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      국가권력과 국가권력의 정당성 성립에 대한 고찰 ― 헌법 이론과 헌법상 기본원리를 중심으로 ― = Eine Untersuchung über die Staatsgewalt und die Begründung der Gerechtigkeit der Staatsgewalt

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      In dieser verfassungsrechtlichen und rechtswissenschaftlichen Arbeit handelt es sich um das Thema die Staatsgewalt und die Begründung der Gerechtigkeit der Staatsgewalt in der koreanischen Verfassung und Verfassungstheorie. Die Gerechtigkeit der Staa...

      In dieser verfassungsrechtlichen und rechtswissenschaftlichen Arbeit handelt es sich um das Thema die Staatsgewalt und die Begründung der Gerechtigkeit der Staatsgewalt in der koreanischen Verfassung und Verfassungstheorie. Die Gerechtigkeit der Staatsgewalt ist in der wissenschaftlichen Ebene des Verfassugsrechts heute noch bei uns in Korea eine glundlegende und bedeutungsvolle Kernfrage. In der koreanischen Verfassung sind die allgemeinen Bestimmungen im Kapitel Ⅰ(Art. 1∼Art. 9) vorgeschrieben. Im Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 in der koreanischen Verfassung sind die Staatsform und Volkssouveränität vorgeschrieben, d.h. die Republik Korea ist eine demokratische Repiblik(Abs. 1) und die Souveränität der Republik Korea liegt beim Volk, und alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Anders als Art. 20 im Grundgezetz schreibt die koreanische Verfassung die Souveränität und das Prinzip der Volkssouveränität im Art. 1 Abs. 2 direkt vor. Staatsgewalt(oder Staatsmacht in der Verfassungslehre) ist eine hoheitliche Macht innerhalb des Staatsgebietes im Allgemeinen durch die Staatsorganen in Form von der verschiedenen Hoheitsakten. Die Staatsgewalt soll im Verfassungsstaat nicht von anderen Instanzen, sondern aus Staatsvolk abgeleitet werden. Das Hauptziel der Staatsgewalt ist die Ausgestaltung und die Ausübung der staatlichen Kompetenzen, um die Grundrechte zu schutzen und um die wichtigen Staatsaufgaben auszuüben. Eine Verfassung entsteht kraft verfassunggebender Gewalt im Verfassungsstaat und dann die Staatsgewalt ist an eine Verfassung gebunden, vor allem an Grundrechte, Volkssouveränität, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip, von daher die Staatsgewalt wird sog. als verfasste Gewalt bezeichnet. Das Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip sind ein Verfassungsgrundsatz und spielen noch für die Gerechtigkeit von der Herrschaft oder Staatsgewalt selbst im Verfassungsstaat eine Hauptrolle.

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