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        독일 매매법에서 매수인의 추완이행의 장소에 관한 고찰 - 최근 독일연방최고법원 판결을 중심으로 -

        김화 한국민사법학회 2013 民事法學 Vol.65 No.-

        Im BGB entsteht zahlreicher rechtlicher Problematik hinsichtlich desNacherfüllungsanspruchs des Käufers, denn nach der Schuldrechtsmodernisierungwurde dieses Rechtsinstitut im Sinne des allgemeinen Rechtsbehelfs desKäufers neu eingeführt. Dazu zählt die Frage nach dem Leistungsort derNacherfüllung. Die Schwierigkeit der Bestimmung des Nacherfüllungsrortsgeht auf Systematik für den Erwerb der sekundären Rechte des Käuferszurück. Grundsätzlich ist die Nachfristsetzung für Nacherfüllungerforderlich, wenn der Käufer seine Rechte, z.B. Rücktritt oder Minderunggeltend machen will. Jedoch sollte das Verlangen der Nacherfüllung in derNachfristsetzung dem Umfang der Nacherfüllungspflicht des Verkäufersentsprechen, ansonst werden diese dem Käufer keine sekundäre Rechtenach der erfolglosen Nachfrist nicht zugestanden. In diesemZusammenhang soll der Käufer auch seine Nacherfüllung am richtigenNacherfüllungsort im Anspruch nehmen. In der Literatur ist äußert umstritten, im welchem Ort dieNacherfüllung stattfinden soll. Daher werden viele Kriterien im Schrifttumvorleget, damit das richtig Leistungsort der Nacherfüllung festzustellen ist,z.B. eine zum einen für das bestimmungsgemäßen Belegenheitsort, alsNacherfüllungsort, zum anderen für das ursprünglichen Erfüllungsort. Injüngster Zeit ist neuer Urteil des BGH über dieses Problematik ergangen. Demnach sollte das Nacherfüllungsort anhand der allgemeinen Regelungüber das Leistungsort, also nach § 269 BGB bestimmt werden. Trotzdem liegt Kritik über den Ansatzpunkt dieser Rechtssprechung vor. Insbesondere ist unter dem Gesichtspunkt der Richtlinienkonformität dieAnwendung des § 269 BGB sehr fraglich. Im Bezug auf die Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs im KBGBsowie Novellierungsentwurf ist die stufenweise Ermittlung desNacherfüllungsorts in dieser Rechtssprechung sehr bedeutsam. Darüberhinaus kann die Kategorisierung im Fall der Nacherfüllung in derRechtssprechung auch im KBGB eine entsprchende Anwendung finden. Diesem Ausgangspunkt zufolge sollte das Ort der Nacherfüllung im KBGBauch nach allgemeinem Vorgabe über Regulierung des Leistungsorts,nämlich nach § 467 KBGB festgelegt werden. Stichwörter

      • KCI등재

        매수인의 추완이행청구권의 제한원칙에 관한 고찰

        김화 한국민사법학회 2015 民事法學 Vol.70 No.-

        Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers nimmt seine Bedeutung im Systematik des Kaufrechts. Jedoch ist im Fall der Ausübung des Nacherfüllungsanspruchs im gleichen Maß das Interesse des Verkäufers, also des Schuldners der Nacherfüllung zu berücksichtigen. Diesbezüglich stellt sich die Frage nach der Beschränkung des Nacherfüllungsanspruchs, weil die Belastung des Verkäufers nicht uferlos sein soll. Nach der Schuldrechtsmodernisierung im deutuschen Kaufrecht wurde diese Problematik in Erwägung gezogen, aufgrund dessen wurde § 439 Abs. 3 BGB als eine grundlegende Regelung über die Einschränkung des Nacherfüllungsanspruchs eingeführt. Nach dieser Regelung gliedert sich die Beschränkungs des Nacherfüllungsanspruchs in 2 Variante. Der eine ist relative Unverhältnisprüfung, die andere ist absolute Unverhältnisprüfung. Nach der relativen Unverhältnisprüfung ist solcher Nacherfüllungsanspruch untersagt, der mit Rücksicht auf die nicht von Käufers gewälten Art des Nacherfüllungsanspruchs nicht mit dem Interesse des Verkäufers im Verhältnis steht. Demgegenüber darf der Nacherfüllungsanspruch dem Käufers dann nicht gegeben sein, wenn das Interesse des Käufers hinsichtlich der Nacherfüllung nicht mit dem Interesse des Verkäufers steht, abgesehen davon, welche Art des Nacherfüllungsanspruchs der Käufer wählt. In jüngster Zeit wurde neuer Urteil vom obersten Gerichtshof koreas erlassen, der folgendes besagt, dass der Nachlieferungsanspruch des Käufers, wie im Fall des BGB, eingeschränkt werden kann. Er ist aus dem Grund von Bedeutung, dass im Wortlaut über die Nachlieferungsanspruchs in der Gewährleistungshaftung des Verkäufers keine solche Einschränkung sichtlich ist. Mit dieser Rechtsprechung wird es deutlich, dass ohne Rücksicht auf explizite Normierung der für unverhältnismäßig gehaltene Nacherfüllungsanspruch beschänkt werden kann. Dadurch kann man sagen, dass dies die wirtschaftliche Umwanldung spiegelt. Die Nacherfüllungspflicht kann auch in dieser Zeit dem Verkäufer eingerämt werden, jedoch nehmen die Beschaffungskosten des Verkäufers mehre Bedeutungen. Allmählich verliert der Typenzwang des Vertrages Bedeutungen, jedoch wird tatsächliches Interesse des Vertragsparteinen, z.B. Beschaffungskosten, Beförderungskosten, usw. viel bedeutsam. Derartige Veränderung der wirtschaftlichen Systeme nimmt auch den Einfluss auf das koreanische Kaufrecht, daher halt diese Rechtsprechung auch den Schritt mit der gesellschaftlichen Umwanldung.

      • KCI등재

        채무불이행법 개정안의 '불완전이행' 개념 도입에 대한 단상

        성승현(Seong Seung Hyeon) 조선대학교 법학연구원 2014 法學論叢 Vol.21 No.3

        우리 민법은 현재 개정작업 중에 있다. 민법개정위원회는 채무불이행법 개정안을 확정하였는데, 하자있는 채무자의 급부에 대한 채권자의 법적 구제책으로 추완청구권에 관한 규정을 마련하면서 '불완전이행'을 새로 도입하였다. '불완전이행' 개념은 원래 독일민법학에서 적극적 계약침해론에 대한 논의가 전개되는 과정에서 Zitelmann에 의해 등장하였고, 일본민법학이 독일의 적극적 계약침해론 및 불완전이행론을 계수한 이래, 채무불이행책임론이 정립되는 과정에서 우리 민법학에 자리하게 된 개념으로 우리 민법의 고유한 개념이라기보다는 외국 민법학에서 유래하는 개념이라고 할 수 있다. 개정안에서처럼 '불완전이행' 개념을 우리 민법학에 도입하는 것은 우리 민법학에서 채무불이행의 유형론에 대한 논의가 이제 '이행지체', '이행불능' 및 '불완전이행'으로 구분해 오던 과거의 삼분유형론에서 점차 벗어나, 민법 제390조의 일반규정에 기초하여 삼분유형 이외에도 '이행거절' 등 그 밖의 채무불이행의 유형을 인정하는 법리로 발전해 가고 있기에 과거 채무불이행유형 삼분론으로의 회귀를 의미할 뿐만 아니라, 장래 민법학의 발전방향에 상응하는 것인지도 의문이다. 또 한 우리 민법학에서 '적극적 계약침해'와 '불완전이행' 개념 상호간의 관계에 대한 이해가 서로 일치하지 않았고, 지금도 여전히 통일적이 못한 상황에서 '불완전이행' 개념을 우리 민법의 새로운 용어이자, '법정유형'으로 인정하는 것은 '이행'과 '불이행' 개념을 중심으로 하는 우리 민법에서 '불완전이행' 개념에 대한 또 다른 설명을 요구하기에 그 도입이 반드시 필요한가에 대해서도 의문이다. 본고는 독일에서 '불완전이행' 개념이 등장하게 된 배경 및 독일민법의 '급부', '불완전급부', '불이행', '이행' 개념의 용례, 2002년 개정채권법이 시행된 이후 독일민법학에서의 불완전이행 개념에 대한 논의를 비롯해, 현재 민법개정작업을 진행하고 있는 일본에서의 최근의 민법개정논의 및 우리 채무불이행책임법 개정안의 '불완전이행' 개념과 그 유형을 우리 민법에서 새로운 '법정유형'으로 규정할 필요가 있는가의 여부에 대해 검토하고, 장래 우리 민법개정작업에 시사하는 점에 대해 살펴보았다. '불완전이행' 개념의 발상지라고 할 수 있는 독일에서조차도 2002년 개정 채권법이 시행된 이후 문헌에서 그 개념의 사용이 점차 사라지고 있고, 일본의 경우에도 '불완전이행' 개념을 통해 추완청구권을 채권총칙편에 규정하고자 하였던 개정작업 초기의 논의와는 달리, 최근에 발표된 민법개정안은 '불완전이행' 개념의 도입을 포기하고 채권총칙편에 도입하였던 추완청구권에 관한 규정을 계약편의 담보책임규정에 규정하고 있다. 본고는 금번 채무불이행책임법 개정안에서처럼 '불완전이행' 개념을 우리 민법에 새롭게 도입하는 것은 그 개념 자체에 대한 추가적인 설명을 요구할 뿐만 아니라 '불완전이행'이라는 또 다른 채무불이행의 법정유형을 인정하게 되어, 과거의 채무불이행유형 삼분론으로 회귀하는 것으로서 그 도입이 바람직하지 못하고, 이미 현행 민법이 도급 관련 규정에 '보수청구권'과 같은 '추완청구권' 관련 규정을 두고 있기에 '불완전이행' 개념을 통해 채권의 총칙편에 추완청구권을 규정하는 것은 민법의 규정체계상 적합하지 않고, 개정안이 '이행청구권'에 관한 규정을 새로 도입하고자 했던 본래의 취지가 이제 '추완청구권'을 규정하기 위한 것에 불과하기에 금번 채무불이행책임법 개정안의 '이행청구권'과 '추완청구권' 관련 규정 및 '불완전이행' 개념의 도입에 대해 재고할 필요가 있다는 점을 밝히고 있다. Seit 2009 hat das Ministerium der Justiz in Korea das geltende BGB zu modernisieren versucht. Das Recht der Leistungsstörungen gehört zu dem Hauptgegenstand der Modernisierungsarbeit. Im Jahre 2013 hat die Reformkommission den entgültigen Entwurf zur Modernisierung des Leistungsstörungsrechts zur Welt gebracht. Der Entwurf hat die Aufnahme des Begriffs "Schlechterfüllung" als einen gesetzlichen Begriff für das Recht der Leistungsstörungen in das BGB entschlossen, um Nacherfüllungsanspruch als Rechtsbehelfe für den Gläubiger bei der Nichterfüllung in das BGB zu regeln. Die vorliegende Arbeit geht auf die Frage ein, ob die Aufnahme des Begriffs "Schlechterfüllung" für die Modernisierung des Leistungsstörungsrechts unerläßlich ist. Als Ergebnis aus der rechtsvergleichender Untersuchung bleibt festzuhalten, dass der Begriff "Schlechterfüllung" von der deutschen Zivilrechtswissenschaft zur Welt gebracht ist und die Koreanische Zivilrechtswissenschaft diesen Begriff in der Form der Thorienrezeption über die Japanische Zivilrechtswissenschaft übernommen hat. Der Begriff der "Schlechterfüllung" steht nicht ausdrücklich im geltenden Koreanischen BGB fest. Hieraus stellt sich die Frage, wie die Reformkommission den Begriff "Schlechterfüllung" kennt und ob die Aufnahme des Begriffs "Schlechterfüllung" für den Entwurf des Leistungsstörungsrechts erforderlich ist. Der Begriff "Schlechterfüllung", der häufig in der Literatur und der Rechtsprechung findet, stammt von Ernst Zitelmann. Er fragte, ob das deutsche BGB den Begriff "Vertragsverletzung" kennt, den Hermann Staub in der Lehre von der positiven Vertragsverletzung verwendet, und versuchte den Begriff "Schlechterfüllung" statt der Vertragsverletzung zu verwenden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das koreanische BGB den Begriff "Schlechterfüllung" kennt. Wie oben geschildert, ist der Begriff "Schlechterfüllung" kein gesetzicher Begriff des Koreanischen BGB, weil das Koreanische BGB nur den Begriff "Nichterfüllung" kennt, nicht den Begriff "Schlechterfüllung". Aus der gesammten Untersuchung über den Entwurf des Leistungsstöungsrechts ergibt sich, dass die Aufnahme des Begriffs "Schlechterfüllung" für die Modernisierung des Leistungsstörungsrechts nicht erforderlich ist und daher die Entscheidung der Reformkommission über die Aufnahme des Begriffs "Schlechterfüllung" in den Entwurf für das Leistungsstörungsrecht noch diskussionswürdig ist.

      • KCI등재

        2013년 「채무불이행법 개정안」에 관한 검토 –불완전이행에 관한 제390조를 중심으로-

        김대정 중앙법학회 2015 中央法學 Vol.17 No.4

        This paper is focused on my opinion that aims to investigate problems in the provisions on the Non-performance especially Incomplete-Performance in the Draft 2013 of the Korean Civil Code, and to present a alternative proposal for this issue. To achieve the aim of this paper, in the first place I have analyzed the phase of the theory of Incomplete-Performance by investigating the system of regulations of the current Korean Civil Code on the Non-Performance, and by investigating whether or not the theory of Incomplete-Performance(it means an incomplete-performance or a positive violation of the obligatory right that provokes the expanded prejudice to creditor) is approved as a resonable theory of interpretation of the current Korean Civil Code, and by investigating whether the theory that insist the §390 of the current Korean Civil Code is a positive legal basis of the theory is right or not. Through these investigations I have arrived at the conclusion that while we admit the §390 of the current Korean Civil Code covers incomplete-performance, from this it is not necessarily drawn the conclusion that the concept of the Incomplete-Performance of this provision covers a positive violation of an obligatory right that provokes the expanded prejudice to the creditor that means primarily a tort liability, it should be regarded that whether the §390 of the current Korean Civil Code covers a positive violation of an obligatory right that provokes the expanded prejudice to the creditor or not is entrusted the theory and the judicial precedents. The Draft 2013 of the Korean Civil Code propose to stipulate the claim rights of “nacherfüllung”(it means a right of creditor to demand making subsequent completion) that has been dicussed for a long time in lecturing theory as an effect of incomplete- performance. However under the present circumstances that the theory and the judicial precedents about the claim rights of “nacherfüllung” is not yet clearly established, and what's more, the endeavor to revise the Law of Seller’s Warranty has been aborted, the revision of the §390 of the Korean Civil Code by stipulating the claim rights of “nacherfüllung” as a general effct of the Incomplete-Performance might provoke a serious disoder in the interpretation of the legal conditions and effect of the claim rights of “nacherfüllung” in relation with the Seller’s Warranty. Therefore I think that it is desirable to delete temporarily the provisions about the claim rights of “nacherfüllung” in the Draft 2013 of the Korean Civil Code, and to stipulate it after ending full discussion about the claim rights of “nacherfüllung” and when the Law of Seller’s Warranty will be revised. 현행민법 제390조는 채무불이행에 관하여 '채무의 내용에 좇은 이행을 하지 아니한 때'라고 규정하고 있는바, 이 규정이 불완전이행까지 포괄하여 규정한 것인지의 여부에 대해서는 학설이 갈리고 있다. 그러나 동조의 입법연혁을 고려하면 ‘제390조는 넓은 의미(일반적 의미)의 불완전이행까지 포괄하여 규정한 것’이라고 해석할 수 있을 것이다. 개정안은 이 점을 명확하게 규정하기 위하여 불완전이행의 개념을 실정법상의 개념으로 도입하고, 이론상 이행지체에 포섭될 수 있는 「추완이 가능한 불완전이행」의 경우를 이행지체와 분리하여 그 효과로서 손해배상 이외에 추완청구권이 인정될 수 있음을 명문화하고 있다. 그러나 이러한 개정안에 대해서는 입법론상 의문이 제기되고 있다. 이 논문은 채무불이행에 관한 현행민법의 규정체계와 제390조가 독일민법의 불완전이행 내지 적극적 채권침해까지 포괄하고 있는 규정인지 여부에 대한 학설과 판례를 검토한 후, 그 결론에 비추어 불완전이행의 개념을 명문으로 인정한 개정안의 의미와 그 문제점을 검토하고, 그 개선방안을 제시하기 위한 것이다. 다만, 이러한 개정이 이루어진다고 하더라도 ‘개정민법상 채무불이행의 제3의 유형으로 인정된 「불완전이행」이 독일민법학에서 말하는 「적극적 채권침해」까지 포괄하는 것인가?’ 하는 것은 여전히 불분명하다. 즉, 불완전이행에 관한 한 개정안에 의하여 실질적으로 달라진 것은 없으며, ‘독일민법학의 「적극적 채권침해」가 개정민법의 「불완전이행」에 포섭된다고 해석할 수 있는가’ 하는 문제, ‘프랑스 민법학의 「수단채무」를 불안전이행과 관련하여 어떻게 파악할 것인가’ 하는 문제 등은 여전히 학설과 판례에 맡겨지게 될 것이다.

      • KCI등재

        독일민법에서의 하자담보책임과 다른 책임과의 관계 - ‘하자’의 개념정의와 함께 -

        서종희(Seo, Jonghee) 한국비교사법학회 2019 비교사법 Vol.26 No.3

        매매계약이 체결된 후 매도인이 하자 있는 물건을 매수인에게 인도한 경우에 하자담보책임(민법 제580조 이하)은 착오(제109조), 계약체결상의 과실(Culpa in Contrahendo)책임 및 불법행위책임(제750조)과의 경합문제가 발생한다. 우리 대법원 2018. 9. 13. 선고 2015다78703 판결은 하자담보책임과 착오와의 경합이 문제된 사안에서 “착오로 인한 취소 제도와 매도인의 하자담보책임 제도는 그 취지가 서로 다르고, 그 요건과 효과도 구별된다”고 보아 양자의 경합을 인정하였다. 반면에 독일의 판례 및 학설의 지배적 견해는 현행법상의 추완우선의 원칙을 최우선으로 고려하여 하자담보책임과 다른책임과의 경합문제를 판단된다. 예컨대 독일의 판례는 계약체결상의 과실책임 및 착오가 인정하는 경우에도 추완이행 우선의 원칙이 공동(空洞)화 될 수 있다(매도인의 추완권을 박탈시킬 수 있다)는 점을 고려하여, 매도인이 악의적으로 하자 등을 고지하지 않 는 한, 하자담보책임을 우선적용하여 다른 책임의 적용을 배제한다. 이러한 차이점은 독일민법과 우리민법의 조문상의 차이에서 발생한다. 그런데 최근 우리민법 개정에서 추완청구권 및 추완우선의 원칙의 채택여부가 논의되었는데, 그 과정에서 하자담보책임과 다른 책임과의 경합 문제는 전혀 고려되지 않았다. 향후 우리민법이 추완청구권 및 추완우선의 원칙을 입법으로 인정할 것인지 여부를 판단하는 경우에는 하자의 개념 및 다른 책임과의 경합문제 또한 유기적으로 고려해야 할 것이다. Liefert der Verkäufer die mangelhafte Ware nach Vertragsschluss an den Käufer, in welchem Verhältnis stehen Anfechtung wegen Irrtums, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung nach dem BGB? 1. Die Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums nach § 119 II wird ab Übergabe der Sache durch §§ 434, 437 BGB gesperrt – die Regelungen des Kaufrechts über den Vorrang der Nacherfüllung und die kurze Verjährung sind spezieller. Jedoch bleibt bei arglistiger Täuschung eine Anfechtung auch nach Übergabe der Sache möglich. Der arglistig Täuschende ist nicht schutzwürdig. 2. Für Ansprüche wegen fahrlässiger Fehlangaben sind die Regelungen des Sachmängelgewährleistungsrechts abschließend. Der Vorrang der Nacherfüllung und die kurze Verjährungsfrist sollen nicht über eine Anwendung der c.i.c. umgangen werden. Bei einer arglistigen Täuschung kann die c.i.c. nach herrschender Meinung neben dem Gewährlesitungsrecht geltend gemacht werden. Denn der arglistig Täuschende kann sich nach § 323 II Nr. 3 BGB nicht auf die vorrangige Nacherfüllung berufen und es gilt die regelmäßige Verjährung. Der arglistig Täuschende ist nicht schutzwürdig. Aber Korea kommt zu einem anderen Ergebnis als Deutschland. Dies liegt daran, dass der Vorrang der Nacherfüllung nicht anerkannt wird. Wenn in Korea der Vorrang der Nacherfüllung in der Zukunft eingeführt werden, Verhältnis zwischen Anfechtung wegen Irrtums, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

      • KCI등재

        매수인의 추완청구권(Nacherfüllungsanspruch)과 매도인의 추완권(Recht zur Nacherfüllung) 사이의 이익균형

        서종희(Seo, Jong-Hee) 한국재산법학회 2017 재산법연구 Vol.34 No.3

        Durch die BGH und EuGH Urteile können wir die angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer feststellen. Insbesondere können die folgenden drei Probleme im Zusammenhang mit den Erträgen von Nutzungsgewinnen identifiziert werden. 1. 437 Nr. 1, 439 I BGB. Hiergegen regte sich indes schnell beachtlicher Widerstand in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum, der den BGH – mit einer einschlägigen Fallgestaltung im Jahre 2006 in Gestalt eines defekten Herd-Sets konfrontiert– dazu veranlasste, die Rechtsfrage dem EuGH vorzulegen. In Frage stand die Vereinbarkeit des Nutzungsersatzanspruchs nach § 439 IV i.V. m. § 346 I BGB mit europäischem Recht, genauer gesagt der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. In seiner berühmten Quelle-Entscheidung stellte der EuGH daraufhin klar, dass Art. 3 der Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Käufer eine Ersatzpflicht für die Nutzung der vertragswidrigen Kaufsache auferlegt. Die Entscheidung führte nicht nur in Bezug auf die konkrete Rechtsfrage zu einem Umdenken, sondern war auch für die rechtsmethodische Behandlung erkannter Verstöße nationaler Vorschriften gegen Gemeinschaftsrecht von grundlegender Bedeutung. Im Anschluss an den EuGH entschied der BGH sodann, dass § 439 IV BGB im Wege richtlinienkonformer Rechtsfortbildung teleologisch zu reduzieren sei, soweit es sich um einen Verbrauchsgüterkauf iSd. § 474 I 1 BGB handele. Zwar richte sich die Rückgewähr der mangelhaften Kaufsache nach § 439 IV i.V. m. §§ 346 ff. BGB. Zur Herausgabe der gezogenen Nutzungen bzw. zur Leistung von Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache sei der Käufer indes nicht verpflichtet. Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber in Parallele zum höchstrichterlichen Verfahren durch die Neufassung des § 474 II 1 BGB umgesetzt, der die Verpflichtung des Käufers auf Leistung von Nutzungsersatz in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs nun explizit ausschließt. 2. Darüber hinaus hat der EuGH kürzlich in seinem Messner-Urteil entschieden, dass die Fernabsatzrichtlinie nationalem Recht entgegensteht, das den Käufer bei fristgerechter Ausübung des Widerrufsrechts aus einem Fernabsatzvertrag generell mit einem Nutzungs- oder Wertersatzanspruch belastet, es sei denn, die Benutzung der Sache widerspricht den Grundsätzen von Treu und Glauben oder stellt eine ungerechtfertigte Bereicherung dar. Tragende Überlegung war, dass der Verbraucher durch eine solche Ersatzpflicht gehindert sei, dasWiderrufsrecht innerhalb der ihm eingeräumten Bedenkzeit öllig frei und ohne jeden Druck« auszuüben. 3. Der Käufer ist beim Rücktritt vomKaufvertrag verpflichtet, dem Verkäufer die gezogenen sowie entgegen vernünftiger Wirtschaftsführung nicht gezogenen Nutzungen zu ersetzen. Diesem Ergebnis steht weder die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie noch das Quelle-Urteil des EuGH entgegen. Auch der neue § 474 II 1 BGB entfaltet keine Ausstrahlungswirkung auf das Rücktrittsrecht. In Zukunft werden die drei oben genannten Argumente wichtige Richtlinien für die Auslegung unseres Rechts sein. 법무부 민법개정위원회가 마련한 민법개정안 제388조의 2의 추완청구권 규정은 규정자체가 지나치게 단순하여, 그에 대한 해석을 학설과 판례에 유보하였다고 할 수 있다. 이에 독일에서의 추완청구권과 관련된 논의를 확인하는 것은 향후 입법방향(추완이행 우선의 원칙을 채택할 것인지, 매도인의 추완권을 명문화 할 것인지, 추완청구권을 행사한 매수인에게 어떠한 의무가 부과되는지 등) 및 그 해석의 방향을 설정함에 있어 나름의 의미가 있다. 독일민법상 매수인이 추완 이외의 하자담보법상의 권리(해제, 대금감액 및 손해배상)를 행사하기 위해서는, 추완을 위한 상당한 기간을 설정하여 매도인에게 ‘두 번째 제공의 권리(Recht zur zweiten Andienung)’를 부여해야 한다(독일민법 제281조 제1항, 제323조 제1항). 즉 설정된 추완기간이 적법하게 도과한 시점에 비로소 매수인은 추완 이외의 구제수단을 행사할 수 있다(추완이행 우선의 원칙). 추완이행 우선의 원칙을 얼마나 엄격하게 준수하느냐에 따라 매도인의 이익과 매수인의 이익은 현저한 차이가 발생하게 된다는점에서 이에 대한 해석은 매우 중요하다. 독일연방대법원(BGH)은 기본적으로 소비재매 매지침 등을 해석기준으로 하여 최대한 소비자를 보호하면서도 추완이행 우선의 원칙 및 매도인의 추완권의 공동(空洞)화를 방지하기 위하여 양자의 이익사이에서 적절한 균형추 (counter weight) 역할을 담당하고 있다. BGH가 어떠한 기준을 가지고 이 역할을 담당하고 있는지를 세 가지 관점에서 확인하면 다음과 같다. 첫째, BGH는 ‘상당한 기간설정요건’과 관련하여 유연한 해석을 통해 매수인을 보호한다. 설정된 기간이 상당한지는 개별 사안별로 매도인의 추완 가능성을 고려하여 판단하나, BGH는 매도인에게 ‘즉시’의 추완을 요구하는 것으로도 기간설정의 요건으로서 충분하다고 본다. 이는 의무를 위반한 매도인보다 적절한 이행에 대한 기대가 좌절된 매수인의 보호를 우선시한 것이며, 매우 짧거나 확정기일을 명시하지 않은 추완기간이 설정된경우라도 유효한 기간설정으로 인정해도 무방하다는 가치판단이 내포된 것으로 볼 수 있다. 더 나아가 BGH는 목적물의 하자에 대해 매도인이 고의로 묵비(默祕)하여 상대방을기망한 경우에는 기간설정이 불필요하다고 보아, 매도인의 보호 필요성에 따라 기간 설정의 요건의 충족 여부를 탄력적으로 판단한다. 둘째, 매수인이 추완기간을 정하지 않거나 또는 설정한 기간을 도과하기 전에 스스로하자를 제거한 경우(매수인에 의한 하자의 자구조치), 매수인은 해제, 손해배상 및 대금감액과 같은 2차적 권리를 행사할 수 없으며 지출한 비용 또한 매도인에게 청구할 수 없다. 매수인에 의한 자구조치를 인정하여 매도인에 대한 비용상환의무를 부담시키는 경우에는 매도인의 추완권(두 번째 제공의 권리)을 상실시키는 우회적인 길을 열어 주는 결과를 가져오기 때문이다. 셋째, 하자 있는 물건을 인도한 매도인이 완전물급부에 의해 하자 없는 새로운 물건을 매수인에게 인도한 경우, 매수인은 하자 있는 물건과 함께 하자 있는 물건을 사용함으로써 얻은 이익(사용이익)을 매도인에게 반환해야 할 의무를 진다(독일민법 제439조 제4항). 다만 소비재매매의 경우에는 매수인의 사용이익 반환의무가 인정되지 않는다(독일민법 제474조 제5항). 이는 추완권을 행사하는 소비자에게 비용적 부담을 부과하여 실질적으로 그 권리행사를 못하게 하는 것을 막기 위한 소비재매매지침을 고려한 입법이다. 그러나 소비재매매에 있어 소비자인 매수인이 추완청구권이 아닌 해제권을 행사한 경우에 는 판매자인 매도인 또한 사용이익 반환의무를 부담한다는 점에서 매수인의 사용이익 반환의무는 인정된다. 향후 우리 민법이 하자담보책임과 관련하여 어떠한 방향으로 개정될지 미지수이나, BGH 및 유럽사법재판소(EuGH) 판결, 그리고 최근에 신설된 자동차관리법 제47조의 2내지 제47조의 11에 대한 상세한 검토를 통해 입법과정에서 예측하지 못한 조문상의 흠결 등은 최대한 막아야 할 것이다.

      • KCI등재

        소비자 매매계약에 있어 계약부적합성에 따른 구제수단

        김상중 한국소비자법학회 2023 소비자법연구 Vol.9 No.3

        이 논문은 소비자매매법의 제정을 바라면서 매도 사업자의 계약위반에 따른 소비자의 구제수단을 입법적으로 검토한 글인데, 소비자의 구제수단과 그 행사기간 등에 관하여 얻어진 입법제안은 다음과 같다. 먼저, 소비자에게 계약에 적합하지 않은 물품이 제공되는 경우 소비자는 추완청구, 대금감액, 계약해제와 손해배상의 권리를 가지며 이들 권리는 양립할 수 있는 이상 경합적으로 인정되어야 한다(입법사항 1). 다음으로 부적합한 이행에 대한 소비자의 추완청구권은 이행우선과 계약유지의 원칙, 현실의 거래실무 등에 비추어 인정되어야 하며(입법사항 2) 다른 구제수단에 우선하는 구제수단으로서 입법되어야 한다(입법사항 3, 4). 한편 매수 소비자는 하자 등의 부적합한 이행에도 불구하고 이를 추완할 수 없는 경우에는 대금감액 또는 계약해제의 권리를 갖게 되는데, 양 권리는 선택적 관계로 구성되어야 한다(입법사항 5). 또한 추완청구, 대금감액 또는 계약해제의 권리행사에도 불구하고 계약위반에 따른 별도의 손해를 입은 소비자는 그 배상을 청구할 수 있어야 하는데, 본 연구는 하자손해와 하자확대손해 여부에 따라 입법할 것을 제안하였다(입법사항 6). 이상의 소비자 구제수단의 요건⋅내용과 비교하여 권리행사기간에 관한 입법 제안은 다소 논쟁의 여지를 갖고 있다. 먼저, 계약부적합에 따른 구제수단을 행사함에 있어서 매수 소비자가 이를 사전에 통지해야 할 의무(책무)를 부담하는지 여부인데, 본 연구는 소비자의 통지의무를 규정하지 않는 것으로 제안하였다(입법사항 7). 다음으로 소비자권리의 행사기간(장단)과 그 기산방식 등에 관하여 본 연구는 ‘2년의 주관적 기산 + 5년의 객관적 기산 방식’(제1안)과 ‘3년의 객관적 기산’ 방식(제2안)을 제안하였는데, 제1안을 최종적으로 지지하고 있다(입법사항 8). 다만 하자확대손해에 대한 소비자의 손해배상청구권은 주관적 기산 하의 3년, 객관적 기산에 따른 10년의 권리행사기간을 제안하였다(입법사항 10). 그리고 본 연구는 현행민법에 따르면 하자담보책임에 의한 매수인의 권리행사기간이 제척기간으로 파악되는 것과 달리 소비자의 추완이행과 손해배상청구권에 대해서는 소멸시효로 구성해 보았다(입법사항 9). 끝으로 계약부적합의 주장ㆍ증명책임과 관련하여 소비자가 하자 등의 계약부적합을 주장ㆍ증명하되, 인도한 날로부터 1년 내에 부적합함이 드러난 경우에는 인도 당시부터 하자의 존재를 추정하여 소비자의 증명곤란을 완화하는 규정을 제안하였다(입법사항 11). Diese Arbeit behandelt die Verabschiedung des Verbraucherkaufvertragsgesetzes und schlägt einen gesetzgeberischen Rechtsbehelf für Verbraucher im Falle einer Vertragsverletzung durch einen Verkäufer vor. Die Vorschläge zu Verbraucherrechten und deren Ausübungsfrist lauten wie folgt. Zunächst im Falle von der Lieferung einer nicht vertragsgemäßen Ware hat der Verbraucher die Rechte zur Nacherfüllung, Preisminderung, Vertragsauflösung bzw. zum Schadensersatz und diese Rechte sollten kumulativ anerkannt werden können(1. Vorschlag). Sodann muss das Recht des Verbrauchers auf Nacherfüllung bei nicht ordungsgemässer Leistung im Hinblick auf den Grundsatz der Erfüllungspriorität und der tatsächlichen Geschäftspraxis anerkannt werden(2., 3. Vorschlag) und Vorrang vor anderen Rechtsbehelfen haben(4. Vorschlag). Der Verbraucher hat dazu das Recht, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine nicht vertragsgemäße Leistung nicht nacherfüllt werden kann(5. Vorschlag). Darüber hinaus kann der Verbraucher neben dem Recht auf Nacherfüllung, Minderung bzw. Rücktritt den Ersatz von dem noch verbleibenden Schaden verlangen und schlägt die Arbeit die Regelung des Ersatzanspruchs bei der Unterscheidung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschäden vor(6. Vorschlag). Im Vergleich zu den oben genannten Voraussetzungen und Inhalten der Rechtsbehelften ist der gesetzgeberischen Vorschlag zur deren Ausübungsfrist noch umstritten. Zunächst stellt sich die Frage, ob der Verbraucher verpflichtet ist, den Unternehmer zum Inanspruchnehmen seiner Rechtsbehelfen vorab über die Vertragswidrigkeit zu informieren. In dieser Studie wird vorgeschlagen, diese Hinweispflicht des Verbrachers nicht festzulgen(7. Vorschlag). Dazu im Hinblick auf die Ausübungdsdauer von Verbraucherrechte und diese Ablaufszeitpunkte überprüft die Arbeit die „subjektive Ablaufsmethode von 2 Jahren + obkektive Ablaufsmethode von 5 Jahren“ (1. Modelle) und die „objektive Ablaufsmethode von 3 Jahren“ (2. Modelle) und wird dann die 1. Modelle vorgeschlagen (8. Vorschlag). Für den Ersatzanspruch des Verbrauchers bei Mangelfolgeschäden beträgt die hier vorgeschlagene Ausübungsfrist jedoch 3 Jahre beim subjektiven Ablauf und 10 Jahre beim objektivem Ablauf(10. Vorschlag). Schliesslich soll der Verbraucher zur Geltendmachung seiner Behelfen die Vertragswidrigkeit behaupten und beweisen. Wenn jedoch die Nichtkonformität innerhalb eines Jahres nach em Lieferdatum festgestellt wird, wird nach dem Gesetzesvorschlg das Vorliegen des Mangels ab dem Zeitpunkt der Lieferung vermutet, was die Beweisschwierigkeiten des Verbrauchers verringern kann(11. Vorschlag).

      • KCI등재

        매수인의 자구조치에 관한 연구

        김 화(Kim Hwa) 한국재산법학회 2017 재산법연구 Vol.34 No.1

        매수인의 추완청구권의 문제는 최근 우리민법에서도 그 이론적 관심이 증가되고 있다. 이러한 매수인의 추완청구권에 관한 논의의 연장선에서 매수인의 자구조치에 대한 문제도 함께 대두되고 있다. 이는 매수인의 자구조치란 매매목적물에 하자가 있을 경우 매수인 스스로가 이러한 하자를 제거하고 이에 들어간 비용의 상환을 매도인에게 청구할 수 있는가에 관한 문제이다. 이러한 매수인의 자구조치의 문제는 매수인이 추완을 달성하는 하나의 형태로 이해할 수 있지만 이러한 자구조치를 통하여서 추완이행 우선의 원칙이 침해될 수 있다는 점이 문제가 된다. 이러한 매수인의 자구조치에 따른 매도인에 대한 비용상환청구권을 인정할 것인가에 관하여서 독일민법에서는 크게 이를 인정하는 입장과 이를 부정하는 입장으로 나뉘어 있다. 이를 긍정하는 입장에서는 그 법적인 근거를 위험부담에 관한 일반규정인 독일민법 제326조 제2항 제2문에서 찾으려는 입장과 사무관리, 부당이득과 같은 일반적 제도에서 찾으려는 입장으로 대별할 수 있다. 독일연방대법원은 매수인의 자구조치가 문제된 사안에서 이를 명시적으로 부정한 이래 계속적으로 이를 부정하는 입장을 취하고 있다. 독일 연방대법원의 견해에 따르면 매수인의 자구조치권을 인정하는 것은 독일입법자들이 도급이나 임대차와 달리 이를 인정하지 않으려 한 입법자의 명시적 결단에 반한다는 점과 이러한 매수인의 자구조치가 매도인의 입증의 곤란을 가져올 수 있다는 실무상의 이유를 들고 있다. 우리민법상 매수인의 자구조치에 따른 비용상환청구권을 인정할 것인가의 문제는 결국 우리민법에서 추완이행 우선의 원칙 또는 이와 결합된 계약은 지켜져야 한다는 일반 원칙이 얼마나 관철되고 있는가라는 문제와 연결된다. 일반적 형태의 추완청구권을 규정 하고 있는 도급계약상의 하자담보책임을 통해서 살펴보았을 때 이러한 추완이행 우선의 원칙이 하자담보책임의 일반적 원칙으로 인정되고 있지는 않으므로 독일민법과 달리 이러한 문제는 사무관리 또는 부당이득을 통해서 해결될 수 있으리라 생각된다. 나아가 추완이행 우선의 원칙을 일반적으로 인정하고 있는 우리민법 개정안과 관련하여서 입법론적으로 매수인의 자구조치권을 명시적으로 규정하는 조문을 마련할 필요가 있다고 보여진다. Die Problematik der Nacherfüllung gewinnt ihre Bedeutung immerhin in KBGB sowie Änderungsentwurf des KBGB. Jedoch bedeutet die Ausandersetzung hinsichtlich der Nacherfüllung einen Brennpunkt im Schrifttum des neuen BGB. Diesbezüglich stellt sich auch die Frage nach Selbstvornahme des Käufers. Dieses Problem besteht darin, ob ein Anspruch des Käufers auf Aufwendungsersatz wegen des eigenen Magelbeseitigungsvornahme bejaht werden soll. Diesbezüglich gehen Lösungsvorschläge geteilt in zwei Richtungen. Der BGH spricht stets gegen den Anspruch des Käufers auf Aufwendungsersatz wegen der Selbstvornahme. Hingegen sprechen sich einige Ansichten für das Selbstvornahmerecht des Käufers. Solche Ansichten, die das Selbstvornahmerecht des Käufers bejahen, finden ihre Ansatzpunkt in Paragraph 326 Absatz 2 Satz 2 oder in allgemeine Rechtsinstitutionen, z.B. ungerechtfertigte Bereicherung sowie Geschäftsführung ohne Auftrag. Dagegen lehnt der BGH diese Ansichten ab, mit der Begründung, dass derartige Bejahung des Selbstvornahmerechts des Käufers die klare Wille des Gesetsgebers widerspricht. Darüber hinaus macht derartige Auslegung eine ungerechte Schwächung des Abwehrrechts des Käufers angesicht des Beweisschutzes. Im KBGB ist der Grundsatz über Vorrang der Nacherfüllung anders als im BGB nicht im Mängelgewährleistung ersichtlich. Aufgrund dessen ist die Problematik der Selbstvornahme des Käufers mit Hilfe von ungerechtfertigter Bereicherung sowie Geschäftsführung ohne Auftrag zu lösen obwohl das Selbstvornnahmerecht des Käufers im KBGB nicht ausdrücklich geregelt wird. Im Änderungsentwurf des KBGB wird Selbstvornnahmerecht des Käufers auch nicht normiert, wenngleich der Vorrang der Nacherfüllung beachtet wird. In diesem Zusammenhang sollte eine ausdrücliche Regelung über das Selbstvornnahmerecht des Käufers, wie ein Selbstvornnahmerecht des Bestellers im BGB, eingegliedert werden.

      • KCI우수등재

        민법상 착오와 하자담보책임과의 관계

        서종희 한국민사법학회 2020 民事法學 Vol.92 No.-

        매매목적물에 대한 성상의 착오가 있는 경우에는 각국의 성상의 착오를 어떻게 볼 것인지에 대해 차이가 있으나, 결과적으로 성상의 착오는 하자담보책임과 동시에 성립하는 경우가 발생하여, 양자의 관계를 어떻게 이해할 것인지가 문제된다. 비교법적으로 일본의 판례는 착오취소 제도를 우선적용하는 입장이다. 일본의 판례는 ‘메이지민법상 착오가 취소사유가 아니라 당연무효 사유였기 때문에 착오가 문제되는 경우에는 유효한 계약을 전제로 하는 담보책임은 문제되지 않는다’는 것을 논거로 한다. 그러나 우리의 경우는 착오가 무효사유가 아니라 취소사유라는 점에서 일본 판례의 논거는 우리에게 설득력이 약하다. 반면에 독일의 판례는 하자담보책임 우선적용설은 취하고 있는데 그 논거로 하자담보책임이 단기의 제척기간을 두어 법률관계의 신속한 확정을 의도하였다는 점, 착오취소와의 경합을 인정하면 2002년 채권법을 개정하면서 도입한 추완우선의 원칙의 취지가 몰각될 수 있다는 점 등을 논거로 한다. 그러나 우리의 경우에는 하자담보책임의 기산점을 하자를 안 날이라는 주관적 기산점으로 규정하였다는 점에서 담보책임의 권리행사기간이 착오취소의 권리행사기간에 비하여 단기라고 할 수 없다. 따라서 법률관계의 신속한 확정이라는 이유만을 놓고 본다면, 담보책임을 착오취소의 특별규정을 보지 않을 수 있다. 더 나아가 우리민법은 독일민법과 달리 하자담보책임과 관련하여 추완우선의 원칙을 인정하고 있지 않다는 점에서 매수인이 착오취소를 주장하였다고 하여 독일과 같이 입법취지를 형해화하는 위험은 발생하지 않는다. 따라서 독일과 같이 하자담보책임 우선적용설을 채택할 필요성 또한 적다. 마지막으로 소송법상으로도 양자의 관계를 법조경합관계로 보게 되면, 앞에서 서술한 것처럼 하자담보책임의 요건 및 효과가 착오취소와는 제도적으로 전혀 다른 목적을 지향함에도 불구하고 원고가 착오취소를 주장하는 경우에도 법원에 의해 하자담보책임이 인정된다는 점에서 문제가 있다. 요컨대 위와 같은 이유 등을 고려하면, 양자의 경합을 인정하는 것이 하자담보책임제도와 착오취소제도의 독자적인 기능을 유지하면서 권리자 구제에 더 충실할 수 있다. 따라서 대상판결이 하자담보책임 제도와 착오취소 제도의 그 취지 및 요건과 효과가 구별되는 것을 근거로 하여 양 제도의 경합을 인정한 것은 타당하다. Liefert der Verkäufer die mangelhafte Ware nach Vertragsschluss an den Käufer, in welchem Verhältnis stehen Anfechtung wegen Irrtums, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung nach dem KBGB? Im Fall von Deutschland, die Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums nach § 119 II wird ab Übergabe der Sache durch §§ 434, 437 BGB gesperrt – die Regelungen des Kaufrechts über den Vorrang der Nacherfüllung und die kurze Verjährung sind spezieller. Jedoch bleibt bei arglistiger Täuschung eine Anfechtung auch nach Übergabe der Sache möglich. Der arglistig Täuschende ist nicht schutzwürdig. Für Ansprüche wegen fahrlässiger Fehlangaben sind die Regelungen des Sachmängelgewährleistungsrechts abschließend. Der Vorrang der Nacherfüllung und die kurze Verjährungsfrist sollen nicht über eine Anwendung der c.i.c. umgangen werden. Bei einer arglistigen Täuschung kann die c.i.c. nach herrschender Meinung neben dem Gewährlesitungsrecht geltend gemacht werden. Denn der arglistig Täuschende kann sich nach § 323 II Nr. 3 BGB nicht auf die vorrangige Nacherfüllung berufen und es gilt die regelmäßige Verjährung. Der arglistig Täuschende ist nicht schutzwürdig. Im Fall von Japan, da der japanische Präzedenzfall im Irrtumsfall ungültig ist nach dem JBGB vor der Überarbeitung, wird davon ausgegangen, dass es kein Problem mit der Gleichzeitigkeit der gewährleistung geben kann, die auf der Gültigkeit des Vertrags beruht. Aber Korea kommt zu einem anderen Ergebnis als Deutschland. Dies liegt daran, dass der Vorrang der Nacherfüllung nicht anerkannt wird. Im Gegensatz zum JBGB vor der Änderung ist ein Irrtum nach § 109 KBGB kein Grund für die Ungültigerklärung, sondern ein Grund für die Anfechtung deshalb. Daher ist in Korea ein anderer Ansatz möglich als in Japan oder Deutschland. Da die beiden Systeme(Sachmängelgewährleistung und Eigenschaftsirrtum) unterschiedliche Zwecke, Anforderungen und Auswirkungen haben, sollte die Gleichzeitigkeit zwischen den beiden Systemen anerkannt werden.

      • KCI등재

        국제적 통일계약법들에 있어서 구제수단의 체계 및 구조에 관한 연구 ― 유엔통일매매법을 중심으로 ―

        김화 연세대학교 법학연구원 2023 法學硏究 Vol.33 No.4

        Das CISG, die PECL und die PICC haben ein rechtsbehelfsorientiertes System. Es ist wichtig, die Struktur dieser auf Rechtsbehelfe ausgerichteten Systeme zu verstehen, weil sie als Modelle für nationale Vertragsrechtsreformen dienen und weil sie systematische Ähnlichkeiten mit anderen internationalen einheitlichen Vertragsgesetzen aufweisen. Die Einheitlichen Vertragsgesetze zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine Liste von Rechtsbehelfen für bestimmte Vertragsverletzungen enthalten, so dass die andere Partei bei einer Vertragsverletzung leicht feststellen kann, welche Rechtsbehelfe ihr zur Verfügung stehen. Noch wichtiger ist jedoch, dass sie eine Beziehung zwischen der Aufhebung eines Vertrags und dem Fortbestehen des Vertrags herstellen. Nach internationalem einheitlichen Vertragsrecht ist der Rücktritt und die anschließende Rückabwicklung ein letztes Rechtsbehelf und soll die Interessen der vertragsbrüchigen Partei schützen, während der Vertrag durch andere Rechtsbehelfe aufrechterhalten wird. Dieser Grundsatz spiegelt zum einen den Grundsatz wider, dass Verträge eingehalten werden sollten, und zum anderen sind Rücktritt und Rückabwicklung bei internationalen Geschäften aus wirtschaftlicher Sicht sehr kostspielig und hoch risikohaltig für die Parteien. Es gibt drei Möglichkeiten, einen solchen Rücktritt einzuschränken und den Vertrag aufrechtzuerhalten. Die erste ist die Festsetzung einer Nachfrist. Eine von der anderen Vertragspartei gesetzte Nachfrist gibt der vertragsbrüchigen Partei die Möglichkeit, die Vertragsverletzung zu heilen oder zu beheben. Wenn die Setzung einer solchen Nachfrist davon abhängt, dass die andere Partei der Vertragsverletzung eine Nachfrist setzt, wird auch anerkannt, dass die verletzende Partei ein positives Recht hat, die Verletzung zu heilen oder zu beheben. Dabei handelt es sich um das so genannte Recht auf Nacherfüllung, das es der vertragsbrüchigen Partei ermöglicht, ihre Vertragsverletzung nachträglich aktiv zu heilen und damit die Ausübung des Rechts auf Rücktritt des Vertrags zu verhindern. Eine Voraussetzung für den Rücktritt ist schließlich die so genannte wesentliche Vertragsverletzung. Indem ein hohes Maß an wesentlicher Vertragsverletzung als Voraussetzung für den Rücktritt verlangt wird, soll der Rücktritt für die andere Vertragspartei das letzte Mittel sein. Obwohl bei diesem System der Rechtsbehelfe im internationalen einheitlichen vertragsrecht das Problem besteht, dass die wesentliche Vertragsverletzung als Rücktrittvoraussetzung nicht rechtssicher gewährleistet werden kann, da es sich im Grunde um einen flexiblen Begriff handelt, ist seine Bedeutung insofern anzuerkennen, als es im Interesse der Parteien eines internationalen Geschäfts liegt, die Beendigung des Vertrags und den damit verbundene Schaden so weit wie möglich zu vermeiden.

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