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        Kant哲學에 대한 最近의 硏究動向 : Eine neueste Tendenz des Studiums von Kants Erkenntnistheorie

        朴正王 영남철학회 1988 哲學論叢 Vol.4 No.-

        In der Erkenntnistheorie von Kant sind Erscheinungen die einzigen Gegenstande, die uns unmittelbar gegeben werden konnen. Sie heiβen die unbestimmten Gegenstande einer empirischen Anschauung. Und so fern sie als Gegenstande nach der Einheit der Kategorien gedacht werden, heiβen sie die objektiven Gegenstande. Auf diese Weise entsteht die empirische Erkenntnis. Eine empirische Erkenntnis, daβ Erscheinungen als Gegenstande nach der Einheit der Kategorien gedacht werden, wird erzielt durch begriffliche Bestimmung von Erscheinungen. Aber hier ist die begriffliche Bestimmung von Erscheinungen wirklich nicht die Bestimmung von Erscheinungen, sondern die von den objektiven Gegenstanden, weil eine Erkenntnis immer, wenn sie erfolgt, sich sofort als Urteil gestaltet, und die begriffliche Bestimmung einer Erscheinung in der Tat nichts anderes als die Bestimmung eines objektiven Gegenstandes durch dieses Urteil bedeutet. So muβhier die Doppelsinn dieses Wortes "Bestimmung", d.h. das "entweder -- oder" des Bestimmens von Erscheinungen bzw. des Bestimmens von objektiven Gegenstanden beseitigt werden. In diesem Fall sind es nicht die Erscheinungen, sondern die objektiven Gegenstande, die wirklich bestimmt wreden. Erscheinungen konnen nur gedeuted werden. Was im deutenden Bestimmen bestimmt wird, ist niemals das Gedeutete, d.h. die Erscheinung, sondern anschlieβlich das dadurch Erdeutete : das im Vollzug der Deutung erzielte Ergebnis, d.h. die objektive Gegenstand. Nach Kant kommt die empirische Erkenntnis jeweils dadurch zustande, daβErscheinung und empirischer Begriff sich zu einem Urteil vereinigen, mit dem ich gerade nicht uber diese subjektive Erscheinung, sondern uber einen objektiven Gegenstand urteile. Problematisch ist daran vor allem, wie diese Erscheinung, die man zu solcher Deutung nur benutzt, um sich daraus jeweils einen objektiven Gegenstand zu erdeuten, und somit als moglichen Gegenstand immer wieder ubergeht, als solche selber gegenstandlich werden kann. Sofern ich mir anlaβlich von Erscheinungen eines Gegenstandes soll bewuβt werden konnen, mussen mir diese Erscheinungen jeweils von vornherein so gegeben sein, daβsie den Regeln der Einheit dieses Bewuβtseins(der Kategorie) gemaβsind. Auch solcher Erscheinungen, d.h. eines solchen subjektiven Gegenstandes sollen wir uns nach kant bewuβt werden konnen, freilich in einem Bewuβtsein, das Kant von jener Erfahrung unterscheidet, indem er es "Wahrnehmung" nennt : Das erste, was uns gegeben wird, ist Erscheinung, welche, wenn sie mit Bewuβtsein verbunden ist, Wahrnehmung heiβt. Und genau so wie Erfahrung, die deutend einen objektiven Gegenstand als so und so beschaffen bestimmt, muβte dies auch die Wahrnehmung mit ihrem Gegenstand vornehmen. Doch vermag auch das sich niemals als Erfahrung zu vollziehen Dieses Bewuβtsein muβte vielmehr ebenfalls zu einem besonderen, einem nichtdeutenden "Bestimmen" fuhren, welches die Erscheinungen als solche, daβ heiβt in der Beschaffenheit "bestimmt", in welcher sie bei aller Deutung immer wieder ganz prinzipiell "unbestimmt" bleiben. Kant weiβ sehr genau, daβer ein ganz besonderes Bestimmen, namlich eine Deuten meint, wenn er die Erfahrung als Bestimmung von Erscheinungen kennzeichnet, worin im eigentlichen Sinne nur die objektiven Gegenstande bestimmt werden, die Erscheinungen dagegen ganz prinzipiell "unbestimmt" bleiben. Dem Doppelsinn, der standig entsteht, wenn er von diesem bestimmen spricht, erliegt im Gegensatz zu seinen Interpreten Kant selber so wenig, daβer sich eigens darum bemuht, jene besondere Art von Urteilen zu formuleiren, in denen man in einer nichtdeutenden Bestimmung sich der Erscheinung als solcher bewuβt werden kann. Bereits zwei Jahre nach der ersten Auflage der Kritik, namlich in den Prolegomena, unternimmt er einen ersten Schritt, um diese ungeloste Problematik einer Losung zuzufuern. In genauer Entsprechung zu jenen beiden grundverschiedenen Arten empirischer Gegenstande, den objektiven Dingen und den subjektiven Erscheinungen, versucht er hier erstmals auch prinzipiell zwischen zwei Arten empirischer Urteile, zwischen Erfahrungs-und Wahrnehmungsurteilen zu unterscheiden, um damit die transzendentalphilosophische Begrundung, die er in der ersten Auflage der Kritik nur fur die objektiven Erfahrungsgegenstande geliefert hatte, auch noch fur die subjektiven Gegenstande der Warhrnehmung zu leisten. Auf Grund von Kants eigener Definition der Wahnehmung aber, wonach sie das besondere Bewuβtsein von Erscheinung oder Empfindung als solcher sein soll, wurde dies wiederum bedeuten, daβ die Wahrnehmungsurteile in so etwas wie "Urteilen uber das Bewuβtsein von Erscheinung oder Empfindung als solcher" bestehen. Das jedoch, welchen Sinn auch immer es haben mag, ist damit keinesfalls gemeint. Unter dem Titel "Wahrnehmungsurteil" sucht Kant nicht Urteils uber dieses Bewuβtsein, sondern nach der Moglichkeit, dieses besondere Bewuβtsein selbst als Urteil zu gestalten. Das Wahrnehmungsurteil ist danach also durchaus nichts anders als diese Wahrnehmung, sondern gerade die Wahrnehmung selbst. Nach Kant enthalten nicht bloβErfahrungsurteile, sondern auch Wahrnehmungsurteile kategorien, nur daβman Kategerien in Wahrnehmungsurteilen nicht anwendet, wie in Erfahrungsurteilen, sondern von ihnen lediglich einen eigentumlichen Gebrauch macht. Also ist es das erste Kriterium der Wahrnehmungsurteile, daβsie von kategorien einen Gebrauch machen. Das zweite Kriterum der Wahrnehmungsurteile ist subjektive Gultigkeit, wahrend das der Erfahrungsurteile objektive Gultigkeit ist. Das dritte Kriterium der Wahrnehmungsurteile ist nichtdeutende Bestimmung von Erscheinungen, warend das der Erfahrungsurteile deutende Bestimmung von objektiven, Gegestanden durch die Deutung von Erscheinungen ist. Prauss weist nach, daβjene Klasse von empirischen Urteilen, die Kant unter dem Titel der "Wahrnehmungsurteile" sucht, sich nicht nur adaquat mit Hilfe von "Es scheint‥‥" formulieren lassen, sondern daβdiese "Es. scheint‥‥" urteile auch genau die Kriterien erfullen, die im vorigen aus den diesbezuglichen Erorterungen Kants als die drei Kriterien des Wahrnehmungsurteils ermittelt wurden. In dieser Weise lassen sich Erfahrungns- und Wahrnehmungsurteil nicht unabhangig voneinander, sondern nur in Entgegensetzug zueinander, das heiβt in Wechslbeziehung miteinander zureichend definieren. Von welcher Art man auch ausgeht, als die beiden zueinander gegensatzlichen Grunderten empirischer Urteile sind Erfahrungs- und Wahrnehmungsurteile transzendentalphilosophisch zureichend nicht anders als korrelativ aufeinander zu begrunden, so daβ Kants Transzendentalphilosophie, die als Theorie der Erfahrung vom Erfahrungsurteil ausgeht, erst in der Theorie des Wahrnehmungsurteils ihre Vollendung findet. An der empirischen Alternative von Erfahrungs- und Wahrnehmungsurteil jedoch, das heiβt daran, daβ ich auf Anlaβvon Erscheinungen nur entweder Erfahrung einfach leisten oder auf das subjektive dieser Enscheinungen oder Anschauung als solches zuruckkommen kann, kommt nichts anders zum Ausdruck als die immer schon a priori geleistete Einheit von Anschauung und Begriff, Sinnlichkeit und Verstand, also die Einheit der Subjektivitat.

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