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      변칙적으로 가결,선포된 법률의 효력 -헌재 2009. 10. 29. 2009헌라8,9,10(병합) 판례 평석을 겸하여- = Die Geltung des Gesetzes beim unnormalen Beschluss uber Gesetzesvorlage

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Demokratie setzt voraus, dass die politischen Entscheidungsfragen sich der Beurteilbarkeit und eigenen abwagenden Entscheidungsfindung bei den Burgern nicht prinzipiell entziehen. In der koreanischen Verfassung selbst ist das Mehrheitsprinzip nach Art. 49 KV. Regelfall ist hiernach die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Der Abgeordnete hat das Recht, an den Abstimmungen im Parlament teilzunehmen und frei abzustimmen. Das Initiativrecht des Abgeordneten kann im Interesse der Arbeitsfahigkeit des Parlaments durch die Geschaftsordnung dahingehend geregelt werden, dass es nur gemeinsam mit weiteren Abgeordneten ausgeubt werden kann. Es ist notwendige Voraussetzung fur die Kontrollfunktion des Parlaments, als einem tragenden Prinzip der parlamentarischen und gewaltenteilenden Demokratie. Seine Bedeutung liegt auch darin, dass es ein Recht der Minderheit ist. Im Organstreitverfahren gemaß Art. 111 Abs. 1 Nr. 1 KV entscheidet das KVerfG aus Anlass einer Streitigkeit uber den Umfang der Rechte und Pflichten des Abgeordneters. Gegenstand dieses Verfahrens ist also nicht der normative Ausfuhrungsakt als solcher, sondern dieses Verfahren kommt etwa dann in Betracht, wenn das Parlament einer ihm obliegenden Pflicht zur normativen Ausfuhrung der Geschaftsordnung nicht nachkommt. Antrage im Organstreitverfahren sind gemaß § 62 I Nr. 4. KVerfGG nur zulassig, wenn ein Abgeordneter schlussig behauptet, dass der Abgeordneter an einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhaltnis unmittelbar beteiligt ist und dass der Abgeordneter hieraus erwachsende verfassungsmaßige Rechte und Zustandigkeiten des Abgeordneters oder des Parlarments durch das unnormale Beschluss verletzt hat. Es trifft zu, dass jeder einzelne Abgeordnete nicht Teil des Parlarments, sondern ein selbstandiges Organ ist.
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      Demokratie setzt voraus, dass die politischen Entscheidungsfragen sich der Beurteilbarkeit und eigenen abwagenden Entscheidungsfindung bei den Burgern nicht prinzipiell entziehen. In der koreanischen Verfassung selbst ist das Mehrheitsprinzip nach Art...

      Demokratie setzt voraus, dass die politischen Entscheidungsfragen sich der Beurteilbarkeit und eigenen abwagenden Entscheidungsfindung bei den Burgern nicht prinzipiell entziehen. In der koreanischen Verfassung selbst ist das Mehrheitsprinzip nach Art. 49 KV. Regelfall ist hiernach die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Der Abgeordnete hat das Recht, an den Abstimmungen im Parlament teilzunehmen und frei abzustimmen. Das Initiativrecht des Abgeordneten kann im Interesse der Arbeitsfahigkeit des Parlaments durch die Geschaftsordnung dahingehend geregelt werden, dass es nur gemeinsam mit weiteren Abgeordneten ausgeubt werden kann. Es ist notwendige Voraussetzung fur die Kontrollfunktion des Parlaments, als einem tragenden Prinzip der parlamentarischen und gewaltenteilenden Demokratie. Seine Bedeutung liegt auch darin, dass es ein Recht der Minderheit ist. Im Organstreitverfahren gemaß Art. 111 Abs. 1 Nr. 1 KV entscheidet das KVerfG aus Anlass einer Streitigkeit uber den Umfang der Rechte und Pflichten des Abgeordneters. Gegenstand dieses Verfahrens ist also nicht der normative Ausfuhrungsakt als solcher, sondern dieses Verfahren kommt etwa dann in Betracht, wenn das Parlament einer ihm obliegenden Pflicht zur normativen Ausfuhrung der Geschaftsordnung nicht nachkommt. Antrage im Organstreitverfahren sind gemaß § 62 I Nr. 4. KVerfGG nur zulassig, wenn ein Abgeordneter schlussig behauptet, dass der Abgeordneter an einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhaltnis unmittelbar beteiligt ist und dass der Abgeordneter hieraus erwachsende verfassungsmaßige Rechte und Zustandigkeiten des Abgeordneters oder des Parlarments durch das unnormale Beschluss verletzt hat. Es trifft zu, dass jeder einzelne Abgeordnete nicht Teil des Parlarments, sondern ein selbstandiges Organ ist.

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      참고문헌 (Reference)

      1 정종섭, "헌법학원론 제6판" 박영사 2011

      2 홍성방, "헌법학(상)" 박영사 2010

      3 허 영, "헌법소송법론" 박영사 2009

      4 정종섭, "헌법소송법" 박영사 2010

      5 이성환, "권한쟁의심판에서의 당사자능력과 당사자적격" 한국공법학회 33 (33): 191-215, 2005

      6 정재황, "국회의 입법절차에 대한 헌법상 통제" 「고시계」 69-, 1998

      7 정재황, "국회의 날치기통과 등 졸속입법에 대한 통제" 창작과 비평사 (6) : 33-, 1992

      8 Carl Schmitt, "Verfassungslehre" 6 : 1983

      9 Ulrich Scheuner, "Die neuere Entwicklung des Rechtsstaats in Deutschland, in: Ernst Forsthoff" Darmstadt 459-, 1968

      10 E.-W. Böckenförde, "Demokratie als Verfassungsprinzip" HdbStR Bd. I 2003

      1 정종섭, "헌법학원론 제6판" 박영사 2011

      2 홍성방, "헌법학(상)" 박영사 2010

      3 허 영, "헌법소송법론" 박영사 2009

      4 정종섭, "헌법소송법" 박영사 2010

      5 이성환, "권한쟁의심판에서의 당사자능력과 당사자적격" 한국공법학회 33 (33): 191-215, 2005

      6 정재황, "국회의 입법절차에 대한 헌법상 통제" 「고시계」 69-, 1998

      7 정재황, "국회의 날치기통과 등 졸속입법에 대한 통제" 창작과 비평사 (6) : 33-, 1992

      8 Carl Schmitt, "Verfassungslehre" 6 : 1983

      9 Ulrich Scheuner, "Die neuere Entwicklung des Rechtsstaats in Deutschland, in: Ernst Forsthoff" Darmstadt 459-, 1968

      10 E.-W. Böckenförde, "Demokratie als Verfassungsprinzip" HdbStR Bd. I 2003

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      2018-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2015-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2011-05-03 학회명변경 한글명 : 국제헌법학회한국학회 -> 세계헌법학회한국학회
      영문명 : Korean Branch Of International Association Of Constitutioanl Law -> Korean Association of International Association of Constitutional Law
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      2011-01-01 평가 등재 1차 FAIL (등재유지) KCI등재
      2009-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2006-01-01 평가 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2005-05-25 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> World Constitutional Law Review KCI등재후보
      2005-01-01 평가 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
      2003-07-01 평가 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
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      2016 1.6 1.6 1.2
      KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
      1.15 1.11 1.468 0.24
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