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      • KCI등재

        후보단일화와 공직선거법상 사후매수죄의 위헌여부 -헌재 2012. 12. 27. 2012헌바47 공직선거법 제232조 제1항 제2호 위헌소원결정에 대한 비판-

        방승주 ( Seung Ju Bang ) 안암법학회 2013 안암 법학 Vol.0 No.40

        § 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetz verbietet und bestraft die Leistung der Gelder oder der offentlichen bzw. privatlichen Positionen gegenuber dem vorherigen Rucktritt der Wahlkandidaten. Das Verfassungsgericht und das Oberste Gericht hat erklart, daß das Verbot der nachtraglichen Bestechung der Wahlkandidaten den Zweck fur die Gewahrleistung der freien und fairen Ausubung des passiven Wahlrechts und die Unzulassigkeit des Kaufens der passiven Wahlrechts. Meines Erachtens scheint es ausreichend, mit dem § 232 Abs. 1 Nr. 1 Wahlgesetz, namlich der vorherigen Wahlkandidatenbestechung zu regeln, um diesen gesetzgeberischen Zweck zu erreichen. § 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetz ist verfassungswidrig und verletzt den Verfassungsbeschwerdefuhrer in seine Freiheit der politischen Willensbildung, Meinungsaußerung und der Wahl. Er widerspricht dem Bestimmtheit- sgebot der strafrechtlichen Normen und dem Ubermaßverbot gemaß Art 37 Abs. 2 der Verfassung. Daruber hinaus widerspricht er dem Gleichheitssatz, weil der Gesetzgeber die vorherige und nachtragliche Bestechungen mit gleichen Bestrafung ohne erforderlichen Differenzierung sanktioniert, obwohl die Gewichtigkeit der Vorwerflichkeit von den beiden Bestechungen ganz unterschiedlich ist. Im Ergebnis hatte dieser § 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetz durch das Verfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren fur verfassungswidrig ohne weiteres erklart werden sollen. Diese Klausel konnte auch in dem Fall der Vereinigung der letzten prasidialen Wahlkandidaten Herrn Moon und Herrn Ahn fur die prasidialen Wahl am 19. Dezember 2012 angewendet werden, soweit Herr Moon Herrn Ahn die gemeinsame Regierungsbildung versprochen hat und ihm eventuell die Position des Ministerprasidents fur die Zukunft gewahrt. Eine solche Anwendung in diesem Fall verletzt die Freiheit der politischen Willensbildung und Wahlfreiheit der Wahlkandidaten ubermaßig. Deshalb es scheint mir empfehlenswert, daß der Gesetzgeber sich bemuht, diese nachtragliche Kandidatenbestechung im Wahlgesetz so schnell wie moglich abzuschaffen oder das Verfassungsgericht seine Verfassungsmaßigerklarung fur die Zukunft andert und diese Klausel fur verfassungswidrig erklart.

      • KCI등재후보

        조세법률주의와 헌법재판 -헌법재판소의 2009헌바123,126(병합) 구 조세감면규제법 부칙 제23조에 대한 위헌소원결정과 관련한 헌법적 쟁점들을 중심으로-

        방승주 ( Seung Ju Bang ) 한양대학교 법학연구소 2012 법학논총 Vol.29 No.4

        Am 31. Mai 2012 hat das Verfassungsgericht eine Gesetzesauslegung fur verfassungswidrig erklart, das § 23 Anhang des Gesetzes fur die Regulierung der Ermasigung der Steuer (im folgenden: Steuerermasigungsregulierungsgesetz. SteuerERG) trotz der totalen Reform dieses Gesetzes unter den besonderen Vorausetzungen weiter gilt. Der Gesetzgeber hat dieses SteuerERG nicht partiell, sondern total reformiert. Er hat aber die notwendige Ubergangsregelungen im Anhang dieses neu geanderten Gesetzes unterlassen, die auf die Aufarbeitung der Ermasigung der Korperschaftsteuer fur diejenige Korper bezogen sind, die ihr Vermogen gemas Vermogensaufwertungsgesetz neu aufwertet, aber auf die Registrierung auf den Aktienmarkt verzichtet oder die Vermogensaufwertung zuruckgenommen haben. Trotzdem hat die Steuerverwaltung die Ubergangsregelung der alten SteuerERG noch gultig gehalten und der betroffenen Korper die ubermasige Korperschaftsteuer belastet. Nach der erfolglosen Anfechtungsklage gegenuber dieser Besteuerung hat diese Korper hat einen Verfassungsbeschwerde gegen § 23 Anhang der SteuerERG vor dem Verfassungsgericht gemas § 68 Abs. 2 Verfassungsgerichtsgesetz erhoben. Das Verfassungsgericht hat die Auslegung der Steuerverwaltung oder des ordentlichen Gerichts, das die Ubergangsregelungen trotz der totalen Reformen der alten SteuerERG unter den besonderen Voraussetzungen weiter gelten. Eine solche Auslegung verletze nicht nur den Grundsatz des Steuergesetzesvorbehalts und die Gewaltenteilung, sondern auch die Grundrechte der Verfassungsbeschwerdefuhrer. In vorliegender Arbeit hat der Autor festgestellt, ob der Urteil des Verfassungsgerichts vertretbar und zutreffend getroffen ist. Im Ergebnis sind die Entscheidung des Verfassungsgerichts als zutreffend zu bewerten, weil der Tatbestand der Steuer nach dem Grundsatz des Steuergesetzesvorbehalts (Art. 59 Verfassung) im Gesetz deutlich bestimmt werden soll. Die teleologische Auslegung und Analogie der Steuernormen unter der Belastung der Steuerpflichtigen sind im Prinzip strikt verboten. Nach Meinung des Austors hat das Verfassungsgericht diese Entscheidung zutreffend getroffen.

      • KCI등재

        헌법불합치결정과 그에 대한 국회 및 법원의 반응

        방승주(Seung-Ju Bang) 한국헌법학회 2011 憲法學硏究 Vol.17 No.4

        Das Verfassungsgericht erklärt eine Rechtsnorm für unvereinbar mit der Verfassung, wenn ein rechtliches Chaos oder ein Vakuum entstehen könnte, falls das Gericht die rechtliche Geltung der Norm ab sofort aus dem Grund entziehen würde, daß sie nicht nur einen verfassungsmäßigen, sondern gleichzeitig auch einen verfassungswidrigen Inhat hat, oder es sich um ein unechtes Unterlassen der Gesetzgebung handelt. Diese Unvereinbarerklärung ist die sog. Weitergeltungsanordnung(oder Weiteranwendungsanordnung). Darüber hinaus erklärt das Verfassungsgericht eine Rechtsnorm für unvereinbar mit der Verfassung, wenn es wegen des gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses mehrere Möglichkeiten bei der Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit der verfassungswidrigen Norm gibt. Bei dieser Unvereinbarerklärung ordnet das Verfassungsgericht die Sperre der Anwendung der Norm und die Aussetzung des Verfahrens an, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Norm entscheidungserheblich ist. In den neueren Entscheidungen tritt häufig die nach Meinung des Verfassers sehr bedeutende Abwägung zwischen der Notwendigkeit der Weitergeltungsanordnung und der Unvereinbarerklärung mit der Aussetzung des Verfahrens auf. Bei der Unvereinbarerklärung mit Anwendungssperre sollte der Gesetzgeber bei der Änderung des Gesetzes Übergangsregelungen treffen, die bis zum Zeitpunkt der Ankündigung der Unvereinbarerklärung des Verfassungsgerichts rückgängig angewendet werden können, weil das Verfassungsgericht normalerweise die Absicht der rückgängigen Anwendung der verbesserten Norm in den Entscheidungsgründen ausdrücklich darlegt. Trotzdem gab es viele Fälle, in denen der Gesetzgeber keine Übergangsregelungen getroffen hat. Obwohl es keine Übergangsregelung für die rückgängige Anwendung der verfassungsmäßig geänderten Normen gibt, sind verschiedene Fälle zu finden, in denen das Gericht im Anlaßfall selbstständig die geänderte Norm rückgängig angewendet hat. Dieser Fall ist als ein Modell zu bewerten, in dem das Gericht eine positive Rolle bei der Übergangsphase nach der Unvereinbarerklärung gespielt hat, weil jemand die Aufgabe der Rückwirkung der geänderten Norm bei der Übergangsphase umsetzen soll, obwohl der Gesetzgeber diese Übergangsregelungen nachgelassen hat. Die Übergangsregelungen für die Übergangsphase nach der Unvereinbarerklärung können nur durch das Trio von Verfassungsgericht, Gesetzgeber und Gericht überwunden werden, folglich ist das Gericht die einzige und letzte Institution, die sich effektiv um diese Übergangsregelungen nach der Absicht der Entscheidungsgründe des Verfassungsgerichts kümmern kann, falls der Gesetzgeber sie unterlässt. Deshalb soll das Gericht zunächst in der Entscheidung des Anlassfalles präzis nachschauen, wie die Norm durch das Verfassungsgericht für unvereinbar mit der Verfassung erklärt worden ist, wie die verfassungswidrige Norm inzwischen durch den Gesetzgeber verfassungsmäßig geändert worden ist und ob die gesetzgeberischen Übergangsregelungen für die Übergangsfrist geregelt worden sind. Dann soll es die angemessene Übergangsmaßnahme treffen. Das Verfassungsgericht soll seine Stellungnahme zur Notwendigkeit der Rückwirkung der gesetzgeberischen Nachbesserung für die Übergangsfrist bei der Unvereinbarerklärung mit der Anwendungssperre sowie bei der Weitergeltungsanordnung ausdrücklich in den Entscheidungsgründen darlegen. Auch in den Ausnahmefällen, in denen das Verfassungsgericht den Gesetzgeber oder das Gericht zur Beurteilung der Notwendigkeit der Rückwirkung der gesetzgeberischen Nachbesserung ermächtigen würde, s 헌법재판소가 헌법불합치결정을 내리는 대부분의 경우는 법률조항 자체에 합헌인 부분과 위헌인 부분이 섞여 있거나 불완전·불충분한 입법(부진정입법부작위)이 문제가 되어서, 이 법률조항을 그대로 위헌선언하여 즉시 효력을 상실시키게 될 경우에는 합헌적으로 적용될 수 있는 당사자들에게도 더 이상 적용할 법적 근거가 없어지게 되어 법적 공백이 발생할 수 있다고 하는 이유이며, 또한 위헌을 제거하고 합헌적인 상태를 회복할 수 있는 방법은 다양하기 때문에 입법자의 형성의 자유를 보장하기 위한 목적을 들고있는 것이 대부분이다. 그리고 최근 결정에서는 적용중지를 명할 것인지 계속적용을 명할 것인지를 형량하고 있는 판례가 자주 보인다. 적용중지를 명하는 헌법불합치결정의 경우에는 입법자의 개정을 기다렸다가 당해법원이 당해사건에 대하여 개정법률을 적용할 것을 명하는 취지가 분명하게 드러나기 때문에, 이러한 사건에서 우선 국회는 헌법불합치결정이 선고된 시점까지 개정법률을 소급적용하는 경과규정을 두어야 할 것임에도 그렇지 않은 경우가 많이 보였다. 물론 그럼에도 불구하고 법원이 개정법률을 소급적용하여 당해사건 당사자를 소급적으로 구제해 준 사례는 헌법불합치결정으로 인하여 발생하는 경과기간 동안의 위헌적 상태의 제거 및 합헌적 상태의 회복을 위해서 법원이 경과적 규율 기능을 제대로 발휘하는 경우라고 평가할 수 있다. 왜냐하면 경과기간 동안의 규율은 헌법재판소와 국회 및 법원의 조화로운 3중주에 의해서 이루어질 수 있는데, 만일 국회가 경과규정을 빠뜨린 경우에는 헌법재판소의 헌법불합치결정의 취지를 반영하여 개정법률을 소급적용할 수 있는 마지막 기관이 바로 법원이기 때문이다. 그러므로 법원이 헌법불합치결정이 선고된 후 당해사건 판결을 해야 하는 경우에는 헌법불합치결정과 개정법률 및 그 소급적용여부에 대한 모든 문제를 빠짐 없이 인식하고 적절하게 경과적 규율을 해 주지 않으면 합헌적 상태가 제대로 회복되기 힘들게 될 것이다. 그리고 또한 입법자가 개정할 때까지 부분적으로 위헌인 법률을 계속 적용하도록 명하는 헌법불합치결정(계속적용명령)의 경우라고 해서, 국회가 헌법불합치결정의 시점까지 개정법률을 소급적용하지 않아도 된다는 말은 아니다. 헌재가 계속적용을 명하는 것은 위헌결정을 내릴 경우에 합헌적으로 적용될 수 있는 경우에 대해서까지 법적 근거가 상실되어 법적 공백상태가 발생하는 것을 방지하기 위한 것이기 때문에, 법률조항의 위헌적 부분은 가급적 적용하지 말고서 합헌적인 부분만 계속 적용하는 것이 합헌적이다. 따라서 계속적용명령이라고 해서 국회가 개정법률의 소급적용을 하지않거나 또는 법원 역시 소급적용의 필요성 조차 검토하지도 않고서 당해사건에 대해서 소급적 구제를 배제하는 것은 계속적용명령의 진정한 취지를 오해하는 것이라고 할 수 있을 것이다. 계속적용명령의 경우에도 개정법률의 소급적용을 통한 당해사건에 대한 소급적 구제의 필요성이 있는지를 구체적 개별적으로 검토하여 헌법재판소의 취지가 바로 그러할 경우에는 구제해 주는 것이 법원의 경과적 규율기능이라고 보아야 할 것이다. 이러한 관점에서 본다면, 헌법불합치결정이 이루어지고 난 시점임에도 불구하고 헌법불합치결정에서 드러난 개정법률의 소급적용의 필요성과 그리고 국회의 법개정 및 경과규정의 존재여부에 대하여 아무런 언급조차 하지 않고서 원고청구를 기각하는 제1심 법원의 판결을 그대로 답습하는 항소심이나 심리불속행으로 상고를 기각하는 대법원판결들은 헌법불합치결정의 기속력에 반하는 위헌의 문제가 있다고 하지 않을 수 없을 것이다. 그리고 헌법재판소는 위헌법률의 적용중지를 명하는 경우는 물론, 잠정적인 계속적용명령을 내리는 경우에 있어서도 개정법률의 소급적용의 필요성이 있는지 여부에 대하여 분명하게 입장을 밝혀 줄 필요가 있다고 생각된다. 왜냐하면 “헌가”사건이나 “헌바”사건의 경우 당해사건판결의 구체적인 법적 다툼이 헌법재판소에 모두 보고가 되기 때문에, 구체적인 사건에서 당해사건을 구제해야 할 것인지에 대하여 헌법재판소가 스스로 판단할 수 있기 때문이고, 헌법적 관점에서는 오히려 헌법재판소가 그 문제에 대하여 가장 잘 판단할 수 있다고 볼 수도 있다. 그러므로 헌법불합치결정 이후 개정법률이 발효되는 시점까지의 경과기간 동안 당해사건이나 유사사건들에 대하여 개정법률을 소급적용해야 할 것인지의 문제에 대해서도 헌법재판소가 분명한 입장을 밝힐 필요가 있을 것이며, 진정으로 법원의 재량에 맡기는 것이 낫다고 판단할 경우에만 법원에 경과적 규율을 일임하도록 해야 할 것이다.

      • KCI등재

        착상전 진단의 헌법적 문제

        방승주(Seung-Ju Bang) 한국헌법학회 2010 憲法學硏究 Vol.16 No.4

        착상전 진단이란 체외에서 수정된 배아를 모체에 착상시키기 전에 유전성질환 등이 있는지 여부에 대하여 유전자 진단을 하는 것을 말한다. 우리 생명윤리 및 안전에 관한 법률 시행령에서는 유전자 진단을 허용할 수 있는 유전적 질환에 대하여 62개 항목을 규정하고 있고, 또한 그와 유사한 유전적질환의 경우라고 하는 항목으로 유전성 질환이 의심되는 경우에 광범위하게 착상전 진단을 할 수 있도록 허용해 놓고 있다. 그런데 착상전 진단의 방법여하에 따라서, 그리고 배아의 헌법적 지위를 어떻게 볼 것인가에 따라서 착상전 진단은 헌법적으로 허용되지 않는다고 볼 수 있기 때문에, 먼저 착상전 진단의 방법과 그리고 배아의 기본권주체성을 고찰해 볼 필요가 있다. 우선 배아는 인간으로서의 존엄과 가치, 생명권, 신체불훼손권, 장애로 인하여 차별을 받지 않을 권리의 기본권 주체가 될 수 있다고 본다. 특히 인간의 시작이 언제인가가 문제될 수 있는데, 인간은 수정되는 시점부터, 착상등의 조건만 갖추어진다면 장차 인간이 될 수 있는 존재이므로, 어느 시점부터 인간이라고 할 수 없고, 수정시점부터 인간이라고 보는 것이 타당하고 가장 안전하다고 할 수 있다. 다만 착상 전까지는 관련되는 기본권에 대한 제한가능성이 보다 더 클 수 있다고 하겠다. 다음으로 착상전 진단의 방법과 관련하여 수정란으로부터 4-8세포기 때 전능세포의 추출의 방법으로 진단을 하는 경우에는 배아와 같은 법적 지위를 가진다고 할 수 있는 전능세포의 파괴와 폐기를 전제로 하기 때문에 헌법상 허용되지 않는다고 할 수 있다. 이에 비하여 다능세포의 추출을 통한 착상전 진단의 경우에는, 그 자체가 배아와 같은 속성을 가진 세포가 아니기 때문에 보다 허용될 수 있는 여지가 크겠지만, 이 경우에도 유전적 질병의 가능성이 확인되는 경우에 원 배아를 모체에 착상시키지 않고 사멸시킬 가능성이 있기 때문에 여전히 문제는 남는다. 그러한 이유에서 착상전 진단은 헌법적으로 금지된다고 보아야 하겠지만, 유전적 질환가능성이 많은 부부의 경우 건강한 아이를 출산하고자 하는 생식의 자유와 자기결정권에 의하여 다능세포의 추출에 의한 착상전 진단은 극히 예외적으로 허용되는 것으로 볼 여지가 있고, 독일 연방대법원도 최근에 그러한 진단을 실행한 의사에 대하여 무죄를 선고한 바 있다. 그리고 이와 같이 착상전 진단을 하는 목적은 유전적 질병이 의심되는 부부가 체외수정을 통해서 수정을 하여 유전적 질병의 발병가능성을 사전에 진단한 후, 그러한 가능성이 없는 수정란만을 착상시켜 건강한 아이를 출산하기 위한 것이라고 할 수 있으므로, 만일 이러한 착상전 진단을 금지하게 되면, 부모의 자기결정권이나 생식의 자유 그리고 혼인과 가족생활기본권 등이 제한될 수 있게 된다. 뿐만 아니라 의사의 직업선택의 자유와 학문의 자유도 제한될 수 있는 가능성이 있다. 따라서 이와 같이 충돌할 수 있는 기본권주체들의 기본권적 법익을 헌법적으로 올바르게 형량하여야 할 것이나, 현행 생명윤리 및 안전에 관한 법률시행령상 유전자 진단을 허용하는 63가지 항목의 경우는 착상전 진단의 대상이나 방법을 구분하지 않고 광범위하게 허용하고 있기 때문에, 배아의 생명권과 인간존엄권 등을 침해하여 위헌적 소지가 있으며, 그럼에도 불구하고 동법에 대한 배아의 헌법소원심판청구에 대하여 배아의 기본권주체성이 없다고 하는 이유로 각하한 2010년 5월 27일의 헌법재판소판결은 배아에 대한 국가의 기본권보호의무를 다하지 못한 위헌적 판결이라고 생각된다. Die Präimplantationsdiagnostik (im folgenden: PID) ist eine Diagnostik, mit der man die Embryonen in vitro vor deren Implantation in die Gebärmutter auf genetische Krankheit hin untersucht, und ggf. auf eine Implantation verzichtet, falls diese Untersuchung positiv ist. Dies ist zwar nach der Rechtsverordung zur Durchführung des Gesetzes über Bioethik und Sicherheit die PID in 62 Fällen zulässig und nach der neu eingeführten Nummer 63 auch dann erlaubt wenn eine nicht genannte genetische Krankheit einem dieser 62 Fälle gleichsteht. Aber je nach der Methode der Diagnostik und der Frage, ob ein Embryo als Grundrechtsträger anzusehen ist, kann die PID als verfassungsrechtlich unzulässig beurteilt werden. Deshalb muß man zunächst die Methode der PID und das Problem der Grundrechtsträgerschaft von Embryonen betrachten. In dieser Arbeit wird der Embryo als Grundrechtsträger in Bezug auf die Menschenwürde, das Lebensrecht, das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach der Verfassung anerkannt. Dabei kommt es vor allem auf den Beginn der Eigenschaft „Mensch“ an. Jedes Embryo in vitro kann sich zum Menschen weiterentwickeln, falls andere Voraussetzungen einschließlich der Nidation erfüllt sind. Deshalb darf man die Eigenschaft des Embryos als Mensch nicht von bestimmten Voraussetzungen bzw. einem bestimmten Zeitpunkt wie z.B. der Nidation, der Ausbildung des Gehirns, der Möglichkeit der Überlebens im draußen, oder Geburt abhängig machen sondern muss allein auf die Verschmelzung von Ei und Samenzelle abstellen. Von diesem Zeitpunkt an soll der Embryo (da das menschliche Leben bereits in ihm angelegt ist) als ein Träger der Menschenwürde und des Lebensrechts betrachtet werden. Allerdings können die Grundrechte der Embryonen vor der Nidation stärker eingeschränkt werden als die der Embryonen nach der Nidation, vor allem durch das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf Fortpflanzung. Bezüglich der Methode der PID ist die Untersuchung und die Vernichtung der totipotenten Zelle strikt verboten, die aus der 4-8 Zelle der frühen Zeit der Verschmelzung entnommen wird, weil die totipotente Zellen genauso wie eine Embryo zum einzelnen Menschen entwickelt werden können. Demgegnüber ist die Untersuchung der pluripotenten Zelle, die aus der weiterentwickelten und viel weiter vermehrten Zelle entnommen wird, grundsätzlich erlaubt, weil die pluripotente Zelle zu keinem Individuum entwickelt werden kann. Trotzdem kann auf die Implantation des originären Embryos in den Mutterleib verzichtet werden, falls das Ergebnis der PID die Möglichkeit einer genetischen Krankheit zeigt. Insoweit ist die PID durch die Untersuchung der pluripotenten Zelle auch nicht ganz frei von verfassungsrechtlichen Bedenken. Jedoch kann die PID durch die Untersuchung der pluripotenten Zelle in begrenzten Ausnahmenfällen von dem Recht auf Selbstbestimmung, Fortpflanzungsfreiheit usw. gerechtfertigt werden. Auch der BGH (5 StR 386/09 – Urteil vom 6. Juli 2010 (LG Berlin)) in Deutschland hat einen solchen Ausnahmenfall der PID durch die Untersuchung der pluripotenten Zelle zum Zweck der Geburt des Kindes als zulässig angesehen. Bei der PID können Konflikte zwischen verschiedenen Grundrechtssubjekten auftreten. Deshalb hat der Gesetzgeber die grundrechtlichen Güter und Werte jedes Grundrechtsträgers optimal abzuwägen und schonend in Ausgleich zu bringen. Trozdem hat der Gesetzgeber des Gesetzes über Bioethik und Sicherheit unverhältnismäßig dem Recht auf Selbstbestimmung der Frauen gegenüber der Menschenwürde und dem Lebensrecht der Embryonen den Vorrang gegeben und eine zu weit gehende genetische Diagnostik erlaubt. In diesem Sinne verletzt das Gesetz die Menschenwürde und das Lebensrecht der Embryonen.

      • KCI등재

        공법 : 배아와 인간존엄

        방승주 ( Seung Ju Bang ) 한양대학교 법학연구소 2008 법학논총 Vol.25 No.2

        As a result of the remarkable developments in biotechnology and biomedicine, it has become an important issue whether an embryo in vitro should be afforded human dignity and the right of life. In Korea, ``The Law of Bioethics and Safety`` was enacted to resolve conflicts between bioethics and biotechnology. Since section 17 of the law holds that supernumerary embryos, which elapsed more than 5 years of preservations-period or fewer than 5 years of this period, if the parents give consent, can be used in research for the treatment of sterility and contraceptive measures, muscle dystrophy, or a rare or incurable disease. Two embryos, their parents and other people (law professor, philosophers, doctors, lawyer etc.) have brought constitutional complaint against the law in the Constitutional Court, for the reason why the section violates their human dignity and the embryos` right of life. In this case, the most important points are whether an embryo could be the subject of human dignity and the right of life on the one hand, and whether sections 16 and 17 of the law violate human dignity and the right of life, as the embryos and other people including their parents articulated, on the other hand. There are many theories about when human dignity and the right of life begin: from the time of fertilization, implantation, building of the brain, development of the human shape, or birth, among other time points. In my opinion, the embryo is the subject of human dignity from the time of fertilization, even before it is implanted in the mother`s womb (fertilization`s theory). Nevertheless, from the perspective of the protect-intensity of human dignity, embryos before implantation could be treated differently than the embryo after implantation. In other words, the human dignity of the embryo before implantation could be restricted by the fundamental rights of the mother like the rights of self-decision (Article 10 Constitution). 배아와 인간존엄 37 The conclusions that follow from the recognition of embryos as the subject of human dignity and the possibility of restricting dignity-protection, which the author formed in this article, are as follows: First, except for the purposes of childbirth, supernumerary embryos in vitro should not be created. Second, nevertheless, in the case of creating supernumerary embryos according to the current law, the woman should not be obligated to implantation, if the woman no longer desires pregnancy. Third, if the woman dies or has no intention for childbirth while the supernumerary embryos are being preserved, the state should search the chances of implantation like a surrogate mother, for the purpose of protecting human dignity and the right of life. If not, the state should preserve the embryos permanently in principle until it finds the possibility of implantation. Fourth, the embryo not only should not be abolished, but also should not be used for research, even if the 5-year period of preservations has passed, lest the creation of embryos for research should be legalized in practice. Fifth, so-called "somatic cell nuclear transfer embryos" are also the subject of human dignity, because they could develop into a human being, on the condition that they would be transplanted into the wombs. Therefore, the creation of somatic cell nuclear transfer embryos should not be permitted, even if they are made for therapeutic purposes. In conclusion, sections 16 and 17 of the law, which prescribe that embryos should be abolished after 5 years or less period, if the parents consent to it, to be preserved, so that they may be used for research, are unconstitutional, because they violate the human dignity clause and the rights of life for embryos in vitro.

      • KCI등재

        헌법과 조세정의

        방승주(Seung-Ju Bang) 韓國憲法學會 2009 憲法學硏究 Vol.15 No.4

        조세에 관한 헌법상의 규정과 원리를 개관해 본다면, 납세의무조항(제38조), 조세법률주의(제59조)와 조세평등주의(제11조), 그리고 관련 기본권규정들을 들 수 있다. 우선 과세권행사의 형식적 한계로서 조세법률주의, 특히 과세요건법정 주의와 과세요건명확주의를 들 수 있다. 또한 포괄위임입법금지의 원칙 역시 세법규범이 갖추어야 할 형식적 요건이라고 할 수 있을 것이다. 한편 국가는 재정목적을 위하여 국민의 소득, 재산, 재산의 사용에 대하여 과세를 할 수 있다 하 더라도 그들의 기본권인 재산권, 혼인과 가족생활기본권 등 기본권을 침해하지 아니하는 범위 내에서 하는데 이러한 기본권은 과세권행사의 실질적 한계에 해당한다고 할 수 있다. 조세정의라고 하는 것은 크게 본다면 이러한 헌법상의 형식적 및 실질적 한계를 준수한 과세권의 행사라고 할 수 있겠으나, 일반적으로 정의의 개념은 각자에게 그의 몫을 돌려 주는 것이라고 할 수 있고, 공평한 과세라고 하는 것은 각자의 능력에 부합하는 과세라고 할 수 있을 것이다. 따라서 좁은 의미의 조세정의 는 공평한 과세 내지 평등한 과세로서 조세평등주의이며 이는 각자의 담세력에 따른 과세의 원칙 즉 응능부담의 원칙으로 구체화된다고 할 수 있다. 이러한 응능부담의 원칙은 각 조세의 유형 가운데서도 구체적으로 실현되어야 하지만 대체로 객관적 순소득주의와 주관적 순소득주의의 원리가 적용된다고 할 수 있다. 객관적 순소득이란 납세의무자가 번 소득 가운데서 소득활동을 하기 위하여 필요한 비용(소득보장적 경비)을 제외한 나머지 소득을 의미하며, 또한 주관적 순소득은 자신과 가족의 생계유지를 위하여 필요한 비용(생존보장적 경비)을 제외한 나머지 소득을 의미한다. 결국 이러한 비용들을 제외한 나머지 소득, 즉 가처분소득의 크기가 바로 납세의무자의 담세력을 측정할 수 있는 기준이 된다. 입법자는 납세의무자들간의 담세력의 차이를 사실적 관점에서 정확하게 파악하여야 하며(사실부합성), 과세대상, 과세요건, 세율 등에 대한 규정과 관련하여 법 전체적인 차원에서 체계에 부합하게 규정하여야 할 뿐만 아니라(전체 법질서 내에서의 체계정당성), 또한 세법 내부적으로도 체계에 부합하여여 하고(세법 내에서의 체계정당성), 또한 개별 조세법 내에서도 한번 결정한 원칙은 과세표준형성에 있어서 수미일관되게 적용되지 않으면 안된다(수미일관성). In der koreanischen Verfassung gibt es verschiedene Vorschiften, die auf die Steuer und die Steuergerechtigkeit bezogen sind: Steuerpflicht der B?rger (Art. 38), Gesetzesvorbehalt (Art. 59), Verbot der pauschalen Verordnungserm?chtigung des Pr?sidenten (Art. 75), Gleichheitssatz (Art. 11) und dar?ber hinaus die Eigentumsgarantie (Art. 23), Ehe- und Familienschutz (Art. 36 Abs. 1) und die Garantie der menschenw?rdigen Existenz (Art. 34). Der auf die Steuer bezogene Gesetzesvorbehalt des Art. 59 enth?lt nicht nur den Grundsatz, daß das Parlament die wesentlichen Inhalte der Steuergegenst?nde, Bemessungsgrundlagen und Steuers?tze durch formelle Gesetze selbst bestimmen soll, sondern fordert auch die Bestimmtheit der Besteuerungstatbest?nde bzw. -voraussetzungen. Der Gesetzesvorbehalt und das Bestimmtheitsgebot der Besteuerung sowie das Verbot der pauschalen Verordnungserm?chtigung sind als die formelle Grenze der Besteuerungskompetenz des Staates zu bewerten, w?hrend der Steuergleichheitssatz und die anderen Grundrechte wie z.B. die Eigentumsgarantie die materielle Grenze der Besteuerung durch den Staat darstellen. Wenn der Staat die oben genannten Grunds?tze sowie die materielle und formelle Grenze bei der Besteuerung beachtet, kann die Steuergerechtigkeit im weiteren Sinne gew?hrleistet werden. Die Gerechtigkeit im klassischen Sinne bedeutet, daß manjedemseinesgibt(jeder das gleiche leistet?). Die Steuergerechtigkeit im engeren Sinne stellt dagegen auf das Leistungsf?higkeitsprinzip ab, d.h. der Staat belastet die Steuerpflichtigen entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsf?higkeit. Das Leistungsf?higkeitsprinzip soll in den einzelnen Gebieten der verschiedenen Steuern konkret verwirklicht werden. Hier gilt das sog. objektive und subjektive Nettoprinzip als eine gesetzgeberische Grundentscheidung bei der Besteuerung.

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        선거운동의 자유와 제한에 대한 평가와 전망

        방승주(Seung Ju Bang) 한국헌법학회 2017 憲法學硏究 Vol.23 No.3

        본 논문은 헌법상 선거운동의 자유의 보호영역을 확인하고 이 자유를 제한하고 있는 공직선거법의 다양한 규제의 내용들과 또한 그 조항들에 관한 헌법재판소의 주요판례들을 분석하고 비판한 것이다. 우리 헌법은 국민의 대표를 선출하는 선거에 있어서 후보자 개인은 물론, 정당과 단체뿐만 아니라, 유권자 개인이 선거에서 일정한 후보가 당선되거나 또는 당선되지 않도록 하기 위하여 행하는 모든 정치적 표현행위, 즉 선거운동의 자유를 보장하고 있다. 한편 공정한 선거와 선거운동에 있어서의 기회균등을 위해서 일정한 범위 내에서 선거운동의 자유가 제한될 필요가 있을 수 있으나, 공정선거를 명목으로 선거운동의 자유를 지나치게 상세하게 제한하고 규제하는 것은 자유선거의 원칙에 비추어 볼 때 문제가 있다. 민주주의에 있어서 선거운동의 자유가 가지고 있는 의의를 고려해 볼 때, 선거운동의 자유의 제한은 헌법 제37조 제2항에 따라 엄격한 심사기준에 의한 비례원칙 내지 과잉금지원칙에 입각하여 그 위헌여부를 심사하여야 할 것이다. 그 사이에 선거운동금지와 관련된 여라 조항들이 삭제된 것을 볼 때, 선거운동금지가 지나치게 과도하다고 하는 비판을 어느 정도 반영하는 노력의 결과인 것으로 보이기는 하나, 근본적으로 선거운동을 공직선거법상 “선거운동을 할 수 있는 자”로 국한하여 마치 일부 정치인들만이 누릴 수 있는 특권인 것처럼 전제하고, “원칙적인 금지와 예외적인 허용” 방식으로 규제하려고 하는 태도가 가장 큰 문제이며, 이는 선거운동의 자유와 정당설립 및 활동의 자유를 비롯한 정치적 자유와 언론·출판·집회·결사의 자유 등 민주주의적 표현의 자유를 폭 넓게 보장하고 있는 우리 헌법의 정신에 부합하지 않다. 그러므로 선거운동규제에 관한 공직선거법의 전체적인 패러다임을 혁신적으로 개혁하여 명실상부하게 선거운동의 “원칙적인 허용과 예외적인 금지”의 방향으로 과감하게 나아가야 할 것이며, 헌법재판소 역시 이러한 규제에 대하여 보다 더 적극적으로 위헌결정을 선고하여 헌법이 보장하고 있는 국민의 선거운동의 자유를 보다 더 신장해 주기 위해서 노력을 해야 한다고 생각한다. In vorliegender Arbeit wollte der Autor zunächst den Schutzbereich der Wahlwerbungsfreheit im Rahmen der Verfassung feststellen, und dann die verschiedenen gesetzlichen Beschränkungen oder Einschrankungen der Wahlwerbungsfreiheit im Wahlrecht sowie die auf die Wahlwerbungsfreiheit bezogenen wichtigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechungen analysieren und kritisieren. Zunächst gewährleistet die Verfassung einerseits grundsätzlich die Wahlwerbungsfreiheit, d.h., die Freiheit aller politischen Meinungsäußerung und Tätigkeit in der Wahl, die nicht nur der einzelne Wahlkandidat, sondern auch die politischen Parteien sowie die Verbände und schließlich die einzelnen Wahlberechtigten für den Sieg emes bestimmten Wahlkandidaten, den sie unterstützen, oder für die Niederlage eines bestimmten Wahlkandidaten, den sie nicht unterstützen, für notwendig halten. Andererseits mag die Wahlwerbungsfreiheit zum Zweck einer fairen Wahl bzw. der Chancengleichheit erforderlichenfalls nach Art. 37 Abs. 2 der Verfassung gesetzlich beschränkt werden. Aber die Beschränkung der W ahlwerbungsfreiheit zwecks fairer Wahl durch die übermäßig diffusen Regelungen und Einschränkungen darf angesichts der Freiheit der Wahl nicht genehmigt werden. So muss man natürlich die Verfassungswidrigkeit der Einschränkungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder des Übermaßverbots überprüfen, und zwar nach dem strengen Maßstab angesichts der Bedeutung der Wahlwerbungsfreiheit in der Demokratie. Wenn man bedenkt, dass die verschiedenen gesetzlichen Regelungen aus dem Wahlrecht von dem Gesetzgeber gestrichen worden sind, kann man anerkennen, daß der Gesetzgeber seinerseits sich einigermaßen um die Verbesserung des Wahlrechts bemüht und die bisherige vielfältige Kritik berücksichtigt hat. Trotzdem scheinen mlf seme bisherige Bemühungen nicht ausreichend. Das entscheidende Problem liegt darin, dass das Wahlrecht davon ausgeht, dass die Wahlwerbungsfreiheit sich auf diejenigen beschränkt, die nach dem Wahlrecht Wahlwerbung machen dürfen, als ob die Wahlwerbungsfreiheit em bestimmtes Prärogativ wäre, das nur bestimmte Politiker genießen könnten, so dass der Gesetzgeber tatsächlich das grundsätzliche Verbot und die Genehmigung der Wahlwerbung mit Ausnahme im Wahlrecht voraussetzt. Dieses gesetzgeberische Verhalten widerspricht dem verfassungsrechtlichen Konzept, das den einzelnen Bürgern die demokratische Meinungsäußerungsfreiheit, wie die Freiheit des Wahlkampfes, die Freiheit der Bildung sowie der Tätigkeit der politischen Parteien, Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 und Art. 24 der Verfassung weitgehend gewährleistet. Im Ergebnis findet der Autor, dass der Gesetzgeber sem Paradigma vom Grundsatz das grundsätzliche Verbot und Genehmigung mit Ausnahme zum Grundsatz die grundsätzliche Genehmigung und Verbot mit Ausnahme im Wahlrecht mutig und reformierend ändern soll, und dass das Verfassungsgericht sich mehr darum bemühen soll, die übrig gebliebenen verschiedenen gesetzlichen Einschränkungen mehr aktiv für verfassungswidrig zu halten und damit die Wahlwerbungsfreiheit der Bürger materiell stärker zu erweitern.

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        재외국민 선거권제한의 위헌여부 - 2004헌마644 공직선거및선거부정방지법 제15조 제2항 등 위헌확인 사건을 중심으로 : 재외국민 선거권제한의 위헌여부

        方勝柱(Seung-Ju Bang) 한국헌법학회 2007 憲法學硏究 Vol.13 No.2

        국정선거(대통령과 국회의원선거)에 있어서 선거권행사의 전제조건으로 주민등록요건을 두고 있는 것은 청구인의 헌법 제24조의 선거권과 결부하여 보통선거권을 제한하는 것이다. 이러한 보통선거권을 제한하기 위해서는 선거의 목적과 기능 등과 같이 그 자체 헌법적 서열을 가지는 법익을 보호하기 위해서 필요한 불가피한 사유에 의하여 정당화되지 않으면 안된다. 하지만 남북분단의 상황이나, 선거공정성확보의 어려움, 선거기술상의 이유, 국가에 대한 의무와 권리의 결부성, 기타 재외국민들간의 형평성, 해외교포들간의 반목과 갈등가능성, 정부의 현지화정책, 거주국에서의 지방참정권도입에 악영향 등 어떠한 사유도, 민주주의 국가에서 국민주권을 실현하는 가장 기본적이고도 중요한 선거권을 제한하기 위한 불가피한 사유가 될 수 없다. 선거권을 부여할 것인지 여부의 유일한 기준은 대한민국 국민인지 아닌지이지, 그 국민이 국내에 거주하는지 아니면 해외에 거주하는지가 아니다. 따라서 재외국민의 선거권제한을 정당화할 수 있는 입법목적을 찾을 수 없다면, 더 나아가 살필 필요도 없이 국정선거권행사에 주민등록요건을 두고 있는 이 사건 심판대상 조항들은 비례의 원칙에 위반되어 위헌이다. 나아가 청구인들 중 국내에 거주하고 있는 재외국민들의 경우는 국내거소신고 등을 통하여 국내거주가 확인될 수 있는 한, 지방선거에도 참여할수 있어야 할 것이다. 따라서 이들에 대해서 주민등록이 되어 있지 않다는 이유로 지방선거권을 행사할 수 없게 하는 것은 이들의 헌법 제24조의 선거권과 헌법 제11조의 평등권을 침해하는 것이다. 그 밖에 국민투표명부를 작성함에 있어서도 주민등록요건을 요구하고 있는 국민투표법 제14조 제1항은 투표자격에 있어서 주민등록이 되어 있는 선거권자와 그렇지 않은 선거권자를 차별하는 규정이다. 그러나 이러한 차별을 정당화할 만한 합리적 사유가 없으므로 이 규정은 청구인들의 평등권을 침해한다.

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        2015년 한,일 위안부 합의의 법적 문제: 위안부 피해자 문제에 대한 한일외교장관회담의 헌법적 문제점

        방승주 ( Seung Ju Bang ) 민주주의법학연구회 2016 민주법학 Vol.0 No.60

        조약체결권은 대통령의 권한이지만, 헌법 제60조는 입법사항에 관한 조약 등 중요한 조약에 관해서는 국회의 동의를 거치도록 하고 있다. 또한 국민의 기본권제한을 초래할 수 있는 조약은 법률유보와 의회유보의 원칙에 따라서 그것이 법적 구속력 있는 조약이든 비구속적 합의에 지나지 않든 국회의 동의를 거쳐야 한다. 그리고 조약은 국민의 기본권을 침해하지 말아야 할 뿐만 아니라, 명확성의 원칙 등 법치국가원리에서 요청되는 제반 원칙들을 준수하지 않으면 안 된다. 이번 한일외교장관회담은 형식적 측면에서 문서에 의한 합의가 아니어서 정식조약이라고 볼 수 없고 단지 비구속적인 정치적 선언에 불과하다. 또한 절차적으로 볼 때, 이는 국회의 동의를 요하는 정식 조약으로 체결했어야 할 문제임에도 그러한 절차를 거치지 않았다는 점에서 이번 합의는 국회의 동의권을 침해한 것이다. 다음으로 위안부 피해자들은 회담의 진행상황이나 합의안에 대하여 알 권리가 있음에도 불구하고 그들에게 사전에 알려주지도 않은 채, 정부가 일방적으로 합의한 후 최종적·불가역적 해결을 선언하였다는 점에서 피해자들의 알권리를 침해하였다. 내용적으로 볼 때, 이번 합의는 위안부 문제에 대한 1995년 ``여성을 위한 아시아 평화 국민기금`` 설립 당시의 일본정부의 입장과 크게 달라지지 않았음에도 불구하고 최종적이고도 불가역적인 해결을 선언한 정부는 2011년 8월 30일 헌법재판소의 위헌결정의 기속력에 반할 뿐 아니라, 또한 위안부 피해자들의 인간존엄권, 인격권, 보호청구권, 재산권을 침해하는 위헌적 행위를 한 것이다. 따라서 이번 합의에 대하여 일본군 위안부 피해자들은 헌법소원심판을 청구하고, 위안부재단설립행위의 중지를 요구하는 가처분신청을 할 수 있을 뿐만 아니라, 국회는 조약에 대한 동의권 침해를 이유로 박근혜 정부에 대하여 권한쟁의심판을 청구할 수 있다. 그리고 이번 한일외교장관회담을 통해서 국회의 동의권을 침해하고 위안부 피해자 할머니들의 기본권을 침해하는 위헌적 행위를 한 대통령과 외교부장관에 대해서는 위헌행위를 이유로 탄핵소추를 할 수 있을 것이라고 생각된다. Even though the power to conclude treaties belongs to the president, the National Assembly has the right to consent by conclusion and ratification of important treaties including those pertaining to mutual assistance or defense; treaties concerning important international organizations; treaties of friendship, trade and navigation; treaties pertaining to any restrictions in sovereignty; peace treaties; treaties which burden the State or the people with significant financial obligations; or treaties related to legislative matters (Art. 60 Constitution of the Republic of Korea). I argue that every governmental agreement, whether binding (treaties) or non-binding (agreements), need the consent of the Parliament. The constitutional principle of statutory or parliamentary reservation applies when the treaty restrict the basic rights of citizens, or when they have important and essential meaning for the life of the state or the people. The treaties should respect not only the basic rights of citizens, but also fundamental tenets of the rule of law (Rechtsstaatprinzip in German), including the principle of vague and void or overbreadth First, this agreement of Ministers of Foreign Affairs of the Republic of Korea and Japan cannot be reckoned as a formal treaty, because there was no written consent or agreement between the two countries; instead, it is better understood as a non-binding political announcement. From a procedural angle, this agreement must be concluded as a formal treaty which needs the consent of the National Assembly. Having failed to go through this process, this agreement infringes on the congressional power to consent to treaties. Moreover, the survivors of Japanese military sexual slavery (``Comfort Women``) had the right to know about the progress of the talks and the details of the agreement; this right was violated when the Korean government unilaterally concluded the agreement without any notice to the survivors, and then declared the comfort women issue […] finally and irreversibly resolved. Thus, the government infringed upon the victims` ``right to know.`` Furthermore, the Japanese position on the issues related to ``Comfort Women`` shows little change from the previous stance represented by the letter from the Japanese Prime Minister in 1995 when the Asian Women`s Fund (AWF) was founded. This ``apology`` letter was rejected by most survivors and the Korean government at the time, on the grounds that the Japanese government had neither accepted legal responsibility for crimes against humanity, nor agreed to pay state reparations for the victims. Even though Japan`s position in the current agreement does not depart from this previous stance, the Korean government agreed to ``settle`` the matter in exchange for Japan`s promise to pay $1 billion yen to build a ``Comfort Women Foundation.`` The Korean government`s conclusion of this agreement is unconstitutional. It conflicts with the binding force of the Constitutional Court`s latest decision on August 30, 2011, in which the Court declared the failure of the government to resolve the ``Comfort Women`` issue in light of Article 3 of the 1965 Korea-Japan Agreement as a violation of the Constitution, human dignity, personality right, the right to request state protection, and property rights. Therefore, I propose that the ``Comfort Women`` survivors file a constitutional complaint against this agreement, as well as a motion for preliminary injunction to prohibit the government from building the $1 billion-yen ``Comfort Women Foundation.`` In addition, the National Assembly should bring against President Park Geun-Hye a competence dispute suit before the Constitutional Court, alleging intrusion of the consenting authority of the National Assembly in concluding treaties. Finally, I suggest that the National Assembly request an impeachment adjudication against the Minister of Korea and President Park Geun-Hye by alleging violation of the consenting authority of the National Assembly and fundamental rights of ``Comfort Women`` survivors.

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        행정구역개편론의 헌법적 검토

        방승주(Seung-Ju Bang) 한국헌법학회 2009 憲法學硏究 Vol.15 No.1

        지방행정체제 내지 행정구역개편에 관한 논의는 우선적으로 그러한 개편을 추구하는 입법이 공익을 추구하고 있으며(공익원리), 관련되는 지방자치단체에 대하여 청문절차를 거쳤는지(청문원리) 여부가 중요한 헌법적 심사의 기준이 된다. 지방자치단체의 폐치․분합의 경우 관계 지방자치단체의 의회의 의견을 들어야 한다고 한지방자치법 제4조 제2항은 법치국가원리에서 도출되는 청문원리를 구체화한 것이라고 할 수 있으나, 이러한 명문규정이 없다 하더라도, 헌법상 적법절차원리에 따라서 행정구역개편의 대상이 되는 당해 지방자치단체와 그 주민들에 대해서는 그 의견을 묻고 폭넓게 여론을 수렴하는 절차를 거치지 않으면 안될 것이다. 헌법상 지방자치제도의 보장이 특정한 지방자치단체의 존속을 보장하는 것이 아니라, 전체적으로 지방자치제도를 보장하는 것이다. 따라서 원칙적으로 지방자치단체에 대한 폐치․분합의 문제는 위에서 언급한 공익원리와 청문원리만을 준수하면 입법자의 형성의 자유에 속한 것이며, 그에 따른 헌법재판소의 통제는 명백성통제 내지 납득가능성통제에 그칠 수밖에 없다. 다만 관련 주민의 기본권이 과도하게 침해될 수 있을 경우에는 그만큼 헌법재판소의 통제강도도 더욱 엄격해질 수 있을 것이다. 입법자가 공공복리의 목표하에 행정구역개편을 추진함에 있어서는 행정구역개편으로 인하여 구체적으로 어느 정도의 어떠한 복리가 달성될 수 있을 것인지, 그리고 그로 인하여 발생하게 될 기존 지방자치단체와 그 주민들에 대한 피해는 어느 정도로 발생할 것인지에 대하여 정확한 사실관계에 입각하여, 또한 앞으로의 사태발전에 대하여 가능한 한 정확하게 예측하고, 평가함으로써 제대로 된 형량을 하지 않으면 안된다. 입법자의 판단에 있어서 사실관계의 확인이 잘못되었거나, 형량에 있어서 명백한 하자가 있는 경우에는 그러한 하자를 이유로 행정구역개편입법에 대하여 헌법재판소가 개입하지 않을 수 없게 될 것이다. 행정구역개편은 주로 행정의 능률과 효율성의 관점이 강조되기 마련이나, 헌법상 지방자치제도의 이념은 주민이 자신이 속한 지역사무에 대하여 스스로 뽑은 대표에 의하여 처리할 수 있도록 위임하거나 아니면 자기 자신도 그러한 사무에 적극적으로 동참함으로써, 몸소 민주주의를 실천한다고 하는 측면이 있는 것이 사실이다. 따라서 이러한 관점에서 주민근접성에 따른 민주주의의 이념과 수직적 권력분립, 즉 지방분권을 통한 중앙정부와 자치정부간의 견제․균형가능성, 끝으로 사회국가원리의 이념에 따라 지역의 균형있는 발전을 통한 지역 주민의 삶의 질의 균등한 발전의 관점 역시 결코 소홀히 할 수 없는 공익적 사유라고 할 수 있을 것이므로 행정구역개편의 문제는 이와 같은 여러 가지 헌법상의 원리로부터 나오는 공익을 전체적, 종합적으로 고려하여 신중하게 형량하여야 할 문제라고 할 수 있을 것이다. In der Diskussion über kommunale Gebietsreformen stellt sich zunächst die Frage, welcher Zweck mit ihnen verfolgt wird. Der Zweck einer kommunalen Reform soll dem Gemeinwohl dienen. Dabei gilt grds.: Wenn die durch die Gebietsreform erlangten Vorteile gering und die durch ihren Vollzug entstehenden Schäden groß sind, so widerspricht die Reform dem Gemeinwohlprinzip. Darüber hinaus setzt die kommunale Gebietsreform die Anhörung der betreffenden Gemeinde vor der Reform voraus. Der Gesetzgeber darf die Gebietsreform ohne die Anhörung der betreffenden Gemeinde oder der Gemeindeverbände nicht vornehmen. Nach dem koreanischen Kommunalrecht soll die Änderung des Namens oder des Gebiets der kommunalen Gebietsverbände durch Gesetz geregelt werden, während die Änderung der Grenzen zwischen Stadt, Kreis und Gemeinde durch eine Rechtsverordnung des Präsidenten geregelt werden soll (§ 4. Abs. 1 Kommunalgesetz). Wenn eine bestehende Gemeinde aufgelöst, eine neue Gemeinde geschaffen, eine Gemeinde geteilt oder einige Gemeinden eingemeindet werden, oder der Name oder die Grenze einer Gemeinde geändert werden sollen, muss das Parlament die betreffenden Gemeinden anhören. Dies gilt jedoch nicht, falls die die Gemeinde betreffende Änderung durch Bürgerabstimmung nach § 8 des Bürgerabstimmungsgesetzes durchgeführt wird (§ 4. Abs. 2 Kommunalgesetz). Dieser § 4 Abs. 2 Kommunalgesetzist zwar als eine Konkretisierung des Anhörungsprinzips zu bewerten, das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet wird. Aber auch ohne diese ausdrückliche Positivierung sollte nach dem Prinzip des fairen Verfahrens bzw. nach dem Rechtsstaatsprinzip nicht nur die zur betreffenden Gebietskörperschaften gehörenden Bürger, sondern auch die Gemeinde selbst angehört werden, bevor eine kommunale Gebietsreform durchgeführt wird. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung gewährt nicht den Bestand einerbestimmten Einzelgemeinde, sondern nur eine allgemeine institutionelle Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern wird grundsätzlich eine weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei dessen kommunalen Gebietsreformen unter der Voraussetzung anerkannt, dass er die Prinzipien des Gemeinwohls und der Anhörung beachtet. Deshalb hat das Verfassungsgericht seine Kontrollintensität nur auf die Evidenz- oder Vertretbarkeitskontrolle zu beschränken. Allerdings kann diese Kontrollintensität desto strenger werden, je intensiver durch die kommunale Gebietsreform in die Grundrechte der betroffenen Bürger eingegriffen wird. Der Gesetzgeber muß auf der Basis der richtigen Tatsachenverhältnisse und einer vertretbaren Prognose die richtige Abwägung treffen und einschätzen, welchesGemeinwohl, Gemeininteresse oder Nutzen durch die kommunale Gebietsreform entsteht bzw. erreichbar ist, und welche Schäden und sonstigen Nachteile bei der betreffenden Gemeinde und den ihr zugehörenden Bürger entstehen würden. Wenn es bei der Abwägung zu einem evidenten Fehler oder einer falsche Tatsachenfeststellung gekommen ist, darf und soll das Verfassungsgericht seine Kontrollkompetenz entsprechend ausüben. In der letzten Zeit gibt es einige Stimmen, die anregen, zur Umstrukturierung des Verwaltungssystems den Förderalismus in Korea einzuführen. Die Einführung des Förderalismus setzt dabei nicht nur eine Verfassungsänderung voraus, es fehlt ihr zudem bereits aus historischer und politischer Sicht an sachlichen Gründen, es sei denn, dass sie bei der zukünftigen Wiedervereinigung Koreas berücksichtigt wird. Die Forderung nach der Einführung eines föderalistischen Systems in Korea ist daher abzulehnen. Bei der Diskussion über die Frage einer kommunalen Gebietsreformen besteht die Gefahr, allein

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