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경찰 독자적 수사준칙에 관한 행안부령 제정의 의의 및 원칙과 방향
황문규 ( Mun Gyu Hwang ),김형섧 ( Hyung Seob Kim ),박형식 ( Hyung Sik Park ) 한국경찰법학회 2012 경찰법연구 Vol.10 No.1
Die vorliegende Arbeit geht es um die Vorschrift uber das polizeiliche Ermittlungsarbeit. Dabei stellt sich die Frage, ob diese Vorschrift im wesentlichen notwendig ist, und dann in welcher Rechtsform sie geschaffen werden soll. Denn wenn es keine Selbststandigkeit sowie keinen eigenen Raum bei der polizeilichen Ermittlungstatigkeit besteht, ist es auch fur die Polizei nicht notwendig, eine eigene Vorschrift uber das polizeiliche Ermittlungsarbeit zu schaffen. Im Jahr 2011 wurde §196 KstPO doch neugefasst, was bedeutet, dass die Polizei nun selbststandig ermitteln kann, was bisher gesetzlich nicht gestattet ist. §196 der neuen KStPO weist das Recht und die Pflicht zum ersten Zugriff sowie die Selbststandigkeit bei ihrer Ermittlungstatigkeit den Polizeibeamten zu. Das bedeutet,dass es einen fur die Selbststandigkeit der Polizei frei bleibenden Raum bestehen kann, obwohl die Grosse dieses Raumes davon abhangt, inwieweit der Staatsanwalt sein Weisungsrecht ausuben kann. Die Selbststandigkeit bei der polizeilichen Ermittlungstatigkeit weist also darauf hin, dass eine Vorschrift uber das polizeiliche Ermittlungsverfahren nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von der Hand der Polizei geregelt werden soll.