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      재판상 자백을 둘러싼 일부 쟁점들에 대하여

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Nach §288 Koreanische Zivilprozessordnung, die von einer Partei behaupten Tatsachen bei dem Gericht und die Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises. Aber der Widerruf ist möglich, wenn die widerrufende Partei beweist, dass das Geständnis der Wahrheit nicht entsprech und durch einen Irrtum veranlasst sei. Die Tatsachen, die zwischen beiden Parteien unstreitig sind, werden gerichtliches Geständnis und sind keines Beweis nötig. Die zugestandene Tatsache ist nicht beweisbedürftig und muss vom Richter im Urteil als wahr berücksichtigt werden. Die herrschenden Meinungen der Literaturen und Entscheidung der BGH im Korea, finden die Grund von der Verhandlungsmaxime. Aber nach meiner Meinung, wo es kein Streit zwischen den Parteien ist, ist es kein Streitgegenstand, den das Gericht lösen muss, so gebindet das Gericht wird. Ich behauptet, dass der Umfang des gerichtliches Geständnisses die unmittelbare Tatsachen und die mittelbare Tatsachen einschliesst. Gerichtliches Geständnis macht die gestandene Partei nicht den Widerruf unmöglich. Dis Gründe sind Selbst-Verantwortung und Schutz des Vertrauen des Gegner. Im diesen Fall, Ich behauptet, dass die mittelbaren Tatsachen die gestandene Partei binden müssen.
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      Nach §288 Koreanische Zivilprozessordnung, die von einer Partei behaupten Tatsachen bei dem Gericht und die Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises. Aber der Widerruf ist möglich, wenn die widerrufende Partei bewei...

      Nach §288 Koreanische Zivilprozessordnung, die von einer Partei behaupten Tatsachen bei dem Gericht und die Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises. Aber der Widerruf ist möglich, wenn die widerrufende Partei beweist, dass das Geständnis der Wahrheit nicht entsprech und durch einen Irrtum veranlasst sei. Die Tatsachen, die zwischen beiden Parteien unstreitig sind, werden gerichtliches Geständnis und sind keines Beweis nötig. Die zugestandene Tatsache ist nicht beweisbedürftig und muss vom Richter im Urteil als wahr berücksichtigt werden. Die herrschenden Meinungen der Literaturen und Entscheidung der BGH im Korea, finden die Grund von der Verhandlungsmaxime. Aber nach meiner Meinung, wo es kein Streit zwischen den Parteien ist, ist es kein Streitgegenstand, den das Gericht lösen muss, so gebindet das Gericht wird. Ich behauptet, dass der Umfang des gerichtliches Geständnisses die unmittelbare Tatsachen und die mittelbare Tatsachen einschliesst. Gerichtliches Geständnis macht die gestandene Partei nicht den Widerruf unmöglich. Dis Gründe sind Selbst-Verantwortung und Schutz des Vertrauen des Gegner. Im diesen Fall, Ich behauptet, dass die mittelbaren Tatsachen die gestandene Partei binden müssen.

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      참고문헌 (Reference)

      1 吳錫洛, "立證責任論(新版)" 博英社 1995

      2 김홍엽, "민사소송법" 박영사 2010

      3 高橋宏志, "重點講義民事訴訟法(新版)" 有斐閣 2000

      4 松本博之, "裁判上の自白法理の再檢討" (20) : 1974

      5 佐上善和, "注釋民事訴訟法(6)" 有斐閣 1995

      6 齋藤秀夫, "注解民事訴訟法(7)(第2版)" 第一法規 1993

      7 田炳西, "民事訴訟法講義(제4판)" 法文社 2002

      8 胡文赫, "民事訴訟法(제4판)" 法文社 2005

      9 伊藤眞, "民事訴訟法(補訂版)" 2000

      10 金洪奎, "民事訴訟法(第2版)" 삼영사 2010

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      10 金洪奎, "民事訴訟法(第2版)" 삼영사 2010

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      12 三ケ月章, "民事訴訟法(新版)" 有斐閣 1972

      13 鄭東潤, "民事訴訟法" 法文社 2005

      14 新堂幸司, "新民事訴訟法(第二版)" 弘文堂 2001

      15 李時潤, "新民事訴訟法(第5版)" 박영사 2009

      16 Rosenberg, "Zivilrpozeßrecht, 16. Aufl" C.H.Beck 2004

      17 Stein, "Zivilprozeßrecht, 21. Aufl" J.C.B.Mohr 1996

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      2011-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
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