Die vorliegende Arbeit befaßt sich die Rechtsprechung des koreanischen Oberstgerichtshofes (beurteilt vom 2002.12.10, 2002 do 4940). Diese Entscheidung zeigt, wann die Vollendung der Nacht-Bedrohung ist. Wenn die bedrohliche Tathandlung in der Nacht ...
Die vorliegende Arbeit befaßt sich die Rechtsprechung des koreanischen Oberstgerichtshofes (beurteilt vom 2002.12.10, 2002 do 4940). Diese Entscheidung zeigt, wann die Vollendung der Nacht-Bedrohung ist. Wenn die bedrohliche Tathandlung in der Nacht angeht, und die am Tag beendet, wann die Vollendung ist. Die meisten Rechtswissenschaftler sehen die Bedrohung als Verletzungsdelikt, die minder Meinung als Gefa¨hrdungsdelikt. Hier liegt die Frage, worin die Vollendung einer solchen Bedrohung besteht und nach welcher Meinung sie zu beurteilen ist. Daru¨ber gibt es 2 verschiedene Meinungen, z.B. Theorie der Bedrohung als Verletzungsdelikt und Theorie der Bedrohung als Gefa¨hrdungsdelikt. Wenn man die erste Meinung angeht, die oben genannante Entscheidung gar keine Nacht-Bedrohung ist, und nur als allgemeine Bedrohung strafbar. Wenn die zweite, eine Nacht-Bedrohung schon vollendet und als Nacht-Bedrohung strafbar. Ich bin fu¨r die erste Meinung. Es ist ja bedeutungsvoll, weil die oben genannante Entscheidung den Vollendungszeitpunkt und die Strafbarkeit der Nacht-Bedrohung sehr eng sieht. Ich schlage jetzt vor, eine neue Ordnung "Nacht-Bedrohung" im StGB zu regeln.
Was den Gang der Arbeit betrifft, so gliedert sich die Untersuchung in 3 Abschnitte.
1. Problemstellung
2. Allgemeines der Bedrohung
3. Schlußbemerkung