RISS 학술연구정보서비스

검색
다국어 입력

http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.

변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.

예시)
  • 中文 을 입력하시려면 zhongwen을 입력하시고 space를누르시면됩니다.
  • 北京 을 입력하시려면 beijing을 입력하시고 space를 누르시면 됩니다.
닫기
    인기검색어 순위 펼치기

    RISS 인기검색어

      KCI등재

      환자의 사전의료지시서에 관한 비교법적 연구 = Zur rechtsvergleichenden Betrachtung von der Patientenverfügung - zwischen in Korea und Deutschland -

      한글로보기

      https://www.riss.kr/link?id=A82759057

      • 0

        상세조회
      • 0

        다운로드
      서지정보 열기
      • 내보내기
      • 내책장담기
      • 공유하기
      • 오류접수

      부가정보

      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Meinungsstand bezüglich §1901 a BGB in Deutschland und eigenen Alternativen der Gestzgebung im Hinblick auf die Patientenverfügung in Korea. Nach dem „Großmutter Kim“-Fall in Korea liegt die Notwendigkeit der erforderlichen Gesetzgebung in Korea auf der Hand.
      Umstritten sind jedoch weiterhin die Maßstäbe zu der Wirksamkeit der Patientenverfügung un ihre Voraussetzungen. Die Patientenverfügung soll trotz Einwilligungsunfähigkeit von Patienten das Selbstbestimmungsrecht schützen und außerdem kann sie zur Rechtssicherheit beitragen. Freilich ist die Patientenverfügung nicht so verstehen, dass der nach ärztlicher Entscheidung erfolgter Behandlungsabbruch zu rechtfertigen sei, wenn der Wille vom Patienten nicht so klar zu erfassen ist.
      Im Hinblick auf die Gesetzgebung ist es vorzugwürdig, die Rechtsfigur nicht als Rechtsgeschäft sondern als Sonderfall der Einwilligung zur Behandlung anzusehen, wonach nicht die Verbindlichkeit sichergestellt werden kann. Des Weiteren soll nicht der Dritte sondern das Gericht dafür zuständig sein, ob sich die Patientenverfügung mit dem Willen des Patienten völlig decken lässt.
      Hinsichtlich der Patientenverfügung werden in Deutschland zwei Ansichten vertreten. Einerseits wird die Patientenverfügung als Willenserklärung wie bei einem Rechtsgeschäft gehalten, wonach die Verbindlichkeit geschaffen werden kann. Andererseits wird sie als Einwilligung zur ärztlichen Behandlung erfasst. Danach ist die Patientenverfügung nur ein Indiz zur Ermittlung eines mutmaßlichen Willens. Nach h.M. sollten der Wille und die objektiven Interessen nach dem Grundsatz in dubio pro vita gegeneinander abgewogen werden.
      Vor diesem Hintergrund soll m.E. das Selbstbestimmungsrecht vom Patienten im Rahmen der Gesetzgebung von primärer Bedeutung sein und muss daneben auch nach dem Grundsatz in dubio pro vita bedacht werden.
      번역하기

      Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Meinungsstand bezüglich §1901 a BGB in Deutschland und eigenen Alternativen der Gestzgebung im Hinblick auf die Patientenverfügung in Korea. Nach dem „Großmutter Kim“-Fall in Kor...

      Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Meinungsstand bezüglich §1901 a BGB in Deutschland und eigenen Alternativen der Gestzgebung im Hinblick auf die Patientenverfügung in Korea. Nach dem „Großmutter Kim“-Fall in Korea liegt die Notwendigkeit der erforderlichen Gesetzgebung in Korea auf der Hand.
      Umstritten sind jedoch weiterhin die Maßstäbe zu der Wirksamkeit der Patientenverfügung un ihre Voraussetzungen. Die Patientenverfügung soll trotz Einwilligungsunfähigkeit von Patienten das Selbstbestimmungsrecht schützen und außerdem kann sie zur Rechtssicherheit beitragen. Freilich ist die Patientenverfügung nicht so verstehen, dass der nach ärztlicher Entscheidung erfolgter Behandlungsabbruch zu rechtfertigen sei, wenn der Wille vom Patienten nicht so klar zu erfassen ist.
      Im Hinblick auf die Gesetzgebung ist es vorzugwürdig, die Rechtsfigur nicht als Rechtsgeschäft sondern als Sonderfall der Einwilligung zur Behandlung anzusehen, wonach nicht die Verbindlichkeit sichergestellt werden kann. Des Weiteren soll nicht der Dritte sondern das Gericht dafür zuständig sein, ob sich die Patientenverfügung mit dem Willen des Patienten völlig decken lässt.
      Hinsichtlich der Patientenverfügung werden in Deutschland zwei Ansichten vertreten. Einerseits wird die Patientenverfügung als Willenserklärung wie bei einem Rechtsgeschäft gehalten, wonach die Verbindlichkeit geschaffen werden kann. Andererseits wird sie als Einwilligung zur ärztlichen Behandlung erfasst. Danach ist die Patientenverfügung nur ein Indiz zur Ermittlung eines mutmaßlichen Willens. Nach h.M. sollten der Wille und die objektiven Interessen nach dem Grundsatz in dubio pro vita gegeneinander abgewogen werden.
      Vor diesem Hintergrund soll m.E. das Selbstbestimmungsrecht vom Patienten im Rahmen der Gesetzgebung von primärer Bedeutung sein und muss daneben auch nach dem Grundsatz in dubio pro vita bedacht werden.

      더보기

      목차 (Table of Contents)

      • Ⅰ. 서론
      • Ⅱ. 사전의료지시서의 의의
      • Ⅲ. 사전의료지시서에 관한 우리의 입법논의
      • Ⅲ. 독일민법의 사전의료지시서
      • Ⅳ. 결론
      • Ⅰ. 서론
      • Ⅱ. 사전의료지시서의 의의
      • Ⅲ. 사전의료지시서에 관한 우리의 입법논의
      • Ⅲ. 독일민법의 사전의료지시서
      • Ⅳ. 결론
      • 〈참고문헌〉
      • 〈Zusammenfassung〉
      더보기

      동일학술지(권/호) 다른 논문

      동일학술지 더보기

      더보기

      분석정보

      View

      상세정보조회

      0

      Usage

      원문다운로드

      0

      대출신청

      0

      복사신청

      0

      EDDS신청

      0

      동일 주제 내 활용도 TOP

      더보기

      주제

      연도별 연구동향

      연도별 활용동향

      연관논문

      연구자 네트워크맵

      공동연구자 (7)

      유사연구자 (20) 활용도상위20명

      이 자료와 함께 이용한 RISS 자료

      나만을 위한 추천자료

      해외이동버튼