Mit der Verbreitung der Verwaltungsstaatlichkeit wird die Erweiterung und Verstärkung der Rechtssetzung durch Verwaltungsorgane unvermeidbar. Nach der Grundgedanken traditionalen liberalen Rechtsstraates ist diese Tendenz sehr problematisch, die ...
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2009
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362
KCI등재
학술저널
313-342(30쪽)
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Mit der Verbreitung der Verwaltungsstaatlichkeit wird die Erweiterung und Verstärkung der Rechtssetzung durch Verwaltungsorgane unvermeidbar. Nach der Grundgedanken traditionalen liberalen Rechtsstraates ist diese Tendenz sehr problematisch, die ...
Mit der Verbreitung der Verwaltungsstaatlichkeit wird die Erweiterung und Verstärkung der Rechtssetzung durch Verwaltungsorgane unvermeidbar. Nach der Grundgedanken traditionalen liberalen Rechtsstraates ist diese Tendenz sehr problematisch, die die Normative Grund der Verwaltungsakten nicht in Gesetze sondern in den Rechtssetzungen durch Verwaltungsorgane zu finden versucht. Aber die verwaltungsstaatliche Wirklichkeit der Gegenwart läßt die Rechtssetzungen des Parlaments durch die der Verwaltungsorgane ersetzen. Wegen dieser Erweiterung der Rechtssetzung durch Verwaltungsorgane beruht die meisten Verwaltungsakte auf der Rechstverordnungen und Verwaltungsvorschriften, nicht direkt auf den Gesetzen. Aber diese Rechtssetzungen durch Verwaltungsorgane sollen nur auf Grund der Gesetze und im Rahmen der Berechtigung durch Gesetze bleiben. Andernfalls könnte diese erweiterte Verwaltungsstaatlichkeit mit der Rechtsstaatlichkeit verstößen.
Also die Rechtssetzung durch Verwaltungsorgane könnte mit der Änderung der berechtigenden Gesetzen kontrolliert werden, denn das Sein und die Gültigekeit der Rechtssetzung durch Verwaltungsorgane von denen der berechtigenden Gesetzen abhängig sind. Aber es ist nicht wünschenswert, diese Möglichkeit verwirklicht zu werden. Nicht nur so eine schwerwiegende Problematik der Rechtssetzung durch Verwaltungsorgane, die die Änderung der berechtigenden Gesetzen notwendig macht, sondern auch der Mangel der anderen effektiven Kontrollmechanismen sind nicht wünschenswert. Trotzdem brauchen wir die Möglichkeit offen zu halten, um sich für den äußersten Fall vorbereitet zu sein.
Am besten sind es aber die berechtigenden Gesetze mit klaren Bestimmunen, die den Umfang und die Grenze der Berechtigung eindeutig festlegen und damit den Mißbrauch der Berechtigung vorbeugend absperren. Bei den berechtigenden Gesetze sind also die Klarheit und Rationalität der Berechtigungsbestimmungen und die effektiven Kontrollmechanismen am wichtigsten.
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