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하태영 한국비교형사법학회 2003 비교형사법연구 Vol.5 No.1
Das Urteil des Koreanischen Ho chsten Genchts vom 22. Januar 2002-2001 StR 2254[Sachverhalt] Der Angeklagte A, der der Chef einer Frauenklinik ist, hat am 6. 4. 1998 gegen 9:40 Uhr in seiner Klinik seine Patientin C, die in der 32-Woche schwanger war, nach ihrer Einwiligung operiert, um einen Schwanger-schaftsabbruch vorzunehmen. Dabei hat A Sulproston (sog Nalador) als Uterotonic, und Nalbuphine-Hydrochloride und Valium als Beta ubungshilfs-mittel benutzt. Der Schwangerschaftsabbruch gelang jedoch nicht. Vielmehr gebar C ein etwa 2kg schweres Fru hchen (Opfer). Wegen Atembeschwer-den hatte der Sa ugling nach der Geburt das schwere Cyanosis (Zyanose). Es beruhte darauf, dass die in der Operation benutrten Medikamente dzu einer mangelhaften Sauerstoff- zufuhr fu hrten und zudem die Atmungsor-gane des Opfers unreif waren. Der Angeklagte A ging nach seinem medizi-nischen Wissen davon aus, dass der Sterbeprozess des Opfers begonnen hatte oder in Ku rze wegen der tedlichen Nebenwirkungen des Sulproston (Nalador) eingehen werde. Nach Einwilligung der Mutter C leitete der Angeklagte A deshalb keine weiteren lebenserhaltenden MaBnahmen, z. B. U benveisung in eine den Inkubator einsetzende grp Bere Klinik, sondem nor minimale MaBnahmen wie den Wa rmeschutf und die Flu ssigkeitzufuhr ein. Nach 38 Stunden starb das Opfer am 7. 4. 1998 gegen 23:30 Uhr wegen der Aternbeschwerden. In dieser Entscheidung hat sich das Gericht mit den Voraussetzungen elnes To tungsdelikts durch Unterlassen auseinandergesetzt. Diese Entschei-dung erregt zur Zeit o ffentliche Aufmerksamkeit, weil sie direkt die Beziehung zwischen der Abtreibungsta tigkeit des Arztes und der Behand-lung der Fru hgeburt zum Inhalt hat. In erster Instanz hat das AG Seoul-Nord die Handlungen der Angeklagten A nach § 250 Abs. 1 (To tungsdelikt) und § 18 (Unterlassungsdelikt) kStGB als begangene To tung durch Unterlassung angesehen. In Berufungsinstanz hat das OG Seoul das Urteil des AG aufgehoben und den Anklagepunkte freigesprochen. Das Ho chste Gericht hat die eingelegte Revision des Staats-anwalts verworfen und die Entscheidung des OG Seoul fu r zutreffend angesehen. In dieser Entscheidung ging es um drei Flagon; (Ⅰ) ob vom Angeklagten die Lebensrettung zu erwarten war, d. h. ob die Rettungspflicht oblag, (Ⅱ) ob der Angeklagte den Vorsatz der To tung hatte, (Ⅲ) ob das Unterlassen und der Erfolg kausal waren. Die erste Instanz ging nur auf die erste und zweite Frage ein, wa¨ hrend in Berufungsinstanz die alle drei Flagon. Vor diesem Hintergrund werde ich in diesem Beitrag die Schwerpunkte auf die oben dargestellten drei Flagon legen und zu diesel Entscheidung Stellung nehmen. Dabei werde ich zu den umstrittenen Bereichen, soweit es no tig ist, die konkreten Slellungsnahrnen des Angeklagten, des Staatsanwalt und der Gerichte vorstellen. SchlieBlich werde ich mick sowohl mil der Bedeutung diesel Entscheidung als auch mil derm Lebensschutz des Fo tus und der Straf- zumessung des Gerichts auseinandersetzen.
하태영 한국국방연구원 2017 국방정책연구 Vol.33 No.3
This Paper analyze the increasing threat of North Korea’s SLBM under develop-ment and the limitations of ROK’s 3K (Kill-Chain, KAMD, and KMPR) system and the application of 4D (Defense, Detect, Disrupt, and Destroy) concept. It presents coun-termeasures to deter and defend against the North’s SLBM threat: 1) strike North Korean submarine and block the submarine base strategically; 2) reinforce surface warfare and anti-submarine warfare operationally; 3) strengthen ROK’s capability to counter the North’s SLBM threats in the long-term.