Seitdem es die Todesstrafe gibt, versucht man ohne Erfolg ihre "Notwendigkeit" zu begrunden, Die Abschaffung der Todesstrafe rechtfertigt sich insbesondere unter den Gesichtspunkten der Menschenwurde und der Irreparabilitat aus theologischer Sicht weg...
Seitdem es die Todesstrafe gibt, versucht man ohne Erfolg ihre "Notwendigkeit" zu begrunden, Die Abschaffung der Todesstrafe rechtfertigt sich insbesondere unter den Gesichtspunkten der Menschenwurde und der Irreparabilitat aus theologischer Sicht wegen der grundsatzlichen Totungsverbots.
Die Befurworter der Todesstrafe dagegen berufen sich auf den Vergeltungs- und Suhnezweck der Strafe(z.B. wie Talion), den Gesichtspunkten der Abschreckung anderer und auf die Notwendigkeit, Hochstkriminelle unschadlich zu machen. namlich, die Todesstrafe abschreckender als iede andere Strafe zu sein. Wenn die Todesstrafe abgeschafft wird, steigt die Kriminalitatsrate, Bis zum heutigen Tag hat keine wissenschaftliche Studie einen Uberzeugenden Beweis dafur erbracht, dass die Todesstrafe Menschen nachhaltiger und wirksamer von der Begehung von Straftaten abzuschrecken vermag als langjahrige Haftstrafen.
Die abschreckende Wirkung wird wiederum von den Gegnern der Todesstrafe bestritten. Diese machen ferner geltend, die Todesstrafe zur Unschadlichmachung nicht erforderlich zu sein.
Im Gegensatz zu anderen Strafen kann aber ein vollstrecktes Todesurteil nicht revidiert werden. Erstmals in der Geschichte der Menschheit hat seit 1996 eine standig wachsende - Mehrheit der Lander die Todesstrafe im Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft. Der weltweite Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist unumkehrbar geworden.
Die Todesstrafe kann nur fur eine krankhafte Phantasie noch Diskussionsgegenstand sein.
Ich betone hier, die Todesstrafe sobald wie moglich abgeschafft werden zu mussen.
Die irgendeine Ersetzungsstrafe der Todesstrafe(z.B. absolute lebenslange Freiheitsstrafe, bedingte lebenslange Freiheitsstrafe) ist nur vorubergehender Gang zur Abschaffung der Todesstrafe.