Das deutsche reformierte Schuldrecht entscheidet sich dafür, eine Sekundärhaftung nicht ohne weiteres aus dem Leistungsversprechen abzuleiten, sondern von einer besonderen Voraussetzung, dem “Vertretenmüssen”, abhängig zu mache...
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2004
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귀책사유 ; 채무불이행 ; 손해배상책임 ; 보증책임 ; 독일 채무법 개정 ; 과책주의 ; 과실책임주의 ; Vertretenmü ; ssen ; Garantiehaftung ; Verschuldensprinzip
360
KCI등재후보
학술저널
309-343(35쪽)
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Das deutsche reformierte Schuldrecht entscheidet sich dafür, eine Sekundärhaftung nicht ohne weiteres aus dem Leistungsversprechen abzuleiten, sondern von einer besonderen Voraussetzung, dem “Vertretenmüssen”, abhängig zu mache...
Das deutsche reformierte Schuldrecht entscheidet sich dafür, eine Sekundärhaftung nicht ohne weiteres aus dem Leistungsversprechen abzuleiten, sondern von einer besonderen Voraussetzung, dem “Vertretenmüssen”, abhängig zu machen. § 276 BGB regelt zunächst, dass der Schuldner vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten am Verschuldensprinzip fest. Es kann jedoch zum einen ein milderer Haftungsmaßstab gelten, zum anderen kann der Schuldner Pflichtverletzungen zu vertreten haben, ohne dass er sie verschuldet hat. In Betracht dessen stellt sich die Konzeption des Vertretenmüssens seit jeher als eine Kombination aus dem Verschuldensprinzip und des Prinzips der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung dar. Diesem Befund soll die geänderte Fassung des § 276 BGB besser gerecht werden. Die Neuformulierung betont nun stärker als bisher, dass ein anderer Haftungsmaßstab als das Einstehenmüssen für Vorsatz und Fahrlässigkeit nicht nur seltene Ausnahme ist und sich insbesondere aus konkreten Vereinbarungen ergeben kann. Der Anhalt im Wortlaut soll den Rechtsanwender auf die Möglichkeit abweichender Haftungsmaßstäbe hinweisen. Die Aufnahme des konkreten Hinweises auf das Beschaffungsrisiko geht einher mit der Streichung des § 279 BGB a.F. Insgesamt zeigt sich, dass § 276 BGB zunächst dogmatische Änderungen mit sich bringt, welche die materiellen Haftungsmaßstäbe nicht unmittelbar beeinflussen. Obwohl § 276 BGB keine unmittelbaren Abänderungen der materiellen Haftungsmaßstäbe intendiert, sollten die zumindest mittelbaren Rechtswirkungen im Gefolge der Neufassung nicht unterschätzt werden. Die veränderte Gesetzesfassung setzt einen starken Akzent darauf, dass bestimmend für den einschlägigen Haftungsmaßstab die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Schuldverhältnisses ist. Insbesondere die Nennung von Beispielen für eine garantiemäßige Haftung sowie die Klarstellung, dass garantiemäßiges Einstehen eine Form des Vertretenmüssens darstellt, führen zu einer neuen Gewichtung innerhalb des gesetzlichen Tatbestands. Dies mag dazu führen, dass Leistungsversprechen eher als bisher in Richtung einer Garantie gedeutet werden können.
목차 (Table of Contents)
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프랑스에서의 下都給法에 대한 槪觀 : 건축하수급인의 공사대금채권 담보수단을 중심으로
학술지 이력
연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
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2022 | 평가예정 | 계속평가 신청대상 (등재유지) | |
2017-01-01 | 평가 | 우수등재학술지 선정 (계속평가) | |
2014-01-13 | 학술지명변경 | 외국어명 : 미등록 -> The Korean Journal of Civil Law | |
2013-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | |
2010-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | |
2008-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | |
2005-01-01 | 평가 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | |
2004-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | |
2003-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) |
학술지 인용정보
기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
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2016 | 1.42 | 1.42 | 1.24 |
KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
1.13 | 1.08 | 1.392 | 0.31 |