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      질서위반행위규제법에 대한 고찰 = Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Eine Ordnungswidrigkeit ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit Geldbuße bedroht ist. Diese Formelle Definition sagt jedoch nichts daruber aus, in welchen Fällen rechtswidrigen Verhaltens der Gesetzgeber eine Geldbuße androhen soll und darf und nicht vielmehr eine kriminelle Strafe oder uberhaupt keine Sanktion.
      Strafrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts, nimmt in diesem Bereich aber eine Sonderstellung ein. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn. In seinem Mittelpunkt steht das rechtswidrige und schuldhafte Fehlverhalten eines Menschen, an welches das Ordnungswidrigkeitenrecht ahndende, also repressive Rechtsfolgen(Sanktionen) knupft.
      Anlaß des Eingreifens von Ordnungswidrigkeitenrecht ist der Normverstoß eines Menschen, die Zuwiderhandlung gegen sanktionsbewehrte rechtliche Verbote order Gebote, die zum Schutz von Gutern aufgestellt worden sind. Wie im (Kriminal-)Strafrecht im engeren Sinn sind diese ubertretenen Verhaltensnormen durch hoheitlichen Rechtssetzungsakt in Kraft gesetzt und mit dem an den Normadressaten gerichteten Befehl zur Normbefolgung ausgestattet.
      Die Normubertretung ist die rechtliche Voraussetzung fur die Sanktionsverhängung. Das Strafrecht im engeren Sinn nennt diese Sanktionsvoraussetzung Straftat, das Ordnungswidrigkeitenrecht nennt sie Ordnungswidrigkeit.
      Der Begriff Ordnungswidrigkeit hat damit im Ordnungswidrigkeitenrecht dieselbe Funktion wie der Begriff Straftat im Strafrecht. Beides sind Grundbegriffe ihres jeweiligen Rechtsgebiets. So wie Straftat eine Abbreviatur der Feststellung ist, daß ein menschliches Verhalten alle Voraussetzungen der Rechtsfolge Strafe erfullt, so bringt die Bezeichnung eines Verhaltens als Ordnungswidrigkeit zum Ausdruck, daß dieses Verhalten alle Ahndungsvoraussetzungen der Ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktion Geldbuße erfullt.
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      Eine Ordnungswidrigkeit ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit Geldbuße bedroht ist. Diese Formelle Definition sagt jedoch nichts daruber aus, in welchen Fällen rechtswidrigen Verhaltens der Gesetzgeber eine Ge...

      Eine Ordnungswidrigkeit ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit Geldbuße bedroht ist. Diese Formelle Definition sagt jedoch nichts daruber aus, in welchen Fällen rechtswidrigen Verhaltens der Gesetzgeber eine Geldbuße androhen soll und darf und nicht vielmehr eine kriminelle Strafe oder uberhaupt keine Sanktion.
      Strafrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts, nimmt in diesem Bereich aber eine Sonderstellung ein. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn. In seinem Mittelpunkt steht das rechtswidrige und schuldhafte Fehlverhalten eines Menschen, an welches das Ordnungswidrigkeitenrecht ahndende, also repressive Rechtsfolgen(Sanktionen) knupft.
      Anlaß des Eingreifens von Ordnungswidrigkeitenrecht ist der Normverstoß eines Menschen, die Zuwiderhandlung gegen sanktionsbewehrte rechtliche Verbote order Gebote, die zum Schutz von Gutern aufgestellt worden sind. Wie im (Kriminal-)Strafrecht im engeren Sinn sind diese ubertretenen Verhaltensnormen durch hoheitlichen Rechtssetzungsakt in Kraft gesetzt und mit dem an den Normadressaten gerichteten Befehl zur Normbefolgung ausgestattet.
      Die Normubertretung ist die rechtliche Voraussetzung fur die Sanktionsverhängung. Das Strafrecht im engeren Sinn nennt diese Sanktionsvoraussetzung Straftat, das Ordnungswidrigkeitenrecht nennt sie Ordnungswidrigkeit.
      Der Begriff Ordnungswidrigkeit hat damit im Ordnungswidrigkeitenrecht dieselbe Funktion wie der Begriff Straftat im Strafrecht. Beides sind Grundbegriffe ihres jeweiligen Rechtsgebiets. So wie Straftat eine Abbreviatur der Feststellung ist, daß ein menschliches Verhalten alle Voraussetzungen der Rechtsfolge Strafe erfullt, so bringt die Bezeichnung eines Verhaltens als Ordnungswidrigkeit zum Ausdruck, daß dieses Verhalten alle Ahndungsvoraussetzungen der Ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktion Geldbuße erfullt.

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      참고문헌 (Reference)

      1 김일수, "형법총론" 박영사 137-, 2008

      2 정영일, "형법개론" 박영사 59-, 2009

      3 조병, "형벌과 행정벌의 구별과 정비"

      4 조병선, "형벌과 행정벌의 구별과 정비" (22) : 388-, 2004

      5 박정훈, "행정법의 체계와 방법론" 박영사 341-, 2007

      6 박균성, "행정법론(상)" 박영사 515-, 2009

      7 정하중, "행정법개론" 법문사 462-, 2009

      8 김남진, "행정법 I" 법문사 478-, 2009

      9 박윤흔, "최신행정법강의(상)" 박영사 555-, 2009

      10 박윤흔, "최신행정법강의(상)" 박영사 646-648, 2004

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      2 정영일, "형법개론" 박영사 59-, 2009

      3 조병, "형벌과 행정벌의 구별과 정비"

      4 조병선, "형벌과 행정벌의 구별과 정비" (22) : 388-, 2004

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      7 정하중, "행정법개론" 법문사 462-, 2009

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      11 이승호, "질서위반행위에 대한 제재체계의 정비를 위한 일 고찰" 법조협회 53 (53): 46-79, 2004

      12 조병선, "질서위반행위규제법에 관한 연구" 9 : 49-, 2007

      13 법무부, "질서위반행위규제법과 각국의 입법례"

      14 조병선, "질서위반법"

      15 정형근, "변호사의 직업윤리에 대한 고찰" 법조협회 58 (58): 278-324, 2009

      16 김재광, "과태료제도의 문제점과 개선방안" 법조협회 53 (53): 163-188, 2004

      17 Hans-Heinrich Jescheck, "Lehrbuch des Strafrechts" Allgemeiner Teil 58-, 1996

      18 Wolfgang Mitsch, "Das Recht der Ordnungswidrigkeiten"

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      2018-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2015-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2014-12-23 학회명변경 영문명 : Law Research Institute, Center for International Area Studies, Hankuk University of Foreign Studies -> The HUFS Law Research Institute KCI등재
      2014-12-22 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> HUFS Law Review KCI등재
      2011-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2008-01-01 평가 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
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