellende Appartement nicht der Werbungsangaben, so wird der Käufer diesen zur Ver...

      Ein Käufer des erst zu erbauenden Appartement kann sich auf die Werbung des Vekäufers oder des Herstellers verlassen. Entspricht aber das in der Sache herstellende Appartement nicht der Werbungsangaben, so wird der Käufer diesen zur Verantwortung ziehen wollen. Der koreanische oberste Gerichtshof (KOGH) versucht zur Haftung des Verkäufers für unrichtige Werbungsangaben zunächst, diese als einen Vertragsinhalt auszulegen. Aber im Falle der nicht zum Vertragsinhalt gehörenden Werbung wird weiter daraufhin untersucht, auf diese Werbungsangangabe mit dem Anfechtungsrecht wegen der irrtümlichen bzw. arglistig getäuschten Willenserklärungen oder mit dem Schadensersatzanspruch wegen der Aufklärungspflichtverletzung zu reagieren. In dem vorliegenden Fall aber der Käufer verlangt Schadensersatz wegen unerlaubte Handlung auf das Hersteller. Während das Berufungsgericht mit Urteil vom 2. Dezember 2008 die Klage abwies, erkannt der KOGH das Anspruch an. Die Urteil des KOGH sei damit begründet, dass nach der Verhandlungsmaxime der Käufer das Schadensersatz wegen unerlaubte
      Handlung auf Hersteller unabhängig von Vertragsverhältniss zwischen Verkäufer und Käufer verlangt kann. Aber das Urteil des KOGH kann nicht voll überzeugen, da nach dem Prezedenzfall (etwa 2005Da5812,5829,5836) die
      zum Vertragsinhalt gehörende Werbung als Tatbestand für Verletzung von Aufklärungspflicht nicht -wie bei nicht zum Vertragsinghalt gehörednen Werbung- geeignet ist und im vorliegenden Fall unabhängig von Behauptung
      des Käufers die fragliche Werbung als Vertragsinhalt auszulegen ist. Vielmehr in diesem Fall kann die Garantieübernahme des Herstellers denken werden. Da im vorliegende Fall der Hersteller verantwortlich für Werbung ist und Käufer sich auf Hersteller verlasst, empfiehlt es sich hier, den Hersteller für unrichtige Werbungsangaben aus Garantieübernahem einstehen zu lassen. Die Herstellergarantie kann dadurch zustandekommen, daß der Verkäufer als Bote oder Vertreter des Herstellers mit Wirkung für und gegen den Hersteller eine
      Garnatieerklärung abgibt und der Käufer diese stillschweigend annimmt.

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      목차 (Table of Contents)

      • Ⅰ. 대상판결에 대한 검토
      • Ⅱ. 문제의 제기
      • Ⅲ. 기존 판결과 대상 판결의 관계
      • Ⅳ. 대상판결의 문제점
      • Ⅴ. 대상판결이 제시하는 새로운 문제
      • Ⅰ. 대상판결에 대한 검토
      • Ⅱ. 문제의 제기
      • Ⅲ. 기존 판결과 대상 판결의 관계
      • Ⅳ. 대상판결의 문제점
      • Ⅴ. 대상판결이 제시하는 새로운 문제
      • Ⅵ. 새로운 구성방안
      • Ⅶ. 결론
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