Das koreanische Polizeirecht befindet sich derzeit in einer Phase des Umbruchs, indem moderne Informationstechniken dem Staat neue Moeglichkeiten zur Steigerung der Effektivitaet der polizeilichen Gefahrenabwehr eroeffnen. Fuer Rechtsstaatlichkeit ist...
Das koreanische Polizeirecht befindet sich derzeit in einer Phase des Umbruchs, indem moderne Informationstechniken dem Staat neue Moeglichkeiten zur Steigerung der Effektivitaet der polizeilichen Gefahrenabwehr eroeffnen. Fuer Rechtsstaatlichkeit ist das Vertrauen in die Verlaesslichkeit und Vestaendigkeit der Rechtsordnung i.S. einer Rechtskontinuitaet unerlaesslich. Ungeachtet der Notwendigkeit der Fortenwicklung des Rechts, die hierzu ins Spannungsfeld geraten kann, muss staatliches Handeln jedenfalls rational, transparent, messbar, nachvollziehbar, voraussehbar, kalkulierbar und hinreichend klar ausgestaltet sein. Gerade im Polizei- und Ordnungsrecht, das - will es z.B. mit Polizeiverfuegung und Polizeiverordnung "Gefahrenabwehr" effektiv leisten - grundrechtssensible Bereiche beruehren muß, ist zwingend klarzustellen, was vom Buerger verlangt wird. Gefahr wird definiert als Zustand, der nach verstaendiger, auf allgemeiner Lebenserfahrung beruhender Beurteilung in naeherer Zeit den Eintritt eines Schadens fuer die oeffentliche Sicherheit oder Ordnung mit Wahrscheinlichkeit erwarten laesst. Das Polizeirecht differenziert zwischen verschiedenen Gefahrenkategorien, naemlich der allgemeinen bzw. der abstrakten und der konkreten Gefahr. Gleichfalls erkennen wir die Unterscheidung unter Gefahrenverdacht, Anscheingefahr, Putativgefahr, und Latente Gefahr. Soweit - wie in der Aufgabennorm - allein der Begriff Gefahr verwendt wird, sind alle Gefahrenarten eingeschlossen.