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        다수당사자 사이의 부당이득에 관한 최근의 판례의 검토

        정태윤 한국민사법학회 2010 民事法學 Vol.52 No.-

        In dieser Studie wurde überprüfte die Rechtsprechung über den Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnissen. 1. Besitzkondiktion Der Besitz kann nicht Vermögenswert sein. Er ist kein Gegenstand, sondern die bestimmte Beziehung einer Person zu einer Sache. Der Grund für die “Einbürgerung” der generellen, also auf jeden Besitz und auf jede Art des grundlosen Besitzwechsels angewendete condictio possessionis lag einerseits in dem unbestrittenen Bedürfnis für die Klage, andererseits in der Unfähigkeit der Lehre,nach ihrer Kritik der Brunsschen Thesen die Besitzkondiktion auf eine andere Grundlage zu stellen als den vermeintlichen Vermögenswert des Besitzes. 2. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Leistung auf Anweisung Das bereicherungsrechtlich relevante Dreiecksverhältnis der Anweisungslage ist dann gegeben, wenn jemand auf Anweisung eines anderen einem Dritten, dem B seinerseits in aller Regel etwas schuldet, diese von B geschuldete Leistung als Erfüllungsgehilfe aus seinem eigenen Vermögen erbringt. In diesem Sachverhalt A nicht an C, sondern an B und dieser seinerseits an C leiste, da A mit seiner Zuwendung an C einen Leistungszweck nur gegenüber B und dieser mit der Anweisung einen Leistungszweck nur gegenüber C verfolgt. 3. Der Bereicherungsausgleich in Zessionsfällen Im Korea anders als im Deutschland handelt es sich bei den Zessionsfällen im BGB nicht auf den Bereicherungsausgleich sondern auf der Vorschrift des Drittsschutz. Sowohl nach der Jurisprudenz als auch nach der herrschenden Lehre im Korea, kann der Schuldner, der seine Schuld erfüllt hat und danach von dem Vertrag Rücktrittsrecht ausgeübt hat, den Bereicherungsanspruch gegen den Dritten haben, so daßim Zessionsfällen kann der Zessionar den Schutz vor den Mängeln des Deckungsvsrhältnises nicht nehmen. Aber meines Erachtens kann der Zessionar davor den Schutz nehmen. 4. Das bereicherungsrechtliche Rückabwicklung beim Rücktritt des Vertrags zugunsten Dritter Nach der Rechtsprechung liegt hier nichts anders als ein Fall der abgekürzten Leistung. Dementsprechend kommt auch hier bei Fehlerhaftigkeit des Deckungsverhältnisses nur eine Kondiktion gegenüber dem Versprechensempfänger in Betracht. 5. Der Bereicherungsausgleich in der sogenannten Einbaufälle. Für dieses Problem bietet sich allein die einen ganz verwandten Sachverhalt regelnde Vorschrift des §249 Bürgerliches Gesetzbuch an: Dementsprechend ist die in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Kondiktionssperre auf die Einbaufälle mit der Folge im Wege der Analogie zu übertragen, daß die Nichtleistungskondiktion dann ausgeschlossen ist, wenn der Empfänger bezüglichdes Eigentums des Leistenden gutgläubig war. 6. Der Bereicherungsausgleich auf das unterschlagenes Geld Wenn der Schuldner das von dem Geschädigten unterschlagenen Geld zur Tilgung seiner Schuld gegenüber seinem Gläubiger verbraucht hat, hat das Erlangen des Gläubigers von dem Geld insofern das rechtliches Grund wie beim Empfang der Gläubiger in gutem Glauben und ohne grober Fahrlässigkeit war.

      • KCI등재
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        부합과 동산선의 취득 –그 유추적용가능성에 관하여–

        최윤석 한국토지법학회 2021 土地法學 Vol.37 No.2

        Das Urteil des koreanischen Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 24. September 2009 (2009Da15602) setzt sich mit dem folgenden (vereinfachten) Fall auseinander: Ein Bauunternehmen [U], das Baumaterialien unter Eigentumsvorbehalt von einem Vorbehaltsverkäufer [V] erworben hat, baut diese Baumaterialien in Erfüllung des Bauvertrags mit dem Bauherrn [H] in ein in Errichtung befindliches dem H gehörendes Gebäude ein. Der OGH führt in seinem Urteil wie folgt aus: „Die Materialien sind zwar nicht vom Erwerber [U] an den Dritten [H] veräußert worden, sie wurden aber in Erfüllung des Werkvertrags dem Dritten [H] zur Verfügung gestellt, so dass dies dem Wesen nach der rechtsgeschäftlichen Veräußerung einer Sache ähnlich ist. Daher kann unter analoger Anwendung der Rechtsdogmatik über den Behalt des Nutzens beim gutgläubigen Erwerb der Entschädigungsanspruch des Vorbehaltsverkäufers [V] verneint werden.“ Auf dieser Grundlage hat der OGH entschieden, dass V gegen H keinen direkten Bereicherungsanspruch auf Zahlung des von U nicht entrichteten Kaufpreises der Baumaterialien hat. Der OGH sieht die Verbindung, den Einbau von Baumaterialien, als Realakt mit der Veräußerung von Sachen als dem Wesen nach vergleichbar an. Es ist allerdings allgemein anerkannt, dass die Vorschriften für Rechtsgeschäfte weder direkt noch analog auf Realakte Anwendung finden. Der OGH wendet dagegen die Rechtsdogmatik des gutgläubigen Erwerbs von Sachen auf einen Realakt, die Verbindung analog an. Dieses Urteil des OGH entspricht der herrschenden deutschen Literatur. Diese Abhandlung befasst sich mit der Frage, ob und wie eine analoge Anwendung der Rechtsdogmatik für Rechtsgeschäfte auf Realakte dogmatisch begründbar ist. Sie analysiert zudem rechtsvergleichend die Rechtslage in Korea und Deutschland. 대법원이 2009년 9월 24일 선고한 2009다15602 판결은 건축자재상으로부터 소유권유보부매매를 통해 건축자재를 매수한 건축회사가 건축주와의 도급계약의 이행으로 매수한 건축자재를 부합시키는 사례를 다루고 있다. 이 사례에서 대법원은 “자재가 직접 매수인으로부터 제3자에게 교부된 것은 아니지만 도급계약에 따른 이행에 의하여 제3자에게 제공된 것으로서 거래에 의한 동산 양도와 유사한 실질을 가지므로, 그 부합에 의한 보상청구에 대하여도 위에서 본 선의취득에서의 이익보유에 관한 법리를 유추적용하여 보상청구를 부정할 수 있다”고 하였다. 대법원은 이러한 점을 근거로 건축자재상이 건축회사로부터 받지 못한 건축자재대금을 건축주에게 직접 부당이득반환청구할 수 없다고 판단하였다. 그런데 의문스러운 점은 건축회사가 건축주의 건물에 부합이라는 사실행위를 통해 건축자재를 가지고 시공하였음에도 불구하고, 대법원은 이러한 부합이라는 사실행위가 실질적으로 동산의 양도와 유사하다는 점을 논거로 내세우면서, 건축자재상의 부당이득반환청구를 부정한 점에 있다. 사실행위에 법률행위를 적용할 수 없음은 물론이고 유추적용도 할 수 없다는 것이 법의 일반원칙이다. 그러나 대법원은 부합이라는 사실행위에 법률행위인 동산양도 및 그 동산양도를 전제로 하는 동산선의취득의 이익보유의 법리를 유추적용하고 있다. 이러한 대법원의 판단이 독일 다수설의 입장과 일치하고 있으므로, 본 연구에서 부합이라는 사실행위에 법률행위의 법리를 유추적용하는 것이 이론적으로 타당한지, 그리고 왜 이러한 유추적용을 수행하려고 하는지를 우리와 독일의 상황을 조사하여 비교연구하고, 이에 관한 결론을 바탕으로 우리 대법원의 입장을 전반적으로 비판하는 연구를 진행하게 된다.

      • KCI등재

        등기명의부당이득과 부당이득의 삼각관계

        정태윤 한국민사법학회 2010 民事法學 Vol.51 No.-

        Der Ursprung der Besitzkondiktion des BGB liegt in der gemeinrechtlichen Lehre, in der sie maßgeblich Carl Georg Bruns geprägt hat. Seine Untersuchungen in der im Jahr 1848 erschienenen Schrift "Das Recht des Besitzes in Mitelalter und Gegenwart" und den "Besitzklagen des römischen und heutigen Rechts" von 1874 enthalten die erste systematische Darstellung der condictio possessionis und veranlaßten die gemeinrechtliche Lehre und die erste Kommission entscheidend zu deren Anerkennung. Brubs entwickelte sein Prinzip auf der Grundlage der seinerzeit herrschenden Bereicherungslehre. Als grundlegend für die Bereicherungsdogmatik des späten Gemeinen Rechts gelten die Ausführungen Friedrich Carl von Savignys im fünften Band seines “System des heutigen Römischen Rechts". Nach Savigny beruhen die rechtsgeschäftlichen Tatbestände der condictio sowie die condictio indebiti auf einer gemeinsamen Grundlage, denn allen Tatbeständen liegt der Verlust der rei vindicatio zugrunde. Der Grund für die “Einbürgerung" der generellen, also auf jeden Besitz und auf jede Art des grundlosen Besitzwechsels angewendete condictio possessionis lag einerseits in dem undestrittenen Bedürfnis für die Klage,andererseits in der Unfähigkeit der Lehre, nach ihrer Kritik der Brunsschen Thesen die Besitzkondiktion auf eine andere Grundlage zu stellen als den vermeintlichen Vermögenswert des Besitzes. Aber der Besitz kann nicht Vermögenswert sein. Er ist kein Gegenstand, sondern die bestimmte Beziehung einer Person zu einer Sache. Das Gleiche gilt für die Eintragung. Also die Regelungen, die voraussetzen die Bereicherung, zum Beispiel die abgekürzten Leistungen, können für die Eintragung nicht angewendet wurden.

      • KCI등재

        과오배당과 부당이득 반환청구에 관한 비교법적 검토

        정태윤 梨花女子大學校 法學硏究所 2015 法學論集 Vol.20 No.2

        배당절차에서 실제로 배당을 받아야 할 채권자가 배당을 받지 못하고 배당을 받지 못할 자가 배당을 받은 경우가 발생할 수 있는데, 이러한 경우에 배당을 받지 못한 채권자는 배당을 받지 못할 자이면서도 배당을 받은 자를 상대로 배당이의를 하고 나아가 배당이의의 소를 제기하여 구제를 받는 것이 원칙이다. 그러나 그 채권자가 법정의 절차를 준수하지 못하여 배당이의의 소를 통하여 구제를 받지 못하는 경우가 있을 수 있는데, 이러한 경우에 배당을 받지 못한 채권자가 배당을 받지 못할 자이면서도 배당을 받았던 자를 상대로 부당이득반환청구를 할 수 있는가 하는 문제가 발생한다. 이 문제에 관하여 종래 학설의 다툼이 활발하게 있었으며, 현재는 ‘적법하게 배당요구를 한 채권자’에 한하여 부당이득반환청구를 인정하는 것이 다수설과 판례의 입장이다. 이 문제에 대한 학설과 판례에 관해서는 그동안 여러 문헌들에 의하여 활발하게 소개 및 검토되었으므로, 본 논문에서는 이들 학설과 판례에 대하여서는 더 이상 자세하게 논하지 않았다. 본 논문은 비교법적 관점에서 이 문제에 관한 외국의 법제를 소개함으로써 이 문제를 바라보는 시야의 폭을 넓히고, 나아가 이 문제에 대한 해석론적·입법론적 해결을 모색하는데 도움을 주는 것을 목적으로 하고 있다. 이러한 목적 하에 먼저, 2006년의 법개정을 통하여 부동산압류절차와 그 경락대금의 배당절차를 대폭 개정한 프랑스의 입법례를 소개·검토하였다. 그런 다음 우리와 유사한 법규정을 가지고 있는 일본의 학설·판례를 소개하였다. 본 문제에 관한 일본의 학설·판례는 그동안 몇몇 문헌에 의하여 단편적으로만 소개되어 왔었는데, 本稿에서는 먼저 일본의 학설·판례의 전반적인 개요를 살펴 본 다음, 특히 배당이의소송에서 승소확정판결에 기하여 배당을 받은 채권자가 패소확정판결을 받은 자 아닌 다른 배당요구채권자가 받을 몫까지도 배당받은 결과가 되는 경우, 그 다른 배당요구채권자가 위 배당받은 채권자를 상대로 부당이득반환청구를 할 수 있는지에 관하여 초점을 맞추어서, 이와 관련된 문제에 관한 학설을 소개·검토하였다. 그리고, 독일의 입법례에 관하여서는 그동안 여러 문헌에서 충분히 언급되었으므로, 本稿에서는 따로 언급하지는 않았고, 다만 결론 부분에서 프랑스의 입법례와 비교하면서 독일에서의 통설적 견해를 인용하였다. 그리고 논의를 정리하면서 비교법적 검토를 기초로 하여 특히 두 가지 중요한 문제에 관하여 본인의 견해를 피력하였다. Es ist die herrschend Lehre und Judikatur in der Republik Korea, daß ein Gläubiger, falls er den Widerspruch zum Teilungsplan nur unterlassen hat, zwar die Möglichkeit verloren hat, nachträglich Widersptuchsklage zu erheben, aber daß er sein besseres oder sonstiges Recht immer noch in der Weise weiterverfolgen kann, daß er den im Teilungsplan zu Unrecht als vorrangig bezeichneten Gläubiger aus Bereicherungsrechte auf Zahlung des Betrages verklagt. Nun ist es nicht notwendig, darüber zu detaillieren. Aber halte ich es nützlich, die Fälle der fremden Gesetze zu präsentieren und überprüfen. Also, zuerst habe ich berichtet das französisches Verteilungsverfahren. Im Gegensatz zum koreanschen oder deutschen Gesetzbuch, hat ein Gläubiger, falls er den Widerspruch zum Teilungsplan selbst unterlassen hat, sowohl die Möglichkeit verloren, nachträglich Widerspruchsklage zu erheben, als auch die Möglichkeit verloren, sein angebliches Recht mit einer auf das Bereicherungsrecht gestützten Klage doch noch geltend zu machen. Am nächsten, habe ich berichtet das japanischen Verteilungsverfahren. Das japanisches Verteilungsverfahren ist dem der Korea oder Deutschland sehr ähnlich. Letztens, habe ich ein Verteilungsverfahren mit den anderen vergleichten und die Lösung der zwei Probleme über das Bereicherungsrechts vorgezeigt.

      • KCI등재

        민법 제203조의 비용상환청구권과 제741조, 제748조의 부당이득반환청구권의 적용관계- 계약의 무효⋅취소, 해제에 따라 반환할 목적물에 지출한 비용의 상환을 중심으로 -

        김상중 한국민사법학회 2009 民事法學 Vol.47 No.-

        Bei der vorliegenden Arbeit geht es um das klassische, noch umstrittene Thema, das Spannungsverhältnis zwischen dem vindikatorischen Verwendungsanspruch und dem bereicherungsrechtlichen Kondiktionsanspruch nach dem § 203 und den §§ 741, 748 KBGB, besonders im Falle der Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Vertrages. Nach der jüngst heftig vertretenen Ansicht der Lehre der bereicherungsrechtlichen Typologie, nämlich nach der Trennungstheorie ist die bereicherungsrechtliche Verwednungskondiktion bei der Nichtigkeit eines Vertrages auch neben dem vindikatorischen Anspruch anzuwenden. Mit dieser Ansicht setzt sich die Arbeit kritisch auseinander und versucht es im Gegenteil, die früher herrschenden Lehre, nach welcher der Verwendungsanspruch gemäß § 203 KBGB im Verhältnis zum Kondiktionsanspruch als eine vorrangige Regelung zu behandeln ist, theoretisch zu mauern. Dazu geht die Arbeit zunächst auf die rechtsvergleichende Analyse über die betreffenden Regelungen in einigen europäischen Ländern ein. Bei einer solchen Betrachtung ist es verdeutlich sichtbar, dass sich die oben angesprochene erneute Ansicht in Korea mit der deutschen wissenschaftlichen Bemühung anlehnt. Eine solche Bemühung, nach welcher der Kondiktionsanspruch neben dem vindikatorischen Verwendungsersatzanspruch zur Anspruchsgrundlage auf die Verwendungen auf die zurückzugewährende Sache anzuführen ist, ist in großen Teilen auf die deutsche bestimmte Rechtslage zurückführbar, den vindikatorischen Verwendungsanspruch des bösgläubigen Besitzers nach dem § 996 BGB zu verneinen. Doch gibt es im koreanichen BGB keine zur deutschen vergleichbare Gesetzeslage; den Verwendungsersatzanspruch gewährt die Regelung des § 203 KBGB nach dem französichen Vorbild nicht nur dem gutgläubigen, sondern auch dem bösgläubigen Besitzer. In Rücksicht darauf besteht nur wenig das Bedürfnis, den § 203 und die §§ 741, 748 KBGB nebenbei anzuwenden und damit die Möglichkeit zum Verwendungsersatz- anspruch des bösgläubigen Besitzers zu erweitern. Desweitern erregt die Arbeit darauf die Aufmerksamkeit, dass die Vorschrift des § 203 KBGB, wie die herrschende Meinung schoh früh behauptet hat, im Rahmen einer allgemeinen bereicherungsrechtlichen Regelung eine spezialle Stellung erhält. Im Gegenteil dazu ist der § 203 KBGB im Verhältnis zu den gesamten Vorschriften zum Verwendungsersatzanspruch (etwa §§ 310, 325, 594, 617, 626, 688, 701 KBGB) als eine allgemeine Regelung anzusehen. Aufgrund der rechtsvergleichenden, systematischen Analyse erlangt die Arbeit zum Ergebnis, dass im Verhältnis zum bereicherungsrechtlichen Anspruch der § 203 KBGB auf die Verwendung für die zurückzugewährende Sache wegen der Nichtigkeit eines Vertrages, ausgenommen bei einem Werkvertrag, vorrangig anzuwenden ist.

      • 세무공무원이 과오납 환부 사유가 없음에도 있는 것처럼 서류를 작성하여 친척들 명의의 계좌로 송금하게 한 경우 그 송금액을 부당이득반환청구할 수 있는지 여부

        정태윤 민사판례연구회 2016 民事判例硏究 Vol.- No.38

        It is the common opinion and the jurisprudence in Korea that when B defrauds A of money or embezzles A’s money and pays that money to his creditor C, A cannot claim that money as unjust enrichment on condition of C’s good faith-that is, C did not know the defraudation or the embezzlement-and in absence of C’s gross negligence. And the Supreme Court applied this jurisprdence to the case when a revenue officer made remit a supposed overpaid amount of taxes to his relatives by falsifying documents, and decided that that remitted money could not be claimed as unjust enrichment. But this jurisprudence can be applied only when the defrauded or embezzled money was transmitted to C the profiteer indirectly through B the defrauder or the embezzler, and should not be applied when the money was transmitted directly from A the victim to the C the profiteer. For in the former case C the profiteer got the money from B the defrauder or the embezzler, so between A’s loss and C’s profit there is no causal relation, or at least C got A’s money in the good faith, so C has justifying cause. While, on the othere hand, in the latter case C got the profit directly from A’s loss, so unless C got A’s money in the good faith, he must give it back as unjust enrichment. And for the requirement of C’s good faith to be fulfilled in the latter case, A should have caused C to believe that A delivered the money to C on the B’s instruction, as was not the case. Therefore, in this commented case the remitted money should be returned as unjust enrichment. 편취금전에 의한 변제와 부당이득의 문제는 피해자로부터 금전을 편취한 자가 그 금전을 자신(또는 타인)의 채무에 대한 변제로서 채권자인 제3자에게 변제한 경우에 피해자가 제3자에게 그 수령한 금전을 부당이득으로 반환청구할 수 있는가 하는 것으로서, 이 문제에 대하여 대법원은 리딩 케이스라고 할 수 있는 2003. 6. 13. 선고 2003다8862 판결에서 “채무자가 피해자로부터 횡령한 금전을 자신의 채권자에 대한 채무변제에 사용하는 경우 채권자가 그 변제를 수령함에 있어 그 금전이 횡령한 것이라는 사실에 대하여 악의 또는 중대한 과실이 없는 한 채권자의 금전취득은 피해자에 대한 관계에서 법률상 원인이 있는 것으로 봄이 상당하며, 이와 같은 법리는 채무자가 횡령한 금원을 제3자에게 증여한 경우에도 마찬가지라고 보아야 할 것이다”라고 판시하였고, 그 이후에도 계속하여 동일한 취지의 판결을 내림으로써 대법원의 이러한 입장은 이제 확고한 것으로 자리 잡았다고 할 수 있다. 그런데 이러한 판례의 법리는 금전편취 사건들 중에서 일정한 유형의 경우, 즉 편취자가 편취한 금전에 대하여 그 소유권 내지는 그 금전에 대한 권리를 취득한 경우에는 별 문제 없이 적용될 수 있지만, 또 다른 일정한 유형의 경우, 즉 편취자가 편취한 금전에 대한 소유권—또는 그에 대한 점유—을 취득하지 못하고 그 금전에 대한 소유권—또는 그에 대한 점유—이 피해자로부터 직접 제3자에게 이전한 경우에는 그대로 적용하기에 무리가 있다고 보여진다. 그럼에도 불구하고 대법원은 종래의 판례의 법리를, 편취자가 편취한 금전에 대한 소유권을 취득하지 못하고 금전에 대한 소유권이 직접 제3자에게 이전한 경우인 본 평석대상판결의 사안에 그대로 적용함으로써 불합리한 결과에 이르게 되었다. 본 논문에서는 이러한 문제인식하에, 계좌이체를 통하여 편취한 금전의 반환문제에 대한 적절한 해결방안을 찾기 위하여, 본 대상판결의 사안도 그러한 유형의 사안 중의 하나인, 급부당사자에 관한 이해의 차이가 있는 사안에서의 반환문제와 관련하여 독일에서 행하여지고 있는 논의를 검토하였다. 이러한 논의에 대한 검토는 2가지, 즉 부당이득법적 측면에서의 논의와 물권법적 측면에서의 논의로 나누어 이루어졌다. 이러한 검토로부터 결론을 이끌어 낸 다음, 이를 기초로 대상판결의 법리를 살펴보고 적절하다고 생각되는 해결방안을 제시하였다. 결론적으로 대상판결의 사안은 중간자인 편취자가 금전소유권 내지 그 금전에 대한 점유를 취득하지 못한 경우이고, 따라서 제3자의 입장에서 볼 때에 피편취자의 송금이 편취자의 지시에 의한 것으로 오인한 것이 피편취자에게 귀속되어야 할 특별한 사정이 있는지의 여부를 검토하여야 하는데, 본 사안에서는 그러한 사정이 전혀 인정되지 않는다고 판단되므로, 제3자의 오신은 순전히 제3자쪽에 귀속되어야 하고, 따라서 피편취자의 급부부당이득반환청구는 인용되었어야 한다.

      • KCI등재

        세무공무원이 과오납 환부 사유가 없음에도 있는 것처럼 서류를 작성하여 친척들 명의의 계좌로 송금하게 한 경우 그 송금액을 부당이득반환청구할 수 있는지 여부

        정태윤 梨花女子大學校 法學硏究所 2015 法學論集 Vol.19 No.4

        편취금전에 의한 변제와 부당이득의 문제는 피해자로부터 금전을 편취한 자가 그금전을 자신(또는 타인)의 채무에 대한 변제로서 채권자인 제3자에게 변제한 경우에 피해자가 제3자에게 그 수령한 금전을 부당이득으로 반환청구할 수 있는가 하는 것으로서, 이 문제에 대하여 대법원은 리딩 케이스라고 할 수 있는 2003. 6. 13. 선고2003다8862 판결에서 “채무자가 피해자로부터 횡령한 금전을 자신의 채권자에 대한 채무변제에 사용하는 경우 채권자가 그 변제를 수령함에 있어 그 금전이 횡령한 것이라는 사실에 대하여 악의 또는 중대한 과실이 없는 한 채권자의 금전취득은 피해자에 대한 관계에서 법률상 원인이 있는 것으로 봄이 상당하며, 이와 같은 법리는 채무자가 횡령한 금원을 제3자에게 증여한 경우에도 마찬가지라고 보아야 할 것이다”라고 판시하였고, 그 이후에도 계속하여 동일한 취지의 판결을 내림으로써 대법원의 이러한 입장은 이제 확고한 것으로 자리잡았다고 할 수 있다. 그런데 이러한 판례의 법리는 금전편취 사건들 중에서 일정한 유형의 경우, 즉 편취자가 편취한 금전에 대하여 그 소유권 내지는 그 금전에 대한 권리를 취득한 경우에는 별 문제 없이 적용될 수 있지만, 또 다른 일정한 유형의 경우, 즉 편취자가 편취한 금전의 소유권을 취득하지 못하고 그 금전의 소유권이 피해자로부터 직접 제3자에게 이전한 경우에는 그대로 적용하기에 무리가 있다고 보여진다. 그럼에도 불구하고 대법원은 종래의 판례의 법리를 편취자가 편취한 금전의 소유권을 취득하지 못하고 직접 제3자에 이전한 경우라고 볼 수 있는 본 평석대상판결의 사안에 그대로 적용함으로써 불합리한 결과에 이르게 되었다. 본 논문은 이러한 문제인식하에, 계좌이체를 통하여 편취한 금전의 반환문제에 관하여 적절한 해결방안을 찾기 위하여, 본 대상판결의 사안도 그러한 유형의 하나인 급부당사자에 관한 이해의 차이가 있는 사안에서의 반환문제에 관한 독일에서의 논의를 검토하였다. 이러한 논의의 검토는 급부당사자에 관한 이해의 차이가 있는 사안에 대한 독일에서의 부당이득법적 측면의 논의와 물권법적 측면의 논의로 나누어 이루어졌다. 이러한 검토로부터 결론을 이끌어낸 다음, 이를 기초로 대상판결의 법리를 검토하고 적절한 해결방안을 제시하였다. 결론적으로 대상판결의 사안은 중간자인 편취자가 금전소유권을 취득하지 못한 경우이고, 따라서 제3자의 입장에서 볼 때에 피편취자의 송금이 편취자의 지시에 의한 것으로 오인한 것이 피편취자에게 귀속되어야 할 특별한 사정이 있는지의 여부를 검토하여야 하는데, 본 사안에서는 그러한 사정이 전혀 인정되지 않는다고 판단되므로, 제3자의 오신은 순전히 제3자쪽에 귀속되어야 하고, 따라서 피편취자의 급부부당 이득반환청구는 인용되었어야 한다. It is the common opinion and the jurisprudence in Korea that when B defrauds A of money or embezzles A’ money and pays that money to his creditor C, A cannot claim that money as unjust enrichment on condition of C’ good faith –that is, C did not know the defraudation or the embezzlement - and in absence of C’ gross negligence. And the Supreme Court applied this jurisprdence to the case when a revenue officer made remit a supposed overpaid amount of taxes to his relatives by falsifying documents, and decided that that remitted money could not be claimed as unjust enrichment. But this jurisprudence can be applied only when the defrauded or embezzled money was transmitted to C the profiteer indirectly through B the defrauder or the embezzler, and should not be applied when the money was transmitted directly from A the victim to the C the profiteer. For in the former case C the profiteer got the money from B the defrauder or the embezzler, so between A’ loss and C’ profit there is no causal relation, or at least C got A’ money in the good faith, so C has justifying cause. While, on the othere hand, in the latter case C got the profit directly from A’ loss, so unless C got A’ money in the good faith, he must give it back as unjust enrichment. And for the requirement of C’ good faith to be fulfilled in the latter case, A should have caused C to believe that A delivered the money to C on the B’ instruction, as was not the case. Therefore, in this commented case the remitted money should be returned as unjust enrichment.

      • KCI등재

        송금인의 수취인 착오로 이루어진 계좌이체에 따른 반환관계

        김상중 ( Sang Joong Kim ) 고려대학교 법학연구원 2009 고려법학 Vol.0 No.55

        Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um das bereicherungsrechtliche Ruckabwicklungsverhaltnis bei der Girouberweisung an den falschen Empfanger. Die Arbeit geht hierbei davon aus, dass der Empfanger trotz des Identitatsirrtums des Uberweisenden gegen die Empfangerbank das Anspruch aus dem Gutschrift und somit das Buchgeld erlangt; er ist doch wegen des fehlenden Valutaverhaltnisses mit dem Uberweisenden dazu verpflichtet, das Giralgeld an diesen bereicherungsrechtlich zuruckzugewahren. Nach der hiesigen Ansicht bleibt ein solches Ruckabwicklungsverhaltnis davon im Ergebnis nicht beruhrt, dass der Uberweisungsauftrag des Uberweisenden an seine Bank aufgrund seines Irrtums uber die Identitat eines Empfangers nach § 109 I BGB anfechtbar ist. Davon ausgehend steht die Frage im Mittelpunkt der Arbeit, ob die Verpfandung des Empfangerskontos sich auf den so irrtumlich gutgeschriebenen Uberweisungsbetrag auswirken sollte, und desweitern ob die Empfangerbank die Moglichkeit in Anspruch nehmen kann, die Forderung des Empfangers aus der Gutschrift durch die Aufrechnung mit ihrer Forderung an den Empfanger zu erloschen. In Anbetracht dessen, dass der bereicherungsrechtliche Anspruch des Uberweisenden an den Empfanger bloß ein schuldrechtlicher ist, ist es mit guten Grunden vertretbar, dass die Aufrechnung der Empfangerbank und die Auswirkung der Kontoverpfandung auf den Betrag schrankenlos zu bejahen ist. Dieses Ergebnis, dem man nach der rechtlich formalen Ansicht nur folgen sollte, ist doch nach der vorliegenden Arbeit aufgrund der gegenteiligen Interessenabwagungen abzulehnen, namlich mit den folgenden Aspekten, (i) der niedrigeren Schutzwurdigkeit des Pfandungsglaubigers im Vergleich mit dem irrtumlich Uberweisenden, (ii) der Funktion der (Empfanger-)Bank als Tragerin eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs, (iii) der Vermeidung ihres opportunistischen Verhaltens (die Aufrechnungserklarung der Bank nach dem Zeitpunkt der Anerkenntnisnahme der irrtumlichen Uberweisung). Daher kann der Pfandungsglaubiger des Empfangers nach der hiesiegen Ansicht seine Kontopfandung im Verhaltnis mit dem Uberweisenden in Hohe von der irrtumlich gutgeschriebenen nicht mehr geltend machen und die Empfangerbank ist ebenfalls mit ihrer Forderung gegen diejenige des Empfangers nicht aufzurechnen. Dieses Ergebnis ist jedoch zu Gunsten der Verkehrssicherheit nur dann anzunehmen, wenn der Empfanger die Uberweisung des Uberweisenden als falsch bejaht und den Betrag zuruckgewiesen hat.

      • KCI등재

        세무공무원이 과오납 환부 사유가 없음에도 있는 것처럼 서류를 작성하여 친척들 명의의 계좌로 송금하게 한 경우 그 송금액을 부당이득반환청구할 수 있는지 여부

        정태륜 ( Tae Yun Jeong ) 이화여자대학교 법학연구소 2015 法學論集 Vol.19 No.4

        편취금전에 의한 변제와 부당이득의 문제는 피해자로부터 금전을 편취한 자가 그 금전을 자신(또는 타인)의 채무에 대한 변제로서 채권자인 제3자에게 변제한 경우에 피해자가 제3자에게 그 수령한 금전을 부당이득으로 반환청구할 수 있는가 하는 것으로서, 이 문제에 대하여 대법원은 리딩 케이스라고 할 수 있는 2003. 6. 13. 선고 2003다8862 판결에서 채무자가 피해자로부터 횡령한 금전을 자신의 채권자에 대한 채무변제에 사용하는 경우 채권자가 그 변제를 수령함에 있어 그 금전이 횡령한 것이라는 사실에 대하여 악의 또는 중대한 과실이 없는 한 채권자의 금전취득은 피해자에 대한 관계에서 법률상 원인이 있는 것으로 봄이 상당하며, 이와 같은 법리는 채무자가 횡령한 금원을 제3자에게 증여한 경우에도 마찬가지라고 보아야 할 것이다 라고 판시하였고, 그 이후에도 계속하여 동일한 취지의 판결을 내림으로써 대법원의 이러한 입장은 이제 확고한 것으로 자리잡았다고 할 수 있다. 그런데 이러한 판례의 법리는 금전편취 사건들 중에서 일정한 유형의 경우, 즉 편취자가 편취한 금전에 대하여 그 소유권 내지는 그 금전에 대한 권리를 취득한 경우에는 별 문제 없이 적용 될 수 있지만, 또 다른 일정한 유형의 경우, 즉 편취자가 편취한 금전의 소유권을 취득하지 못하고 그 금전의 소유권이 피해자로부터 직접 제3자에게 이전한 경우에는 그대로 적용하기에 무리가 있다고 보여진다. 그럼에도 불구하고 대법원은 종래의 판례의 법리를 편취자가 편취한 금전의 소유권을 취득하지 못하고 직접 제3자에 이전한 경우라고 볼 수 있는 본 평석대상판결의 사안에 그대로 적용함으로써 불합리한 결과에 이르게 되었다. 본 논문은 이러한 문제인식하에, 계좌이체를 통하여 편취한 금전의 반환문제에 관하여 적절한 해결방안을 찾기 위하여, 본 대상판결의 사안도 그러한 유형의 하나인 급부당사자에 관한 이해의 차이가 있는 사안에서의 반환문제에 관한 독일에서의 논의를 검토하였다. 이러한 논의의 검토는 급부당사자에 관한 이해의 차이가 있는 사안에 대한 독일에서의 부당이득법적 측면의 논의와 물권법적 측면의 논의로 나누어 이루어졌다. 이러한 검토로부터 결론을 이끌어낸 다음, 이를 기초로 대상판결의 법리를 검토하고 적절한 해결방안을 제시하였다. 결론적으로 대상판결의 사안은 중간자인 편취자가 금전소유권을 취득하지 못한 경우이고, 따라서 제3자의 입장에서 볼 때에 피편취자의 송금이 편취자의 지시에 의한 것으로 오인한 것이 피편취자에게 귀속되어야 할 특별한 사정이 있는지의 여부를 검토하여야 하는데, 본 사안에서는 그러한 사정이 전혀 인정되지 않는다고 판단되므로, 제3자의 오신은 순전히 제3자쪽에 귀속되어야 하고, 따라서 피편취자의 급부부당 이득반환청구는 인용되었어야 한다. It is the common opinion and the jurisprudence in Korea that when B defrauds A of money or embezzles A’s money and pays that money to his creditor C, A cannot claim that money as unjust enrichment on condition of C’s good faith ? that is, C did not know the defraudation or the embezzlement - and in absence of C’s gross negligence. And the Supreme Court applied this jurisprdence to the case when a revenue officer made remit a supposed overpaid amount of taxes to his relatives by falsifying documents, and decided that that remitted money could not be claimed as unjust enrichment. But this jurisprudence can be applied only when the defrauded or embezzled money was transmitted to C the profiteer indirectly through B the defrauder or the embezzler, and should not be applied when the money was transmitted directly from A the victim to the C the profiteer. For in the former case C the profiteer got the money from B the defrauder or the embezzler, so between A’s loss and C’s profit there is no causal relation, or at least C got A’s money in the good faith, so C has justifying cause. While, on the othere hand, in the latter case C got the profit directly from A’s loss, so unless C got A’s money in the good faith, he must give it back as unjust enrichment. And for the requirement of C’s good faith to be fulfilled in the latter case, A should have caused C to believe that A delivered the money to C on the B’s instruction, as was not the case. Therefore, in this commented case the remitted money should be returned as unjust enrichment.

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