Die Absicht von diesem Thema liegt in Wiedergedanke der Wirkung der Vormerkung. Die Vormerkung hat nur die Wirkung von Prozess. Um die Sicherung des Anspruchs auf dingliche Rechtaenderung zu haben, ist eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werd...
Die Absicht von diesem Thema liegt in Wiedergedanke der Wirkung der Vormerkung. Die Vormerkung hat nur die Wirkung von Prozess. Um die Sicherung des Anspruchs auf dingliche Rechtaenderung zu haben, ist eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden.
Die Eintragung der Vormerkung ist zur Sicherung kuenftigen oder eines bedingten Anspruchs zu erlauben. Jedoch ist es so umstritten, wie die Wirkung der Vormerkung in Korea zu gelten ist. Der Grund von diesm Problem beruht darauf, dass das koreanische BGB keine klare Regelungen darueber hat.
Im Bezug auf der Wirkung der Vormerkung hat das koreanische Grundbuchgesetz nur eine Regel. Nach dieser Regelung wird das Recht mit dem Rang im Grundbuch eingetragen. Jedoch gibt es die Frage, ob die Vormerkung selbst eine materialrechtliche Wirkung hat.
Wenn die materialrechtliche Wirkung der Vormerkung anerkannt ist, wird eine nach der Eintragung der Vormerkung getroffene Verfuegung insoweit unwirksam.