Ein in der letzten Jahren immer wieder kontra¨r diskutiertes Problem ist die Frage, ob Pornographie straflos freigegeben werden soll oder nicht, oder ob pornographie nur unter der Jugendschutzinteresse verboten sein soll. Die Modethema aus dem Bereic...
Ein in der letzten Jahren immer wieder kontra¨r diskutiertes Problem ist die Frage, ob Pornographie straflos freigegeben werden soll oder nicht, oder ob pornographie nur unter der Jugendschutzinteresse verboten sein soll. Die Modethema aus dem Bereich des Sexual-Strafrechts ist, daβ das Strafrecht nicht bei jeder Sto¨rung des Gemeinschaftslebens eingreifen kann und es sich auf den Schutz solcher Werte beschra¨nken, die die Sozialordnung ausmachen. Nach der Untersuchung u¨ber die Folgen der Konfrontation mit Pornographie kann weder ihre vo¨llige Ungefa¨hrlichkeit noch eine von ihr ausgehende Geha¨hrdung als wissenschaftlich nachgewiesen angesehen. Aber die Sachversta¨ndigen kamen zu der Auffassung, die pornographische Schriften seien als a¨uβerst problematisch fu¨r Jugendlich und Kinder anzusehen. Jugendschutz ist ein Rechtgut mit Verfassungsrang und demnach sollte Vertrieb der Pornomraphie wegen der fu¨r sie nicht auszuschlieβenden negariven Folgen nach wie vor strafrechtlich verboten sein.