Die vorgehende Arbelt untersucht die Veninderungen von Theorie und PrazedensfaJle der rechthchen Elgenschaften des deutschen Architektenrechts. Da natfuhch der Aufbau des deutschen und koreanischen Rechts verschieden 1st, ist es nicht angemessen die E...
Die vorgehende Arbelt untersucht die Veninderungen von Theorie und PrazedensfaJle der rechthchen Elgenschaften des deutschen Architektenrechts. Da natfuhch der Aufbau des deutschen und koreanischen Rechts verschieden 1st, ist es nicht angemessen die Erorterung des deutschen Rechts so Wle es ist in Korea einzufuhren. Es ist von groBer Bedeutung, wenn WIT durch den Lauf vleler Systemarten den auf die koreanische Situation errelchenden groBen EinfluB durch das deutsche Recht untersuchen.
In Korea verlangt che rechthche Eigenschaft des Architektenrechts in Theorie und PrazedensfaJlen keme bestirnrnte Eigenschaft Plan'Kontrollen-, Kontrollenarten. AuBerdem wird es mcht genau klar, ob es sich urn einen Werkvertrag oder Auftrag handelt. In deutschen Prazedensfallen werden aile Eigenschaft, Eigenschaft 'BaufOhrungs-, Baufohrungsarten und Architektenvertrage als Bauvertrage angesehen. Es wird ebenfalls bestatJgt, daB che Theone denselben Standpunkt wie die Prazedensfalle vertritt.
Da es in Korea, ob das Anwendung des Werkvertrag oder Auf trag 1st, als Problem auftritt und sowie in DeutscWand andererseits, ob es ein Werkvertrag oder Dienstvertrag ist als Problem auftritt, ist es mcht irnrner angemessen che deutschen Er6rterungen genauso in Korea anzunehrnen. The ausscWaggebende deutsche Erorterung, mimlich das V orlegen des Problems, was das 2iel des Architektenrechts eigentlich ist, und die Standpunktubereinstirnrnung der Prazedensfalle und Theorie des vor und nach dem 2.Weltkrieges, kornrnt zu dem Scwub, dab das 21el be1ill Bauentwurf em feWerfreier Bau ist. Der deutsche Erorterungsverlauf reicht rechtverglelchende aus, urn in das koreanische Recht einzubezogen zu werden.